Querulant der Luzerner Baselstrasse vor Gericht

Nach Kündigung die Bar des Chefs in Brand gesetzt

In der ehemaligen «Barcelona-Bar» entfachte ein Mann ein Feuer. In den Wohnungen darüber schliefen zu diesem Zeitpunkt 18 Personen.

(Bild: Montage ida)

Weil er von seinem Arbeitgeber auf die Strasse gestellt wurde, setzte er die Bar seines früheren Arbeitgebers an der Luzerner Baselstrasse in Brand. Jahre später drohte er Bewohnern einer Wohnpension, dasselbe mit ihrem Haus zu tun. Nun musste sich der 43-jährige Mann deswegen vor Gericht verantworten.

Das zerrissene T-Shirt und die farbigen, wild gemusterten Hosen würden wohl kaum darauf schliessen, dass der 43-Jährige in dieser Montur vor die Richter des Luzerner Kriminalgerichts antrabt. Der Beschuldigte scheint gerne über das Leben zu philosophieren, interessiere sich gemäss Akten für die alternative Szene. «Ich habe eine andere Sicht von der Welt», sagt denn auch der Beschuldigte. In seinen Händen hält er ein Strafgesetzbuch, das er selbst mitgenommen hat, blättert hin und wieder in diesem. Auch Richter seien nur Menschen und würden Fehler machen, so seine Worte.

Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch: Die Liste der Delikte, deren er sich zu verantworten hatte, ist lang.

Am schwersten lastet der Vorwurf der Brandstiftung auf ihm: Mitten in der Nacht vom 2. Dezember 2016 schlug er die Scheibe der damaligen «Barcelona-Bar» an der Luzerner Baselstrasse ein. Er zündete zwei Handtücher und gar seine eigene Jacke an, um die gesamte Bar in Brand zu stecken. Diesen Sachverhalt gibt der Beschuldigte zu. Oberhalb der Bar befinden sich Wohnungen, zum Zeitpunkt seiner Tat befanden sich 18 Personen darin. Nach drei Uhr nachts wohl alle schlafend.

Arbeitgeber kündigte ihm

«Ich bin ein Menschenfreund und nicht jemand, der eine Abneigung gegen seine Mitmenschen hegt», sagt der Beschuldigte. Er sei «gottfroh», dass niemand der Anwohner zu Schaden gekommen sei und dass alle evakuiert werden konnten. Schliesslich hätte er viele der Bewohner gekannt. Als er noch in der «Barcelona-Bar» gearbeitet habe, hauste er zugleich in einem der Zimmer oberhalb der Bar.

«Keine Ahnung, was mich getrieben hat, als ich das Feuer entfacht habe.» Er hatte auch 1,8 Promille intus und war auf Koks. «Vielleicht war es das Verhalten und die Art und Weise, wie mich der Besitzer der Bar ausgenutzt hat.» Sein Chef habe ihm zuvor gekündigt aufgrund einiger «Differenzen», wie er sagt.

Sein Arbeitgeber habe ihm nicht wie versprochen den Arbeitsvertrag ausgestellt und sein Salär ausbezahlt. Der Beschuldigte habe durch den Brand einzig und allein den Betrieb der Bar ausser Gefecht setzen wollen – wohl aus Rache.

Drogen und Alkohol

«Andere trinken sich Mut an oder sehen gerne Feuer – so einer bin ich nicht», sagt der Beschuldigte vor dem Richtergremium. Zwei Jahre nach der Brandstiftung in der besagten Bar soll er im März 2018 Bewohnern der Pension Zihlmatt gedroht haben, ihr gesamtes Haus in Brand zu setzen. An demselben Abend habe eine Geburtstagsfeier stattgefunden, zu der er nicht eingeladen worden sei. Fühlte er sich ausgeschlossen? Der Beschuldigte verneint.

«99 Prozent dieser Menschen habe ich sehr in mein Herz geschlossen.» Er selbst habe sich in einer schweren Lebenssituation befunden wie die meisten in dieser Pension – ohne Job und lange Zeit ohne eigenes Dach über dem Kopf.

Wie der Richter sagt, sollen die Bewohner der Pension in früheren Einvernahmen gesagt haben, dass der Beschuldigte eigentlich «ein lieber Kerl» sei. Sobald er jedoch getrunken habe, werde er aggressiv und unberechenbar. «Sobald Alkohol im Spiel war, musste ich mich ‹auskotzen›», sagt dieser denn auch. Dass er eine solche Drohung gemacht habe, das Haus in Brand zu setzen, will der Beschuldigte selbst nicht glauben.

Vom psychiatrischen Gutachten hält er denn auch wenig. Ihm wurde eine Persönlichkeitsstörung sowie eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert. Der Beschuldigte streitet jedoch vehement ab: «Nein, ich habe kein Alkohol- oder Drogenproblem. Ich kann auch ohne, hatte nie Entzugserscheinungen.»

«Das Leben anderer nicht in Gefahr gebracht»

Es war indes nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte in eine Bar eingebrochen ist. Nur wenige Tage vor dem gewaltsamen Eintritt in die «Barcelona-Bar» schlug er mit einer Bierflasche die Scheibe der «Calypso-Bar» ein. Daraufhin soll sich der gebürtige Deutsche mit afrikanischen Wurzeln an die Bar gesetzt und sich ein Glas Whiskey eingeschenkt haben, um dann hinter der Theke ein Nickerchen zu machen.

«Der Beschuldigte war damals obdachlos und wollte sich im Innern der Bar aufwärmen», so der Verteidiger. Das Verhalten seines Klienten sei verständlich – wenn auch nicht rechtlich zulässig. Der Beschuldigte hätte sein «Recht zur Selbsthilfe» wahrgenommen. Er sei nie entlohnt worden, verbrachte die Nächte in seinem Auto. «Massgeblich ist nicht, was alles hätte geschehen können – sondern was sich auch tatsächlich ereignet hat.»

Der Beschuldigte habe beim Brand in keinem Moment das Leben anderer in Gefahr gebracht. Vom Vorwurf der angedrohten Brandstiftung sei er freizusprechen, da die Bewohner in früheren Einvernahmen vor seiner Person per se nicht Angst gehabt hätten und nicht daran glaubten, dass er zu so einer Tat fähig sei. Die Aussagen der Bewohner scheinen jedoch widersprüchlich – als Zeugen wurden sie nicht vor das Luzerner Kriminalgericht vorgeladen.

Der Verteidiger beantragt eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, wovon zehn Monaten unbedingt zu vollziehen sind bei einer Probezeit von drei Jahren.

Staatsanwältin fordert vier Jahre Freiheitsstrafe

«Es war nicht nur mein Fehler, sondern auch der Fehler der Wirtes», versuchte sich der Beschuldigte zu rechtfertigen. Für die Staatsanwältin ist dies ein gefundenes Fressen: «Der Beschuldigte hat seine eigenen Gesetze, nach denen er lebt.» Ihm sei es egal, wenn diese sich nicht in Einklang befänden mit den in der Schweiz geltenden Gesetzen.

Der Beschuldigte mache andere für sein Verhalten verantwortlich. Er sei «hässig» gewesen aufgrund seiner Kündigung und habe bereits zuvor dem Wirt gedroht, dass er sich und ihn gleich anzünden könne. Er leide nicht an einer psychischen Erkrankung, schon gar nicht an der krankhaften Neigung, Dinge in Brand zu setzen. Wohl aber habe er ein selbstgefälliges, gar narzisstisches Bild von sich. Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erteilt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon