Verhandlung gegen Luzerner Ex-Informatikchef

IT-Bestechungsskandal: Es wird mit harten Bandagen gekämpft

Kantonsgericht, Symbolbild, Gericht

(Bild: zvg)

Am Dienstag musste sich der Ex-Informatikchef des Kantons Luzern vor Kantonsgericht verantworten. Der 51-Jährige wurde 2017 erstinstanzlich verurteilt, weil er Geld von IT-Firmen angenommen habe, die Aufträge seiner Dienststelle erhielten. Dagegen wehrte er sich – und errang mit der Vertagung der Verhandlung einen Etappensieg.

«Es wird mit harten Bandagen gefochten.» Was der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung am Kantonsgericht am Dienstag sagte, traf wahrlich zu. Vor Gericht stand der ehemalige Informatikchef des Kantons Luzern. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich bestechen liess. In seiner Zeit als Leiter habe er 2010 und 2011 Provisionen von Firmen entgegengenommen, die zuvor Aufträge von der Dienststelle Informatik (DIIN) erhalten hatten.

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann im Februar 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 10’800 Franken. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde er hingegen freigesprochen. Weiter verpflichtete das Kriminalgericht den Beschuldigten, dem Staat die Deliktsumme von 227’000 Franken zurückzuzahlen und die knapp 30’000 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen.

Dagegen wehrte sich der heute 51-Jährige und zog den Fall weiter. Nun konnte er einen ersten Zwischenerfolg verbuchen. Das Kantonsgericht gab diesen Dienstag einem Antrag der Verteidigung statt, die eine Vertagung der Verhandlung verlangte.

Vertagung und Einstellung verlangt

Die Verteidiger des Ex-Informatikchefs monierten, dass sie nicht genug Zeit dafür gehabt hätten, Einsicht in neue Unterlagen zu nehmen. Dabei handelt es sich um die Akten des separaten Verfahrens gegen den Geschäftsführer einer Firma, die von den Aufträgen des Kantons profitierte. Gegen den Mann ist ebenfalls ein Verfahren hängig.

«Wo sich jemand bestechen lässt, muss jemand bestechen.»

Verteidiger des ehemaligen IT-Chefs

Laut Verteidigung gehören sie zusammen, sie sprach von «spiegelbildlichen Tatbeständen». «Wo sich jemand bestechen lässt, muss jemand bestechen», sagte der Verteidiger. Tatsächlich entschied das Kantonsgericht, diese Akten zum Verfahren beizuziehen. Die Verteidigung hat gemäss eigenen Aussagen aber erst diesen Montag davon erfahren.

Zu kurzfristig, befanden am Dienstag auch die Richter. Die Verhandlung wird deswegen auf den Januar 2019 verschoben. Dass der Fall bereits in zwei Monaten wieder verhandelt wird, soll ein Zeichen sein, dass das Verfahren nicht verschleppt wird.

Zufriedene Verteidigung

Die Verteidigung begrüsste den Entscheid. «Wir sind mit der Entwicklung vor Kantonsgericht zufrieden», sagte Verteidiger Simon Planzer anschliessend. Damit meinte er nicht nur die Vertagung, sondern auch einen Entscheid vom letzten Frühling. Das Kantonsgericht wies damals die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurück. Für die Verteidigung ein Zeichen, dass bisher nicht genügend sauber gearbeitet wurde.

Der ehemalige IT-Chef und seine Vertreter bemängelten die Anklageschrift auch am Dienstag wieder. Sie verlangten eine Einstellung des Verfahrens, weil die Anklage zu wenig konkret aufzeige, wie der Beschuldigte in die Auftragsvergabe eingegriffen haben solle und worin der Schaden bestehe. Vom anfänglich behaupteten Millionenschaden sei nur noch eine tiefe sechsstellige Summe vorhanden. «Der Berg hat eine Maus geboren», so die Einschätzung von Planzer.

Das Kantonsgericht kam aber zum Schluss, dass die ergänzte Anklage gültig sei. «Es ist am Gericht, nachher zu beurteilen, ob eine Anklage begründet ist oder nicht», sagte der vorsitzende Richter. Und das wird es also voraussichtlich im Januar tun.

Rolle des Regierungsrates wirft Fragen auf

Zu reden geben dürfte dann auch die Rolle von Regierungsrat Marcel Schwerzmann. Was wusste er von den Verbindungen des Beschuldigten mit Firmen? Die Verteidigung verlangte – wie bereits vor dem Kriminalgericht –, dass Schwerzmann erneut befragt wird, weil ihm wichtige Fragen nicht hätten gestellt werden können.

Seine Einvernahme sei im Juni 2014 vorzeitig abgebrochen worden. «Ein Regierungsrat ist ein Zeuge wie jeder andere auch», monierte einer der beiden Verteidiger des Angeklagten. Er stellte die Frage der Vorzugsbehandlung in den Raum.

«Vor Gericht fängt das grosse Jammern an.»

Staatsanwalt

«Vor Gericht fängt das grosse Jammern an», entgegnete der Staatsanwalt. Der parteilose Regierungsrat habe damals ausgesagt, dass der Beschuldigte ihn im Wahlverfahren zum Dienststellenleiter nicht über seine Verbindungen zu Firmen informiert habe, mit denen der Kanton zusammenarbeitete. Die Verteidigung habe die Möglichkeit gehabt, Marcel Schwerzmann nach der Einvernahme schriftlich weitere Fragen zu stellen – habe davon aber keinen Gebrauch gemacht. Seiner Meinung nach ist alles gesagt. «Es ist nicht ersichtlich, wieso eine neue Einvernahme für die vorliegende Thematik neue Erkenntnisse bringen würde.»

Ob Schwerzmann nochmals eine Aussage machen müssen wird, bleibt offen. Das Kantonsgericht hielt am Dienstag fest, dass die Beweisanträge, darunter eine erneute Einvernahme des Regierungsrates, im Rahmen der Verhandlung im Januar eingebracht werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass dann mit harten Bandagen weitergekämpft wird.

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