Zuger Polizei sucht noch nach Vermisstem im See

«Wir müssen davon ausgehen, dass die Person leider verstorben ist»

Die Zuger Polizei wurde von einem Helikopter der Kantonspolizei Zürich bei der Suche nach dem vermissten Ruderer unterstützt. Seit Montag wird auch mit Unterwasserkamera gesucht.

(Bild: Zuger Polizei)

Seit Donnerstag wird ein Ruderer im Zugersee vermisst. Seither suchen die Zuger Polizei und Spezialisten der Zürcher Polizei nach der Person. Auch am Dienstag geht die Suche weiter. Eines ist für die Behörden jedoch klar. 

«Die Suche nach dem Vermissten mit der Unterwasserkamera wird heute sicher noch weitergehen», sagt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, gegenüber zentralplus. Danach wollen die Einsatzkräfte von Tag zu Tag beurteilen, wie man weiterverfahre. Seit Montag wird bekanntlich ein Boot mit Unterwasserkamera der Kantonspolizei Zürich eingesetzt, doch der vermisste Ruderer bleibt noch immer unauffindbar.

Aber wie gross sind die Chancen, den Mann überhaupt noch lebend aufzufinden? «Da müssen wir realistisch sein und davon ausgehen, dass die Person leider verstorben ist», sagt Aklin. Der Polizei sei es wichtig, den Mann lokalisieren und bergen zu können, so die Kommunikationsverantwortliche. «Im Interesse und zur Gewissheit der Angehörigen.»

Seit Donnerstag vermisst

Der Ruderer wird seit letztem Donnerstag vermisst. Er ist offenbar rund 200 Meter vom Ufer entfernt aus einem Sportruderboot gefallen. Trotz sofortiger Suchaktion konnte er bislang nicht gefunden werden (zentralplus berichtete).

Die Suche nach dem Vermissten im Zugersee geht noch weiter: Judith Aklin, Kommunkationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Die Suche nach dem Vermissten im Zugersee geht noch weiter: Judith Aklin, Kommunkationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

(Bild: zvg)

 

Dass er auf dem auf Wasser gewesen sei, haben Zeugen gesehen, sagt Aklin – und schliesst damit gleichzeitig die Möglichkeit aus, dass der Mann auf andere Weise verschwunden sein könnte.

Bei dem Vermissten handelt es sich wahrscheinlich um einen 70-jährigen ehemaligen Rennruderer des See Clubs Zug.

Nach einem Jahr kann ein Vermisster für verschollen erklärt werden

Wird ein Vermisster, der sich in Todesgefahr befunden hat, übrigens ein Jahr lang nicht aufgefunden – oder herrscht fünf Jahre lang «Nachrichtenlosigkeit» zu der vermissten Person –, können Angehörige den Vermissten als verschollen erklären lassen, wie Sonja Wyss, Leiterin des Zivilstandsamts der Gemeinde Baar, auf Anfrage von zentralplus erläutert.

Auch könne per Gericht eine Person für verstorben erklärt werden – ebenfalls auf Initiative der Angehörigen hin. «Dies aus zivilrechtlichen Gründen», sagt Wyss. Sprich: Damit etwa Versicherungs-, Erb- und Zivilstandsfragen geklärt seien.

Wyss weist auch noch auf den Artikel 35 Zivilgesetzbuches hin, in dem steht, dass jemand um Verschollenerklärung ersuchen kann, wer aus dem Tod der Person Rechte ableiten kann. «Dies können Verwandte – Ehefrau, Kinder, Eltern – aber auch Gläubiger sein.»

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