Luzerner Polizeikader müssen weiter bangen

Gericht will neues Gutachten – Urteil im Fall Malters verzögert sich

Polizeikommandant Adi Achermann (links) und Kripo-Chef Daniel Bussmann (rechts) vor dem Kantonsgericht im August 2018.

(Bild: pze)

Die beiden Luzerner Polizeichefs Adi Achermann und Daniel Bussmann müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Nach dem Freispruch in erster Instanz, will das Kantonsgericht aufgrund der aktuellen Aktenlage kein Urteil fällen. 

Das Kantonsgericht hat im Fall Malters am 29. August 2018 den Beweisbeschluss gefasst, von Amtes wegen ein Gutachten zur Frage der Urteilsfähigkeit der Mutter des Privatklägers einzuholen.

Ob diese am 9. März 2016 hinsichtlich ihres Entscheids, sich das Leben zu nehmen, urteilsfähig war, lässt sich aufgrund der aktuellen Aktenlage nicht zuverlässig beurteilen, teilt das Gericht mit. 

Zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich noch nicht abschätzen, wann das Urteil in der Sache gefällt werden kann.

Privatkläger verlangte neue Gutachten

Bei einem missglückten Polizeieinsatz im März 2016 beging eine 65-Jährige Suizid. Deshalb mussten sich Polizeikommandant Adi Achermann und der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, wegen fahrlässiger Tötung vor zwei Wochen vor Gericht verantworten. Der Privatkläger hatte den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts nicht akzeptiert.

Bei der Verhandlung hatte der Privatkläger zwei neue Gutachten gefordert. Was das Gericht nun entschieden hat, hat aber nichts mit diesen Forderungen zu tun. Das neue Gutachten soll lediglich die Frage der Urteilsfähigkeit der toten Frau klären. Dennoch ist es als kleine Kritik an der Vorinstanz zu verstehen, die ein solches Gutachten für nicht notwendig betrachtete.

Verteidigung vermutet Urteilsfähigkeit

Besonders Achermanns Anwalt René K. Merz thematisierte die Zurechnungsfähigkeit des Opfers. Diese könne im vorliegenden Fall vermutet werden. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Privatkläger hätten den Nachweis erbracht, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Suizid nicht in der Lage war, die Bedeutung ihrer Handelns einzuschätzen, erklärte er vor Gericht (zentralplus berichtete). 

In diesem Haus in Malters kam es zur Tragödie.

In diesem Haus in Malters kam es zur Tragödie.

(Bild: SRF Rundschau)

 

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