Besitzer von Pornos sieht «künstlerischen Wert»

Weshalb Richter nun verbotene Gewalt-Pornos schauen müssen

Ein Luzerner soll 151 harte Pornofilme heruntergeladen und teilweise konsumiert haben. Trotz eindeutigen Beweisen und eigentlich geringer Strafe zog er das Urteil vor das Kantonsgericht. Seine Verteidigungsstrategie führt dazu, dass die Richter wohl die verbotenen Pornos konsumieren müssen, um ihr Urteil zu fällen.

«Ich bin der festen Überzeugung, dass ich zu Unrecht strafrechtlich verfolgt werde», beendet der wortkarge Beschuldigte die Gerichtsverhandlung vor dem Richtergremium des Luzerner Kantonsgerichts.

Ihm wird vorgeworfen, harte und verbotene Pornografie heruntergeladen, abgespeichert und teilweise konsumiert zu haben. «Die Frauen in den Filmen werden teils minutenlang gequält und gezüchtigt. Als blosse Objekte werden sie regelrecht gefoltert. Die Frauen wimmern, weinen und stöhnen vor Schmerzen», beschreibt die Staatsanwaltschaft den Inhalt der Pornos.

«Keine weiteren Aussagen»

Obwohl die Beweise schwer auf dem Beschuldigten lasten, zog er das Urteil weiter vor das Luzerner Kantonsgericht. Und dies, obwohl ihm von der Vorinstanz lediglich eine Strafe von ein paar hundert Franken aufgebrummt wurde. Was veranlasst ihn dazu, diesen Aufwand zu betreiben und das Risiko von hohen Anwalts- und Gerichtsgebühren auf sich zu nehmen?

In der Verhandlung scheint der Beschuldigte immer wieder süffisant zu grinsen. Der 40-jährige, zierliche Mann weigert sich, die Fragen der Kantonsrichterin zu beantworten: «Keine weiteren Aussagen.» Wieder und wieder.

Restriktives Strafrecht bei Pornografie

Der Mann sei ein Filmfreak, der über 11’000 Filme heruntergeladen habe, sagt sein Anwalt. Gegenstand der Anklage sind jedoch «nur» 151 Pornos, in denen mit Peitschen, Holzstöcken und Co. Hintern, teils Brüste und Genitalien von Frauen versohlt werden. Diese Anzahl sei ein «vernachlässigbar kleiner Teil».

Der Beschuldigte habe beim Herunterladen der Filme nicht gewusst, dass es sich um verbotene Inhalte handle – zudem habe er nicht alle geschaut. Einige habe er über legale Anbieter wie Ex Libris gekauft.

Tatsächlich ist das Schweizer Strafrecht bei Pornografie im Vergleich zum Ausland bei Gewaltdarstellungen sehr restriktiv. Dennoch ist harte Pornografie frei erhältlich – auch über Gratis-Pornoseiten im Internet. Laut Gesetz ist jedoch selbst der Konsum von harter Pornografie seit 2014 strafbar.

«Die Filme sind nicht nur auf plumpe Gewaltszenen beschränkt», sagt die Verteidigung. Stets habe der Beschuldigte gesagt, dass die Pornos ihm zur Unterhaltung dienen. Sie seien in seinen Augen «künstlerisch und kulturell wertvoll», satirisch und humorvoll.

«Strenger Osten»: Pornos sortiert

Wenn nötig, müsse das Richtergremium die Pornos bis zum bitteren Ende schauen, fordert die Staatsanwaltschaft. So könne man sich von der grausamen und unnötigen Gewalt der Filme überzeugen. Denke man dann an die Worte des Beschuldigten zurück, dass es sich um «künstlerische Werte» handle, liesse sich das Urteil fällen.

Die Filme seien aus jedem realistischen Zusammenhang gerissen, wie die Staatsanwaltschaft betont. Es gebe keine längeren Handlungen, schnell gehe es «zur Sache» beziehungsweise stehe die sexuelle Bestrafung im Fokus. Von künstlerischem Wert der Pornos könne für die Staatsanwaltschaft – wen wundert’s – in keinerlei Weise die Rede sein.

Der Beschuldigte führte die Gewaltpornos fein säuberlich in einem Verzeichnis namens «Rigid East» (zu Deutsch: «strenger Osten») auf. Wer Filme nach Inhalten sortiert, weiss wohl auch, was darin zu sehen ist. «Die Gewaltpornos sind keine Zufallstreffer, sie gelangten nicht per Zufall alle in denselben Ordner», so die Staatsanwaltschaft.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Der Beschuldigte habe sich bereits beim Luzerner Bezirksgericht nur teilweise kooperativ gezeigt. Laut der Urteilsschrift des Bezirksgerichts sei er damals fest überzeugt gewesen, nichts Verbotenes getan zu haben. Er sei uneinsichtig und habe keine Reue gezeigt.

Die Verteidigung plädiert auf einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Beschuldigte wegen mehrfachen Herstellens und Besitzes von Pornografie schuldig zu sprechen sei. Aufgebrummt werden soll ihm eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je mindestens 50 Franken. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Verbindungsbusse von mindestens 800 Franken.

Das Kantonsgericht verzichtete auf eine mündliche Urteilseröffnung. Das Urteil wird schriftlich erfolgen. Ob und wie viele der Pornos dafür gesichtet werden müssen, bleibt damit wohl im Ungewissen.

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