Schaden von 1,3 Millionen vor Zuger Strafgericht

Finanzberater betrog 240 private Geldgeber – und selbst die eigene Mutter

(Bild: Fotolia)

Ein Mann erschlich sich jahrelang Provisionen und Darlehen, die sich zu einem Millionenschaden türmten. Abgesehen hatte er es vor allem auf «kleine Leute». Trotz Hunderten von Geschädigten und einer langer Deliktperiode von 2003 bis 2014 hofft der Aargauer Versicherungsmakler auf eine milde Strafe.

Der Geschäftsmann mittleren Alters, der sich am Dienstag vor dem Zuger Strafgericht verantworten musste, wurde im Dezember 2016 vom Zuger Obergericht schon einmal zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Weil die Taten den nun zur Verhandlung stehenden Vorwürfen glichen, beantragte die Staatsanwaltschaft jetzt lediglich eine Erhöhung der Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten – die allerdings im Gegensatz zur Vorstrafe unbedingt zu vollziehen sei. Was dem Mann viereinhalb Jahre Knast einbringen würde. Der Verteidiger hat freilich eine ganz andere Sicht der Dinge – davon später mehr.

Betrug, Veruntreuung und Fälschung kombiniert

Konkret werden dem Finanzberater gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung und mehrfache Urkundenfälschung vorgeworfen, die meist miteinander verknüpft waren. Ausserdem Misswirtschaft, Missbrauch von Lohnabzügen und Verfügung über beschlagnahmte Vermögenswerte.

Was war geschehen? Der Secondo aus dem Aargau, der eine Lehre als Maschinenzeichner absolviert hatte und danach als Elektroplaner und Informatiker arbeitete, begann sich in den 1990er-Jahren für Finanzanlagen zu interessieren, die er nebenberuflich verkaufte.

Finanzbude mit Callcenter

Noch vor seinem 30. Lebensjahr machte er sich selbstständig und bildete sich im Bereich der Finanzplanung, Steuern, Treuhand und Immobilien weiter. Mit einer Einzelfirma betätigte er sich in der Vermittlung und im Verkauf von Versicherungen und Krankenkassen, er füllte zudem Steuererklärungen aus.

Ausserdem konnte er eine Aktiengesellschaft übernehmen, der er erst zugearbeitet hatte. Und zwar zum Preis von nur einem Franken. Er hätte zwar das Kapital der Firma schon 2004 nachliberieren müssen. Auch seinen Revisionspflichten schaffte er nicht termingerecht nachzukommen. So richtig los gingen seine kriminellen Aktivitäten mit der Finanzberatungsfirma, welcher auch ein Callcenter angeschlossen war, aber erst im Jahr 2009.

Die ersten Alterseinlagen gehen verloren

Danach begann er reihenweise Leute zu hintergehen – hauptsächlich durch die Vermittlung von 3.-Säule-Versicherungen. Dafür zahlen Versicherungen saftige Provisionen im Rahmen von 4 bis 5 Prozent der Prämiensumme.

Allerdings verlieren die Versicherten ihre Einlagen, wenn sie früh die Versicherung wechseln, denn die kassiert 4 bis 8 Prozent der Versicherungssumme für ihre Aufwände. Die ersten Einzahlungen sind also futsch.

Kleinkredite und Crowdlending als Geldquelle

Das kümmerte den Finanzberater überhaupt nicht. Er schloss für Kunden, Bekannte, Freunde und enge Familienmitglieder zum Teil bis zu acht 3.-Säule-Versicherungen in Serie ab, um die Provisionen zu kassieren. Die Geschädigten wussten meist nichts davon, denn der Mann fälschte auch alle nötigen Unterschriften, wenn er sie nicht zum Signieren irgendwelcher Papiere überreden konnte. Auch fertigte er fingierte Lohnabrechnungen an.

Ausserdem erschlich er Kleinkredite im Namen seines Umfelds und verschaffte sich für andere Leute, die sich angeblich ein Auto kaufen oder ihre Wohnung möblieren wollten, Kredite über die Hünenberger Crowdlending-Plattform Cashare. Insgesamt macht die Zuger Staatsanwaltschaft einen Schaden von 1,3 Millionen Franken geltend.

Viele Geschädigte aus Zug

Die Anklageschrift listet 36 Leute auf, die er mittels Darlehen oder Altersvorsorgeverträgen schädigte, ausserdem vier Versicherungen und drei Kleinkreditinstitute sowie gegen 240 private Geldgeber, welche faule Kredite auf der Cowdlending-Plattform finanzierten. Letzteres ist auch der Grund, warum das Verfahren in Zug geführt wurde – von hier stammen nämlich viele Geschädigte.

Ansonsten spielten die Vorgänge am unteren Lauf der Aare. Die meisten Beteiligten wohnen in den Kantonen Aargau und Solothurn. Als Schauplatz vieler Verabredungen diente die Shisha-Lounge El Hamra in Aarburg.

Mit Derivaten spekuliert

Als Grund für seine Verfehlungen gab der griechischstämmige Mann an, 2006 und 2007 mit privatem Geld spekuliert zu haben. Er sei von befreundeten Finanzberatern dazu motiviert worden, in Termingeschäfte zu investieren. Dabei habe er hohe Verluste erlitten.

Um die «Löcher zu stopfen» und Rechnungen zu bezahlen, hätten die Betrügereien, die er nicht in Abrede stellte, immer weitere Kreise gezogen. Es sei ein «Teufelskreis» gewesen. Sein Verteidiger machte gar «Spielsucht» geltend. Schliesslich ging die Finanzberatungsfirma bankrott und 2015 wurde der Finanzberater durch die Zuger Polizei ein erstes Mal einvernommen.

Blankounterschriften aus dem Kindsbett

Selber zeigte sich der Mann zerknirscht, nannte sein Verhalten «beschämend». Alles täte ihm «unendlich leid». Seine Reue und Opferrolle kontrastiert auffällig mit der Kaltschnäuzigkeit, mit welcher der Finanzberater zuvor jedes Vertrauensverhältnis missbraucht hatte.

Er täuschte enge Freunde und Cousins, die Geld verloren. Er lancierte sogar im Rahmen seiner landesabwesenden Mutter Kreditbegehren. Eine Cousine besuchte er kurz nach ihrer Entbindung im Spital und schwatzte ihr Blankounterschriften ab, um neue Darlehen aufnehmen zu können.

Am Strafgericht Zug hat der Prozess gegen die Verantwortlichen der Invest Energy Group AG wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte begonnen.

Strafgericht Zug.

(Bild: Archiv)

Angeklagter krebst zurück

Gutgläubige blieben auf Kleinkrediten sitzen, die sie teilweise selber abzahlen mussten, obwohl das Geld durch den Finanzberater zweckentfremdet worden war. Und zwar zum Teil auch für dessen Lebensunterhalt, der teure Anzüge und dicke Autos beinhaltete.

Im Gegensatz zur Einvernahme bei der Zuger Polizei vor drei Jahren bestritt der Angeklagte in vielen Fällen, die Unterschriften gefälscht zu haben. Er habe lediglich die Leute zum Unterschreiben überredet, behauptete er nun.

Kleine Geldbeutel geschröpft

Die vorsitzende Richterin versuchte die Beweggründe für den Sinnenswandel festzustellen, doch die wurde erst beim Plädoyer des Verteidigers offenbart: Der Angeklagte sollte nämlich in einer Reihe von Punkten freigesprochen werden, sodass total nur noch drei Jahre Freiheitsstrafe resultieren (zwei Jahre von 2016 und ein Jahr neu). Dies würde einen teilbedingten Vollzug ermöglichen.

Doch egal, wie das Urteil lautet, der Finanzberater hat sich viele Feinde fürs Leben gemacht. Verschiedene Kunden oder Angestellte, die er hinterging, verdienten laut Anklageschrift wenig mehr als 3’500 Franken, sind also «kleine Leute», denen die eingeklagten Verluste richtig wehtun.

Keine Aussicht auf Besserung?

Eine Privatklägerin regte sich vor Gericht auch darüber auf, dass der Finanzberater immer noch für eine Versicherung im Aussendienst Kontrakte verhökert – wohingegen die Staatsanwaltschaft die Erwerbstätigkeit des Finanzberaters als Milderungsgrund sieht.

Der Mann sei schon einmal wegen Betrugs verurteilt worden, beklagte sie. Jetzt geschehe dies erneut und dennoch würde er weiter sein Geschäft versehen. Es bestehe keine Aussicht, dass er sich bessere, behauptete sie.

Und verhinderte anschliessend mit anderen Nebenklägern, dass das Zuger Strafgericht sein Urteil schriftlich eröffnen darf. Auf Verlangen der kleinen Leute muss es nun die ganze Gesellschaft erneut im Grossen Gerichtssaal des Kantons Zug zusammentrommeln, um das Urteil mündlich zu verlesen.

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