Zwei Jahre Haft für Krienser Pädophilen

Mit einer Kamera im Kugelschreiber filmte er heimlich Nachbarsmädchen

Er spionierte auf dem WC und in der Badi, er erfand perverse Geschichten und betrieb ein Forum: Zwischen 2011 und 2015 ging ein Mann seiner Vorliebe für Kinderpornografie nach – bis er der Polizei ins Netz ging. Bei den Ermittlungen kamen immer weitere Ungeheuerlichkeiten zutage.

Er nannte sich «Lolipop10», «Harribo350» oder «Harry B.». Unter diesen Namen tauschte er im Netz über Jahre kinderpornografisches Material aus.

Der Krienser A.* hat Texte, Bilder und Videos mit sexuellen Handlungen von Kindern nicht nur konsumiert, sondern zum Teil selber heimlich aufgenommen, in Foren geladen und verbreitet. Nur eines beteuerte der Pädophile und Vater von zwei Töchtern und einem Sohn im jugendlichen Alter stets: dass er niemals ausserhalb seiner Fantasie gegenüber einem Kind handgreiflich wurde.

Mehrfache Widerhandlung gegen die Pornografiestrafnorm, Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und unbefugtes Beschaffen von Personendaten: Dafür hat ihn das Luzerner Kriminalgericht nun zu zwei Jahren Haft verurteilt, 47 Tage davon hat A. bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Die Strafe ist unbedingt, wird jedoch zugunsten einer bereits angelaufenen ambulanten Massnahme aufgeschoben.

Dazu muss der Verurteilte Verfahrenskosten von fast 35’000 Franken sowie Schadenersatzforderungen der Zivilkläger von mehreren Tausend Franken zahlen.

Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, ist aber noch nicht rechtskräftig. Weil der Beschuldigte die Anklageschrift akzeptiert und geständig ist, kam am 4. Juni ein abgekürztes Verfahren zur Anwendung.

Die erste Festnahme

Auf die Schliche kam dem heute 52-jährigen Krienser die Interpol Wiesbaden. Im Dezember 2014 ersuchte sie die Schweizer Bundeskriminalpolizei um Mithilfe.

Im Frühling 2015 wurde Herr A.* ein erstes Mal festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Er gab bei der Einvernahme zu, dass er per E-Mail «FKK-Bilder allgemeiner Art von Kindern und Erwachsenen» ausgetauscht habe. Pädophile Neigungen bestritt er zu diesem Zeitpunkt noch.

Bei der Auswertung fanden die Ermittler auf seinem Laptop und auf Speicherkarten Tausende von kinderpornografischen Bildern, die meist Mädchen bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen zeigen. Darunter auch von A. selbst erstellte Bilder und Filme, die zwei minderjährige Mädchen auf der Toilette des Beschuldigten zeigen. Dazu kamen etliche Geschichten mit sexuellen und gewalttätigen Fantasien. Sie trugen Titel wie «Aushilfe im Krankenhaus», «Anglerfreunde» oder «Eine kleine Weihnachtsgeschichte» – der Inhalt wird hier ausgelassen.

Eine Geschichte eines Pädophilen auf einem Campingplatz hat der beschuldigte A. selbst verfasst. Titel: «Das rote Bettsofa».

Das Geständnis

Ende 2015 wurde A. zum zweiten Mal festgenommen und vernommen, sein Haus erneut auf den Kopf gestellt. Nun gab der Mann seine pädophilen Vorlieben zu, beteuerte aber, dass er sich noch nie an einem Kind vergangen habe. Die Geschichte auf dem Camping sei seiner Fantasie entsprungen, so A. Obwohl darin eines der Nachbarkinder vorkam und die Nachbarn tatsächlich einen Wohnwagen besassen – wie in der Geschichte beschrieben.

Das Pädophilen-Forum betrieb er aus «Selbsttherapie», er wollte lediglich «Luft ablassen».

Wie aber kam A. zu den eigenen Filmen und Bildern? Nacktbilder eines Nachbarmädchens hat er entwendet und kopiert, als er das Haus hütete. Und zwei Mädchen, die regelmässig zu Besuch waren, hat er über zwei Jahre hinweg heimlich auf dem WC gefilmt – mit einer in einem Kugelschreiber versteckten Kamera. Das eine Mädchen war eine Nachbarin, das andere lernte er kennen, weil er den Hund ihrer Grossmutter hütete. Sie habe sehr an ihm gehangen und sei gelegentlich zu ihm nach Hause gekommen, um fernzuschauen und Gummibärli zu essen, heisst es im Gerichtsprotokoll gestützt auf A.s Aussagen.

Die Mädchen waren gerade mal sechs und acht Jahre alt. Die Aufnahmen habe er aus Dummheit und Neugier gemacht, zu direkten Kontakten sei es aber nie gekommen, sagte A. aus. Trotzdem nahm ihn die Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern.

Doch der Verdacht des Kindesmissbrauchs erhärtete sich nicht, nachdem das Nachbarsmädchen und A.s eigene Töchter befragt wurden.

Die erneute Hausdurchsuchung

Die Ermittlungen wurden inzwischen auf einen gewissen Harry B.* ausgeweitet. Dieser war den deutschen Ermittlern aufgefallen, weil er ein Forum betrieb, auf dem sich User über «Familienkuscheln oder Familienpetting» sowie den sexuellen Missbrauch der eigenen Kinder austauschten.

Die Spuren führten wieder nach Kriens und wieder zu A., der sich als die gleiche Person wie Harry B. herausstellte (die Identität hatte er dem Telefonbuch entnommen).

In der Folge wurden bei A. erneut das Haus und der Arbeitsort durchsucht – mit Erfolg: Unter anderem wurde in der Küche im Dampfabzug ein weiterer USB-Stick gefunden. Darauf: rund 40 Kinderpornofilme mit minderjährigen Mädchen. A. hat in Österreich an einem FKK-Strand nackte Mädchen fotografiert und aufs Internet geladen.

A. gab zu, dass er das Forum betrieben hatte und sich in Hunderten Beiträgen mit anderen Usern über den Missbrauch von Kindern austauschte – aus Gründen der «Selbsttherapie», wie er sagte. Er habe lediglich «Luft ablassen» wollen, gab er als Grund an. Noch immer bestritt er aber einen Missbrauch, es handle sich beim Forum lediglich um Fantasien.

Zwar habe eines der Nachbarsmädchen gelegentlich bei ihm ferngesehen und es sei dabei auf ihm gelegen – es sei aber nie zu sexuellen Übergriffen gekommen. Diese spielten sich lediglich in seiner Fantasie und seinen Berichten im Forum ab.

Die Behandlung

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten diagnostizierte im Sommer 2016 eine «heterosexuelle Pädophilie» bei A. Es wurde eine ambulante Massnahme angeordnet und der Beschuldigte begab sich in Behandlung.

Die Staatsanwaltschaft ging bei A. von einem mittelschweren Verschulden aus. Dies, weil er zwar selber nie übergriffig wurde, aber über längere Zeit zwischen 2011 und 2015 verbotene Kinderpornografie in Bild-, Film- und Textform gesucht, konsumiert, heruntergeladen, ausgetauscht und zugänglich gemacht hatte. Damit habe er den tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern «unterstützt und gefördert».

Der Beschuldigte hatte keine Vorstrafen, er gab sich kooperativ und war geständig – allerdings immer nur so weit, wie er aufgrund der sichergestellten Beweise musste. Zudem sei A. bereit, seine «Affinität zu präpubertierenden Mädchen» anzugehen.

Die bleibende Gefahr

A. wurde als Kind im Alter von elf Jahren selbst mehrfach Opfer sexuellen Missbrauchs, was ihn nachhaltig geprägt hat. Sein Leben war gezeichnet von Jobwechseln und einer Scheidung. Zwei seiner drei Kinder und seine Ex-Frau haben den Kontakt wegen der Anschuldigen abgebrochen. A. arbeitet im Schichtbetrieb und verhalte sich unauffällig.

Trotz Therapie bestehe ein Rückfallrisiko für den Konsum von Kinderpornos. Auch die Gefahr, dass er tatsächlich eine Tat verüben könnte, wurde von Experten als erhöht eingestuft. Der Beschuldigte werde zeit seines Lebens von minderjährigen Mädchen angezogen bleiben, so ein Gutachten. «Eine Heilung ist nicht möglich.»

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