Nach der Hausbesetzung der Villa Bodum wurden 27 Personen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Unter ihnen auch eine Journalistin von zentralplus. Nun wurde das Verfahren, bei dem Multimillionär Jørgen Bodum als Privatkläger agierte, eingestellt. Auch aus presserechtlichen Gründen.
Die Hausbesetzung der Villa Bodum an der Obergrundstrasse 99 zog nicht nur aufwendige Ermittlungen nach sich, sondern auch zahlreiche Urteile. Gegen 33 Personen wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, einen Strafbefehl erhielt auch eine Journalistin von zentralplus (zentralplus berichtete). Jana Avanzini wollte sich vor Ort ein eigenes Bild von der Besetzung machen und nicht nur aus dritter Hand über ein Ereignis berichten, das Luzern im Jahr 2016 während Wochen beschäftigte (zentralplus berichtete).
Mit Unterstützung und dank den Spenden unserer Leser hat zentralplus den Strafbefehl angefochten – erfolgreich: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun vollumfänglich eingestellt.
Kein Vorsatz
Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist eine vorsätzliche Tatbegehung nötig. Diese ist hier nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt. Vielmehr habe Jana Avanzini glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegangen sei, die Liegenschaft für journalistische Zwecke betreten zu dürfen. So heisst es in der Verfügung. Dies umso mehr, als das Tor zum Gelände offen stand, als sie es betrat.
Für Katrin Humbel, die zentralplus juristisch vertreten hat, eine nachvollziehbare Begründung: «Ich hatte mir diesen Entscheid natürlich erhofft, da er meinem Rechtsverständnis entspricht.» Gleich sieht es die Journalistin: «Es wäre doch sehr erstaunlich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse komplett ausgeblendet hätte», so Avanzini.
Medien: Wahrung berechtigter Interessen
Dass die Luzerner Staatsanwaltschaft die besondere Rolle der Medien in der Verfügung ebenfalls würdigt, erfüllt Rechtsanwältin Humbel mit Genugtuung. «Die Berichterstattung lag zweifelsohne im öffentlichen Interesse und war durch die Medien- und Pressefreiheit grundrechtlich geschützt, womit diese letztlich auch unter dem Aspekt der Wahrung berechtigter Interessen nicht als unrechtmässige Handlung klassifiziert werden sollte», heisst es in der Verfügung weiter.
Für zentralplus binden Rechtsfälle immer wieder beträchtliche finanzielle und personelle Ressourcen. Und auch wenn wir fast wöchentlich von Anwälten kontaktiert werden, uns regelmässig Ultimaten gestellt und wir immer wieder verzeigt werden: Bis dato konnten wir noch jeden Rechtsfall zu unseren Gunsten entscheiden. Ein allfälliger Überschuss aus unserem Spendenaufruf vom Mai 2017 und weiteren Zuwendungen werden wir hier investieren. Und damit zentralplus-Lesern auch zukünftig unabhängigen Journalismus ermöglichen.
Bodum unterlag in weiterem Punkt
Doch auch in einem dritten Punkt unterlag Jørgen Bodum, der ein grosses persönliches Interesse an einer juristischen Verfolgung unserer Journalistin an den Tag legte und als Privatkläger auftrat. Dessen Rechtsvertreter wollte Aussagen von Simon Kopp aus einem Interview zu den Akten nehmen. Kopp sagte darin aus, dass die Argumente der Journalistin ein illegales Betreten der Liegenschaft nicht rechtfertigen würden. Für die Staatsanwaltschaft sind jedoch zu Beginn des Verfahrens gemachte Aussagen ihres Medienverantwortlichen rechtlich nicht entscheidend.
Wie der Rechtsvertreter der Bodum Invest AG, Reto Marbacher, sagt, prüfe man derzeit eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung an das Kantonsgericht Luzern.
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