Haus des Zuger Ex-Stadtrats verkauft

Plant Ivo Romer einen Abgang durch die Hintertür?

Ivo Romer mit seinem Pflichtverteidiger vor der Urteilsverkündung am Mittwochvormittag.

(Bild: nom)

Zwar ist das zweitinstanzliche Verdikt gegen den früheren FDP-Politiker Ivo Romer noch nicht rechtsgültig. Aber der ehemalige Zuger Stadtrat ist mittlerweile aus seiner Bleibe in Zug ausgezogen. Hat Romer die Hoffnung aufgegeben, einer Verurteilung wegen Veruntreuung zu entgehen?

Selber bestreitet er sämtliche Vorwürfe und hält sich für unschuldig. Aber seit auch das Zuger Obergericht den früheren FDP-Stadtrat Ivo Romer (54) Ende April wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung für schuldig gesprochen hat, ist die Luft für den gelernten Wirtschaftsinformatiker und Ex-Banker dünner geworden.

Denn die zweite Instanz hat das Strafmass auf 55 Monate Freiheitsstrafe erhöht. Weil sie ihn, anders als das Strafgericht, zusätzlich auch der Geldwäscherei für schuldig befand (zentralplus berichtete).

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sondern erst mündlich eröffnet worden. Das schriftliche Urteil soll noch vor den Sommerferien publik werden. Dann bleibt Romer eine Frist, um Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben. Gut sieht es für den ehemaligen Stadtzuger Finanzchef aber nicht aus.

Wie auch immer Romers Zukunft aussieht: Er reist mit leichtem Gepäck. Denn seine Bleibe in der Stadt Zug hat er mittlerweile verlassen – und ist aus einem modernen Einfamilienhaus an der Lorze ausgezogen.

 

In der Umgebung der neuen Lorze in Zug lebte Ivo Romer zuletzt.

In der Umgebung der neuen Lorze in Zug lebte Ivo Romer zuletzt.

(Bild: mam)

Romer entsorgt Gerümpel

Das Haus hatte seiner Ehefrau gehört. Nachdem diese verstorben war, ging das Haus an die beiden gemeinsamen Kinder über. Diese sind mittlerweile volljährig und haben das Anwesen verkauft. Die neue Eigentümerschaft wurde vom Zuger Grundbuchamt auf Anfrage bestätigt.

Romer hatte mit seinen Kindern im Haus am Fluss gelebt und ist kürzlich noch von Gewährsleuten gesehen worden, wie er Gerümpel entsorgte. Mittlerweile haben die Nachbesitzer die Liegenschaft bezogen und sind am Renovieren.

Kein Reisepass, aber im Besitz einer ID

Romer hatte im Verfahren vor Obergericht geltend gemacht, nur über sehr niedrige regelmässigen Einkünfte zu verfügen – jedoch über Privatschulden von 150’000 Franken. Der Reisepass wurde ihm entzogen, weil er früher in Südafrika begütert war. Jedoch kann er mit einer Identitätskarte in Europa reisen, wenn er die Reisen beantragt. Er selbst erachtet diese Massnahme als demütigend. Dennoch sieht das Obergericht weiterhin eine gewisse Fluchtgefahr gegeben. Aus diesem Grund wurde die Passsperre noch letzten Monat verlängert. Dies, obwohl sich Romer allen Behördenterminen und Vorladungen stellte und er mit seinen beiden Kindern über ein stabiles soziales Umfeld verfüge.

Noch im Dezember hatte er bestritten, sich aus dem Staub machen zu wollen. «Wenn es mir darum gegangen wäre, abzuhauen, hätte ich das auch mit der ID tun können», sagte Ivo Romer damals (zentralplus berichtete). Auf Anfrage wollte er gegenüber von zentralplus nichts weiter dazu sagen.

Nebenjob mit Folgen

Ivo Romer soll als Finanzberater eine betagte, 2011 verstorbene Witwe um mehrere Millionen Franken gebracht haben. Er selber beharrt darauf, lediglich die Wünsche der alten Dame erfüllt zu haben, zu der er ein Vertrauensverhältnis unterhielt. Ihre Erben sahen es anders und verklagten Romer.

Begonnen hatte die Bekanntschaft, als Ivo Romer noch für die UBS arbeitete. Später betreute er die ältere Dame als privater Vermögensverwalter. 2009 wurde Romer freisinniger Stadtrat in Zug – erst Schulvorstand, später Finanzchef.

Dann starb die alte Dame. Nach einer Weile wurde öffentlich, dass ihr Vermögen von einst rund sieben Millionen Franken aufgezehrt war. Romer bestritt alle Vorwürfe gegen sich, trat aber 2012 aus der Stadtregierung zurück. Seither mahlen die Mühlen des Gesetzes (zentralplus berichtete).

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