Matratze entsorgt: Luzerner erwägt Bundesgericht

Informatiker erzwingt juristische Ochsentour wegen 200 Franken

Erledigte letztes Jahr 2500 Fälle: Das Luzerner Kantonsgericht am Hirschengraben.

(Bild: jal)

Weil ein Mann seine Matratze in Schüpfheim unsachgemäss entsorgte und sein Nummernschild nicht abgab, erhielt er einen Strafbefehl. Am Donnerstag nun stand der Informatiker deswegen bereits zum dritten Mal vor Gericht. Die Kosten übersteigen die Busse bereits um ein Mehrfaches. Der 30-Jährige erklärt, weshalb er nicht klein beigeben will und auch den Gang vor Bundesgericht nicht scheut.

Die Sache tönt nach einem schlechten Scherz: Ein Mann verweigert die Abgabe seines Kontrollschildes – und kurze Zeit später entsorgt er seine Matratze statt in einer passenden Deponie vor dem Feuerwehrlokal in Schüpfheim.

Für die beiden Vergehen wird er von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 200 Franken bezahlen und er hat die Kosten von 500 Franken zu tragen.

Eine Strafe, die wohl die meisten Bürger mit einem tiefen Seufzer akzeptieren würden. Doch dieser Prozess nimmt eine ganz andere Wendung und zeichnet das Bild einer Person, die partout nicht klein beigeben will. Statt das Verdikt anzuerkennen, legte der Mann gegen den Strafbefehl Einsprache ein.

Prozesskosten übersteigen Busse bei weitem

Im vergangenen Herbst musste sich das Bezirksgericht Willisau mit der Bagatelle beschäftigen. Die Richterin war gleicher Meinung wie die Vorinstanz und bestätigte das Urteil. Der juristische Wink mit dem Zaunpfahl scheint den 30-Jährigen jedoch keineswegs zu beeindrucken. Das Resultat: Am Donnerstag wird der Sachverhalt vor Kantonsgericht noch einmal aufgerollt.

«Ein Eintrag im Strafregister bleibt zehn Jahre bestehen – das wäre für mich existenzgefährdend.»

Angeklagter Informatiker

Aber warum kämpft der Informatiker durch alle Instanzen gegen das drohende Urteil? Er sei seit längerem auf Stellensuche, sagt der Informatiker auf Nachfrage von zentralplus. Er fürchtet sich deshalb sehr vor einem Eintrag in den bisher blanken Strafregisterauszug, sollte er verurteilt werden. Fast jeder Arbeitgeber würde heute einen entsprechenden Leumund verlangen. «Ein Eintrag bleibt zehn Jahre – das wäre für mich existenzgefährdend.»

Er sei sich jedoch bewusst, dass ihn der Weiterzug gut und gerne 6’000 bis 7’000 Franken kosten könnte, wenn er wieder unterliegt. Viel Geld, das er wohl über längere Zeit abarbeiten müsste. «Ich gehe davon aus, dass ich wieder verliere. Mein Verteidiger kann sich jedoch vorstellen, dass es anders herauskommt aufgrund von Verfahrensmängeln», so der Betroffene.

Drei Mal Prüftermin nicht nachgekommen

Die Sache könnte ihn also teuer zu stehen kommen – denn die Prozesskosten übersteigen inzwischen bei weitem die Strafe. Der Beschuldigte, der heute nicht mehr im Kanton lebt, brachte es zustande, drei Mal einem Prüftermin für sein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt nicht nachzukommen. Woraufhin ihm Ende August 2016 der Führerschein entzogen und er aufgefordert wurde, das Kontrollschild des eingezogenen Autos zu übergeben.

Angekommen beim Strassenverkehrsamt Luzern ist die Plakette jedoch nie. Stattdessen brachte er an der Verhandlung in Willisau im November 2017 vor, er habe das Fahrzeug Anfang Oktober einem Bulgaren für den Export übergeben. Deshalb habe er die Kontrollschilder nicht abgeben können. Hinzu komme, dass er die Verfügung des Strassenverkehrsamts gar nie erhalten habe. Das glaubte ihm die Richterin in Willisau jedoch nicht, die Aussagen seien widersprüchlich und nicht mit den Beweisen in Einklang, steht im schriftlichen Urteil.

Trennungsstreit als Ursache

Und nichtsdestotrotz ist sein Kampfeswille ungebrochen: Der Mann kann sich gar vorstellen, vor Bundesgericht zu gelangen. Entscheidend sei dabei, dass die Kosten für ihn verhältnismässig seien. Dass er wegen dieses Fehlers nun um seine Zukunft bangen muss, das findet er zwar ungerecht. Gleichzeitig sei ihm bewusst, dass die gesetzlichen Vorgaben der Strassenverkehrsämter zu den Kontrollschildern auch einem Missbrauch vorbeugen.

Der Betroffene sagt zu zentralplus, er sei keineswegs eine sture, uneinsichtige Person. Er gesteht jedoch ein: «Ich habe einen Fehler gemacht.» Vor zwei Jahren habe er sich im Zuge seiner Trennung von der Freundin in einer Krise befunden. Deshalb sei die Sache wohl aus dem Ruder gelaufen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon