Luzern: Gericht korrigiert jeden vierten Entscheid

Beschwerden gegen die Kesb sind häufig erfolgreich

Ein Mittel im Rosenkrieg: Gefährdungsmeldungen zuhanden der Kesb.

(Bild: Fotolia)

Gegen 6’000 Entscheide haben die Luzerner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden letztes Jahr gefällt. Doch längst nicht alle haben Bestand. zentralplus vorliegende Zahlen zeigen, dass jede vierte Einsprache gegen einen Kesb-Entscheid vom Luzerner Kantonsgericht korrigiert wird.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb steht seit ihrer Gründung im Jahr 2013 wiederholt unter Beschuss. Es wird ihr zuweilen vorgeworfen, willkürliche Entscheide zu fällen, und mediale Aufreger rücken die Arbeit der Kesb wiederholt in ein ungünstiges Licht. Die Fachbehörde hat grosse Verantwortung, viel Einfluss und muss gleichzeitig schwierige Entscheide fällen, welche für das Leben von Familien und Einzelpersonen sehr einschneidend sind.

Jüngstes Beispiel ist in Luzern der Fall eines Kindes, das direkt vom Kindergarten ins Heim gebracht wurde, um es vor der Mutter zu schützen. Die angeordneten Massnahmen werden dabei immer von mehreren Kesb-Mitarbeitern gefällt – involviert sind die jeweilige Kesb-Präsidentin sowie Expertinnen aus den Gebieten Recht, Sozialarbeit, Psychologie sowie Pädagogik.

Doch halten die Entscheide der Behörde einer Überprüfung durch die nächste höhere Instanz stand? Tatsächlich kommt es häufig vor, dass Betroffene oder Angehörige die zuweilen einschneidenden Massnahmen nicht akzeptieren und gegen die Kesb rekurrieren. Und zwar mit erstaunlichem Erfolg.

Anzahl der Einsprachen bleibt stabil

zentralplus vorliegende Zahlen aus dem Kanton Luzern zeigen, dass jeder vierte Beschwerdeführer gegen die Kesb als Sieger vom Platz geht. So wurden vom Kantonsgericht im vergangenen Jahr 103 Rekurse von Betroffenen behandelt, in 24 Fällen entschieden die Richter sich für eine Rückweisung an die Kesb oder hiessen die Anfechtung gut.

Die Erfolgsquote der Beschwerden blieb in den vergangenen Jahren stabil, das zeigt die von zentralplus angeforderte Statistik des Kantonsgerichts (2016: 114 Einsprachen, davon 35 Rückweisungen, ganz oder teilweise Gutheissungen; 2015: 103 Fälle, davon 24 Rückweisungen, ganz oder teilweise Gutheissungen).

Im Vergleich zur Gesamtzahl der angeordneten Massnahmen ist die Anzahl der Rekurse relativ klein. So haben die Luzerner Kesb-Behörden 2016 in rund 2’000 Fällen Schutzmassnahmen bei Kindern und in 3’800 Fällen bei Erwachsenen beschlossen, wie die Statistik der Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz Kokes zeigt. Doch die hohe Erfolgsquote der Anfechtungen lässt aufhorchen.

Heikle Fälle landen vor dem Kantonsgericht

Arbeitet die Schutzbehörde nicht sorgfältig, dass sie immer wieder zurückgepfiffen wird? Sandra Winterberg, Informationsbeauftragte der Luzerner Gerichte, widerspricht: «Wenn das Kantonsgericht eine Beschwerde gutheisst, bedeutet dies in keiner Weise, dass die Vorinstanz einen Fehler gemacht hat.» Die Erfahrungen würden zeigen, dass die Kesb-Behörden sehr zuverlässig, genau und korrekt handeln. Dass ein Entscheid zurückgewiesen oder angepasst wird, müsse nicht heissen, dass die Behörde qualitativ schlecht gearbeitet hat.

Ähnlich sieht das auch der Luzerner Anwalt Hannes Munz. Er vertritt wiederholt Mandanten in Kesb-Fällen und ist Mitglied im Verein demokratische Juristinnen und Juristen. Ob die Anzahl der erfolgreichen Beschwerden hoch oder niedrig ist, sei schwierig zu sagen. Zwei Faktoren haben für Munz einen Einfluss auf die hohe Erfolgsquote von Rekursen.

Einerseits geht er davon aus, dass in der Tendenz eher kritische Entscheide angefochten würden – wenn keine Chance auf einen Erfolg bestehe, sei eine Beschwerde selten. Natürlich haben diese Fälle dann auch entsprechend höhere Chancen auf eine Neubeurteilung durch das Kantonsgericht.

Der Eingang der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern.

Der Eingang der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern.

(Bild: Manuel Gautschi )

Andererseits dauere es lange, bis das Gericht ein Urteil fälle – in der Regel zieht sich dies über ein Jahr hin: «In dieser Zeit versuchen Betroffene, ihr Verhalten zu verbessern, was sich positiv auf den Entscheid des Kantonsgerichts auswirken kann», erklärt Munz. In einem solchen Beispiel habe die Kesb ursprünglich richtig entschieden – dank dem Beschwerdeverfahren hat sich die Situation für die betroffene Person positiv geändert. Ein weiteres Beispiel nennt hier Winterberg: «Es kann sich im Verlaufe eines Beschwerdeverfahrens herausstellen, dass sich die gesundheitliche Situation einer verbeiständeten Person verbessert hat», sagt Winterberg.

Der Jurist bestätigt das insgesamt positive Zeugnis von Winterberg: Die Luzerner Kesb-Behörden arbeiteten aus Munz’ Erfahrung gut – ihm sind keine skandalträchtigen Entscheide bekannt im Kanton. Die Kesb habe auch gar kein Interesse daran, ihre Kompetenzen zu strapazieren und beispielsweise der Mutter ohne triftigen Grund das Kind aus der Obhut zu entreissen. «Man will das Kind ja nicht den Eltern wegnehmen, das kostet Geld und ist für alle Beteiligten eine grosse Belastung.»

Einsprachegründe sind sehr vielfältig

Doch welches sind typische Fälle, bei denen Kesb-Entscheide angefochten werden? Generell werden laut Munz primär Massnahmen angefochten, die einschneidende Konsequenzen für das Leben eines Menschen haben. Beispielsweise wenn einer erwachsenen Person ein Teil der Selbstständigkeit genommen wird. Auch radikale Einschnitte – wie eben der Entzug des Kindes – führten in der Regel zum Beschwerdeverfahren.

Die hohe Zahl macht dennoch stutzig – nach fünf Jahren müsste die Kesb doch wissen, wann sie vor Gericht den Kürzeren zieht. «Obschon verschiedene Grundsatzfragen geklärt wurden, stellten sich nach wie vor immer wieder neue Fragen», relativiert Winterberg. Ausserdem steht jeder Person, die von einem Entscheid betroffen ist, ein Beschwerderecht zu. Der Kreis der potenziellen Beschwerdeführer ist also relativ gross. Und die unterschiedlichen Fälle sind äusserst vielfältig.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Züblin
    Züblin, 01.02.2021, 11:32 Uhr

    Warum muss bemerkt werden, dass kein Anwalt SG sich gegen die KESB durchsetzen kann, wenn er schon weiss wie der Beistand im Ungerechten handelt. Als Beistand der Kinder beschützt er die Mutter mit allen Vorteilen, obschon Ihr die Kinder unwichtig sind, sondern nur Ihr eigener Wohlstand. Man lässt es zu das der Junge von der Schule abgeholt wird und 6 Wochen Fremd platziert wird, danach ist der Beistand der Ansicht nun wird der Junge wieder zur Mutter zurück gehen, da er von der Mutter geschlagen- schikaniert, Tyrannisiert wird, Keine Liebe steht ihm von der Mutter zu, da Mädchen 9 Jahre muss für die Mutter Lügen und darf seinen Vater nicht Lieb haben. Warum ist man so Machtlos gegen die KESB und Unterstützung von Anwälten darf nicht erwartet werden, wo bekommt man gerechte Hilfe so wie es in Ihrem Bericht beschrieben wird????

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    • Profilfoto von Ivan
      Ivan, 12.06.2023, 20:42 Uhr

      Würde ich auch gerne wissen…habe grosse Probleme.

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  • Profilfoto von Hero
    Hero, 23.04.2018, 09:36 Uhr

    Ich glaube, die KESB macht eine gut Arbeit. Es ist auch klar, dass bei schwierigen Fällen verschiedene Ansichten möglich sind. So auch jetzt. Der Titel des Artikels lautet: Beschwerden gegen die KESB sind häufig erfolgreich. In Zahlen ausgedrückt: 24 von 6000 Urteilen, 0.004 (4 Promille). Sie interpretieren das Resultat auch hoch, ich als äusserst gering. Verschiedene Ansichten.

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  • Profilfoto von vielleicht
    vielleicht, 22.04.2018, 23:54 Uhr

    Vielen Dank für diesen Artikel. Zum Kostenargument: Die KESB lässt verlauten, Heime seien teuer. Man stecke nur schon deshalb nie ein Kind unnötig ins Heim.
    Eine bestimmte Kesb hat aber nachweislich schon Schüler ins Heim gesteckt wegen Verstössen gegen die Schulordnung, oder wegen vagen Gerüchten gegen die Mutter. Jeder Leser sagt sich begreiflicherweise: Unmöglich. Da muss Gewalt in der Familie mitgespielt haben, oder ein entsetzlicher Rosenkrieg.
    Ich kann 1:1 beweisen, dass man bei Schulregelübertretungen die Kesb informiert hat, statt die Familie zu informieren. Schüler übertreten nun mal Regeln. Die allermeisten Familien möchten, dass die Schule konsequent ist und Regelverstösse sanktioniert. Ist aber die Schulleitung der Meinung, Sanktionen seien altmodisch, was dann? Genau: Pathologisiert man die Mutter, dann ist eine Schuldige gefunden.
    So kann eine Mutter, auch wenn sie den Lehrer sogar mehrfach gebeten hat, streng zu sein, plötzlich dastehen als Verursacherin von irgendwelchen durch den Sohn in der Schule angestellten Dummheiten.

    Die Kosten? Sie werden der Familie belastet und den Steuerzahlern. Die Kesb bezahlt keinen einzigen Franken (selbst wenn sich herausstellt, dass die Schulregelverstösse des Sohns nichts mit der familiären Situation zu tun hatten, und man somit zu Unrecht eine Heimeinweisung angeordnet hatte).
    P.S.: Die heute gebräuchliche Terminologie ist: Wir als Kesb weisen nie einer Familie die Schuld zu für irgendetwas. (Mit der Zwangsmassnahme zurechtkommen und obendrein dieselbe auch noch bezahlen soweit das Budget reicht, das muss aber die Familie. So nützt der Familie die Theorie von «die Kesb weist niemandem Schuld zu» wenig. Alle Folgen der Massnahme, zu der nicht mal Arzt oder Psychologe sich äussern dürfen, trägt letztendlich doch die Familie.)
    P.P.S.: Denken wir kurz den Fall durch, in dem der Schüler bereits per Zwangsmassnahme im Heim gelandet ist. Die Kesb lässt sich zu einer Art Machtdemonstration hinreissen, indem sie zur Mutter sagt bzw. ihr durch den Sohn ausrichten lässt: «Frau X, wenn Sie sich wehren, werden wir dies als Indiz interpretieren für Ihr Klammern an Ihren Sohn, und dann darf Ihr Sohn erst recht nicht mehr bei Ihnen wohnen.»
    Nebenbei bemerkt: Im Kt. Luzern sieht es, gemäss Artikel, gar nicht so schlecht aus. Noch demokratischer scheint mir der Kt. Zug zu sein. Dort hiess man in einem Jahr 43% der Einsprachen gut.
    Nehmen Sie sich um Gottes Willen nie grosse Kantone wie SG oder ZH zum Vorbild.

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