Unternehmer muss wegen Brandstiftung hinter Gitter

Aus Geldsorgen den geleasten BMW abgefackelt

Ein BWM X5: Den geleasten Wagen fackelte ein Mann aus Willisau in seiner Tiefgarage ab.

(Bild: BMW/Facebook)

Ein bankrotter Unternehmer zündete in Willisau seinen BMW an. Damit wollte er sich der Ratenzahlung entledigen, die er monatlich seiner Leasingbank zahlen musste. Vier Jahre nach der Tat wurde der Mann nun vom Kriminalgericht verurteilt. Nun sind seine Schulden noch um ein Mehrfaches höher.

Es geschah am Silvesterabend 2014. In der Einstellhalle einer grossen Wohnsiedlung in Willisau brannte ein BMW aus. Mehrere andere Fahrzeuge sowie Teile der Halle wurden dadurch massiv beschädigt.

Die Vermutung der Untersuchungsbehörde lautete rasch: Brandstiftung. Dies sah auch das Luzerner Kriminalgericht so und verurteilte den Beschuldigten. Der Mann aus dem Kosovo ist allerdings nicht geständig. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Doch was war passiert?

Teures Auto als Luxus

Das Auto war wohl sein grosser Traum. So lässt sich erklären, weshalb der damals 21-Jährige einen BMW X5 fuhr, obwohl er das nötige Geld dazu bei weitem nicht besass. Seit dem Herbst 2013 leaste er über seine marode Einmann-Haustechnikfirma das Auto. Der Neuwert des abgebrannten Wagens liegt bei 99’000 Franken. Die Leasinggebühr betrug über 1’000 Franken monatlich. Daneben fuhr der Mann auch einen VW Passat, mit dem er am Abend der Tat unterwegs war.

Die Firma ging weniger als ein Jahr vor der Tat schliesslich Konkurs. Dies, weil viele seiner Kunden nicht für die erbrachten Leistungen gezahlt hätten, wie der Mann vor Gericht monierte.

Ein BMW trotz hoher Schulden

Um das bankrotte Unternehmen wieder aufzubauen, nahm er einen Kredit von mehreren 10’000 Franken auf, den er jedoch kaum zurückzahlen konnte. Hinzu kamen Steuerschulden von gut 12’000 Franken. Die Verschuldung des Mannes betrug zum Tatzeitpunkt rund 50’000 Franken.

Kommt hinzu: Teil des Leasingvertrages des BMW war eine bestimmte maximal zulässige Anzahl Kilometer pro Jahr. Jeder zusätzlich gefahrene Kilometer sollte dem Mann mit 78 Rappen berechnet werden.

Zum Zeitpunkt der Brandstiftung Ende 2014 hatte er diese Limite jedoch um rund 10’000 Kilometer überschritten. Weitere Schulden warteten also auf ihn. Dieser versuchte er sich möglichst rasch zu entledigen.

Benzin ins Auto gegossen

Den Beginn des Silvesterabends 2014, an welchem er die Tat begangen hatte, verbrachte der Mann zusammen mit seiner Ehefrau und den zwei gemeinsamen Kindern bei seinem Vater. Dies nutzte er später als Alibi. Denn kurz nach 22 Uhr fuhr er stattdessen in die Garage seiner Wohnsiedlung in Willisau, wo er den geleasten BMW eingestellt hatte.

Hier öffnete er den Kofferraum und die Fahrertür und goss eine grosse Menge Benzin in den Innenraum des Autos. Das Benzin steckte er anschliessend in Brand. Danach schloss der Mann das Auto ordnungsgemäss ab. Er liess vermutlich aber ein Fenster einen Spalt geöffnet, damit genügend Sauerstoff in den Wagen gelangen konnte.

Weitere Autos fingen Feuer

Während sich der Mann zurück zu seiner Familie begab, breitete sich das Feuer in der Halle auf zwei benachbarte Autos aus. Weiter wurde durch die Hitze eine grosse Fläche an der Decke beschädigt.

Der Rauch und der Russ drangen in die direkt mit der Garage verbundenen Treppenhäuser von fünf Wohnblocks. 13 Personen mussten auf den Verdacht einer Rauchvergiftung hin untersucht werden. Eine Verletzung konnte aber letztlich ausgeschlossen werden. Am BMW entstand Totalschaden. Insgesamt kam es zu einem Sachschaden von rund einer halben Million Franken.

Er wollte die Versicherung prellen

Für die Nutzung des BMWs hatte der Mann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls des Fahrzeugs sämtliche Kosten übernimmt. Im Leasingvertrag wurde zudem vereinbart, dass bei einem solchen Ereignis das Vertragsverhältnis per sofort aufgelöst wird. So hoffte er, sich der monatlichen Zahlungen entziehen zu können.

Obwohl sich der zweifache Familienvater durch das Abfackeln des BMWs wohl zumindest eines Teils seiner Schuldenlast zu entledigen erhofft hatte, kam letztlich also alles noch viel schlimmer.

Telefonanruf verriet ihn

Der Mann bestritt vor Gericht vehement, rund um den Zeitpunkt des Brandes überhaupt in der Nähe des BMWs gewesen zu sein. Er habe mit seinem Neffen vor dem Haus des Vaters Raketen gezündet und sei erst nach Mitternacht nach Hause zurückgekehrt, so seine Aussage.

Die Analyse eines von ihm auf dem Handy angenommenen Telefonanrufes seiner Ehefrau zeigte allerdings, dass er sich zur Zeit des Ausbruches des Feuers nicht in der Nähe der väterlichen Wohnung befunden hatte.

Auf die wiederholte Nachfrage des Gerichts, wie er sich diese Diskrepanz zwischen dem geschilderten und dem aufgezeichneten Aufenthaltsort erklären könne, sagte er letztlich, dass er an jenem Abend zweimal in einer Bar nahe des Tatortes Zigaretten für sich und seinen Neffen besorgt hatte. Das Gericht beurteilte diese Behauptung jedoch als unglaubwürdig.

Vertuschung gescheitert

Vielmehr geht das Gericht im Urteil davon aus, dass der Mann durch das Abschliessen des Wagens den Verdacht von sich ablenken wollte. Denn der Verurteilte gab mehrmals zu Protokoll, dass er vermute, dass jemand aus der Nachbarschaft das Auto angezündet hatte, um ihm so eines auszuwischen, indem er als Brandstifter verdächtigt werden soll. Denn sein Verhältnis zu einigen Personen in seinem Wohnumfeld sei damals angespannt gewesen.

Doch auch diesen Behauptungen schenkte das Gericht keinen Glauben. Denn zum Tatzeitpunkt an jenem Silvesterabend war einerseits die Zufahrt zur Garage abgeschlossen und andererseits waren die beiden Schlüssel des BMWs in der Obhut des Mannes. Zudem wurden keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung am Auto gefunden. Eine Dritteinwirkungen wird vom Gerichtsgutachten deshalb ausgeschlossen.

Haftstrafe und hohe Folgekosten

Obwohl sich das Gericht vor allem auf Indizien stützen musste, kam es letztlich zum Schluss, dass der Mann das Auto angezündet habe und somit eine grosse Gefahr durch das Feuer und hohen Schaden wissentlich in Kauf genommen hatte. Dafür verurteilte es ihn zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Davon acht Monate unbedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert. Auch sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Noch mehr schmerzen dürften den zweifachen Familienvater aber die horrenden, ihm aufgebrummten Forderungen. Rund 173’000 Franken muss er an die Versicherungen der geschädigten Mitnutzer der Tiefgarage zahlen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von gut 11’000 Franken.

Ob es allerdings bei diesem Kostenrahmen bleibt, ist unklar. 14 Kläger wurden vom Kriminalgericht mit ihren Forderungen an den Zivilrichter verwiesen. Weitere Zehntausende von Franken an Schadenersatzklagen könnten also auf den Willisauer BMW-Leaser warten.

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