Gericht verhindert Abriss bei Hotel Montana

Luzern will Grossprojekt der Hotelfachschule retten

Hier soll der Neubau stehen: Der Umschwung des Gebäudes oberhalb des Montana-Schrägliftes ist bereits ausgesteckt.

 

(Bild: Screenshot/GoogleMaps)

Die Schweizerische Hotelfachschule will gegenüber dem Hotel Montana ein neues Wohnheim für Studenten errichten. Dafür müsste das bestehende Gebäude weichen. Doch das Kantonsgericht verbietet nun den Abriss des alten Hauses. Dennoch will die Stadt Luzern dem Projekt neuen Schwung verleihen.

Eigentlich befanden sich das Hotel Montana und die Stiftung der Schweizerischen Hotelfachschule bereits auf der Zielgeraden. Gegenüber dem Luxushotel wollten sie einen Neubau realisieren und Schulräumlichkeiten sowie Studios für Studenten schaffen. Dazu hätte das bestehende Gebäude an gleicher Stelle abgerissen werden sollen. Die Stadt hatte im Februar 2017 die Bewilligung zum Abriss erteilt.

Doch es regte sich Widerstand. Anwohner klagten vor dem Verwaltungsgericht, weil das abzubrechende Gebäude in der städtischen Ortsschutzzone B liegt. Gebäude innerhalb dieser Zone dürfen nur Ausnahmefällen abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht gab den Klägern recht. Das Urteil wurde nun auch vom Kantonsgericht bestätigt, wie aus einem heute publizierten Urteil hervorgeht.

Hoffnung für Bauherrschaft

Die Stadt Luzern, die die Sicht der Bauherrschaft teilte, ist mit dem Entscheid des Kantonsgerichts nicht glücklich. Denn laut Daniel Bernet, Jurist bei der städtischen Baudirektion, hätte man einen Neubau begrüsst.

«Das momentane Gebäude ist unserer Ansicht nach nicht besonders schützenswert im Sinne der Ortsbildschutzzone B», so Bernet. «Deshalb war nach unserer Ansicht keine Ausnahmebewilligung für den Abbruch des Gebäudes notwendig». Dieser Auslegung der Baudirektion ist das Kantonsgericht aber nicht gefolgt.

Dieser Umstand bietet für die Bauherren nun Grund zur Hoffunung. Denn die Stadt will dem Bauvorhaben neuen Schwung verleihen. «Wir werden das Baugutachten dahingend nochmals prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich unverhältnismässig wäre und der Abriss folglich bewilligt werden könnte», sagt Bernet.

Sollte dies der Fall sein, wären die Voraussetzungen für den Abriss des Gebäudes gegeben. Die wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit einer Sanierung eines Gebäudes kann laut der Bau- und Zonenordnung den Abbruch eines Gebäudes auch innerhalb der Schutzzone B im Sinne einer Ausnahmebewilligung erlauben.

Stadt mit Situation nicht zufrieden

«Die Auslegung des Kantonsgerichts hat für die Praxis teils untaugliche Folgen», erklärt Daniel Bernet von der Baudirektion. Dies hat sich in diesem Fall gezeigt. Deshalb werde eine Anpassung in der städtischen Bau- und Zonenreglement vorgenommen, so Bernet.

Eine Präzisierung fordert auch ein von FDP-Grossstadtrat Rieska Dommann eingereichter Vorstoss (zentralplus berichtete). Die zuständige Stadträtin, Baudirektorin Manuela Jost, weilt zurzeit in den Ferien und war nicht erreichbar.

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