Täter brachten ihre Luzerner Opfer in Lebensgefahr

Erst nach dem dritten Raubüberfall war Schluss

Die Opfer wurden unter anderem mit einer Schreckschusspistole bedroht.

(Bild: Symbolbild/Fotolia)

Ein deutsch-türkisches Paar beging in den Jahren 2014 und 2015 in Luzern und Zug in bester Bonnie-und-Clyde-Manier drei Raubüberfälle. Sollte das Luzerner Gericht dem Antrag der Staatsanwältin folgen, verschwinden sie für lange Zeit hinter Gittern. Der Polizei half Kommissar Zufall.

Am Dienstag stehen ein 45-jähriger Türke und eine 46-jährige Deutsche vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie haben in den Jahren 2014 und 2015 in der Region Luzern/Zug drei äusserst brutale Raubüberfälle begangen. Die Angeklagten sind geständig.

Bei den Überfällen gingen die Angeklagten jeweils ähnlich vor. Im Januar 2014 verschafften sich die Beschuldigten unter dem Vorwand, eine Wohnung besichtigen zu wollen, an der Adligenswilerstrasse in Luzern Zugang zu einer Privatwohnung. Dafür hatten sie mit der damaligen Mieterin einen Termin vereinbart. Nachdem die Bewohnerin sie in die Wohnung gelassen hatte, wurden sie und ihr ebenfalls in der Wohnung weilender Lebenspartner von den Beschuldigten brutal überwältigt und mit Kabelbindern und Klebeband gefesselt.

Socken in den Mund gestopft

Anschliessend durchsuchten die Täter die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen. Der geständige Türke bedrohte den Lebensgefährten der Mieterin mit einem Messer. Dabei soll er sein Opfer auch mehrmals mit dem Tod bedroht haben.

Gleichzeitig wurde die Mieterin von der Komplizin gezwungen, ihr den Tresor zu zeigen und zu öffnen. Dabei erbeuteten die Beschuldigten 71’000 Franken. Vor der Flucht stopften die Angeklagten ihr drei Socken in den Mund, die mit einem Küchentuch und Klebeband fixiert wurden. Den Lebenspartner der Frau stellten die Angeklagten still, indem sie ihm einen Damenslip in den Mund stopften und seinen Kopf mit Klebeband vollständig einbandagierten. Laut der Staatsanwaltschaft brachten die Angeklagten ihre Opfer durch die Knebelung in Lebensgefahr, da deren Atmung stark beeinträchtigt wurde.

Aktienkauf als Vorwand

Im März 2015 schlugen die beiden ein zweites Mal zu. Dieses Mal in Cham. Der Vorwand war das Interesse am Kauf von Aktien eines Ehepaares. Dafür wurden sie von den Ehegatten für ein Gespräch in deren Privatwohnung eingeladen.

Nachdem sie die Wohnung betreten hatten, gingen die Beschuldigten ähnlich brutal vor wie beim ersten Überfall. Der Ehemann wurde vom Angeklagten im WC mit Pfefferspray niedergestreckt, mit einer Schreckschusspistole bedroht und gefesselt, während seiner Frau im Wohnzimmer von der Mittäterin Hände und Füsse zusammengebunden wurden. Beiden Opfern wurde zudem Klebeband um Kopf und Hals gewickelt. Die Angeklagten schlugen ihre Opfer wiederholt mit einem Schlagstock.

Die Beschuldigten verlangten von den Ehegatten PIN-Codes von Kreditkarten sowie den Standort eines nicht vorhandenen Tresors. Danach flüchteten sie mit Diebesgut im Wert von knapp 41’000 Franken. Die Opfer erlitten Schürfungen und Prellungen.

Bijouterie ausgeraubt

Als Letztes hat es im Juli 2015 ein Bijouteriegeschäft in Hochdorf erwischt. Die Geschäftsinhaberin wurde dabei mit einer Schreckschusspistole bedroht. Nachdem der Angeklagte die Frau zum Öffnen des Tresors gezwungen hatte, fesselte er sie mit einem Kabelbinder an einen Schreibtisch und klebte ihr mit Klebeband die Augen zu.

In der Zwischenzeit plünderte die Mittäterin den Tresor und nahm Bargeld, Schmuck und weitere Wertgegenstände an sich. Als sie vom plötzlich auftauchenden Lebenspartner der Geschäftsinhaberin überrascht wurde, bedrohte sie diesen mit der Schreckschusspistole. Zu zweit fesselten die Angeklagten anschliessend das Opfer ebenfalls mit Kabelbindern. Danach machten sich die Beschuldigten mit einer Beute von knapp 512’000 Franken aus dem Staub.

In Hotel festgenommen

Einen Tag nach dem Überfall auf die Bijouterie konnte die Polizei die Angeklagten festnehmen, als sie gerade ein Hotel im luzernischen Nottwil verlassen wollten. Dort hatten sie zuvor während gut drei Wochen gewohnt. Gemäss Anklage waren die Beschuldigten versucht, das Hotel fluchtartig zu verlassen, da sie die Rechnung für den Hotelaufenthalt in der Höhe von 8’500 Franken nicht begleichen wollten.

Hohe Strafen gefordert

Das geforderte Strafmass begründet die Staatsanwaltschaft mit den brutal geführten Raubüberfällen, bei denen zwei der Opfer in Lebensgefahr schwebten. Für den Mann als Haupttäter beantragt sie eine Haftstrafe von 18 Jahren. Die Frau soll für ihre Vergehen als Mittäterin für 15 Jahre hinter Gitter. Die Deutsche sitzt seit eineinhalb Jahren im vorzeitigen Strafvollzug, der Türke befindet sich seither in Untersuchungshaft.

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