Kinder mussten Mord an Mutter mit anhören

Trotz bestialischem Mord in Kriens kein Lebenslänglich

In diesem Haus an der Schachenstrasse fand die Tat statt.

(Bild: Google maps/ Montage les)

Einer der wohl brutalsten Morde schockierte 2014 den Kanton Luzern. Nun liegt das Urteil schriftlich vor. Der darin beschriebene Mord an der Mutter, während die gemeinsamen Kinder im Nebenraum alles miterleben mussten, und das brutale Vorgehen des Syrers erschüttern.

Als «bestialisch» wird der Mord, der in Kriens am 20. Januar 2014 geschah, in der Urteilsschrift bezeichnet. Diese liegt nun schriftlich vor. Das Luzerner Kriminalgericht entschied Ende August über das Strafmass. Die Staatsanwaltschaft forderte damals eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für Mord. Die Verteidigung forderte maximal sieben Jahren und plädierte auf Totschlag (zentralplus berichtete).

Der Täter bezeichnete seine Tat als «Ehrenmord» und sich selbst als Opfer einer barbarischen Tradition. Das sei nicht dasselbe wie ein gewöhnlicher Mord. In Syrien hätte er für einen «Ehrenmord» eine Freiheitsstrafe von 3 bis 9 Monaten erhalten.

20 Jahre Gefängnis erwarten Ibrahim* nun. Und die Begründung des Gerichts liest sich eindeutig: «Nicht nur der Beweggrund des Beschuldigten, sondern auch die Art der Tatausführung ist als besonders verwerflich zu qualifizieren. Er führte die Tat entschieden und unbeirrt aus, wobei er eine besondere Brutalität an den Tag legte. So schreckte er nicht davor zurück, seine Frau umzubringen, obwohl die beiden gemeinsamen Kinder in der Wohnung anwesend waren. Er liess sich auch nicht davon beirren, dass die kleinen Kinder zu weinen anfingen und ihnen folgen wollten, als er Akilah* ins Kinderzimmer zog.»

Zwangsheirat, Flucht und endlich Asyl

Das 21-jährige Opfer befand sich in der Wohnung ihres Bruders, als ihr Ehemann mit den beiden gemeinsamen Kindern (damals 2 und 5 Jahre alt) vorbeikam, um über die Trennung zu sprechen. Die Syrerin lebte durch die Flucht aus dem Heimatland schon einige Jahre getrennt von ihrem 17 Jahre älteren Mann und Cousin Ibrahim, mit dem sie erst 15-jährig in Griechenland zwangsverheiratet worden war.

Sie wurde nach ihrer Ankunft in der Schweiz und ihrem Antrag auf Asyl in einem Asylheim in Malters und später in Hitzkirch einquartiert. 2013 lernte sie dort jemanden kennen, ein Liebesverhältnis entwickelte sich. Am ersten eigenen Wohnort in Horw kam sie anschliessend immer besser zurecht und auch den Zugang zu in der Schweiz lebenden Verwandten hatte sie gefunden. Sie habe nicht mehr gewollt, dass ihr Mann einreise, geht aus den Akten hervor.

Druck von allen Seiten

So versuchte sie anfänglich zu verhindern, dass er Luzern zugewiesen wurde. Und bald nach seiner Ankunft habe sie ihm gesagt, dass sie sich scheiden lassen möchte. Es folgte eine schwierige Zeit mit Drohungen, Gewalt und einem Hausverbot, an welches er sich jedoch nicht hielt.

Er bestand auch darauf, dass im Falle einer Trennung die Kinder bei ihm bleiben müssten. Unter dem Druck seitens der Verwandten, ihres Ehemannes und auch ihres Freundes musste Akilah für sich und ihre Kinder eine Lösung finden. Sie ging auf die Forderungen von Ibrahim ein und zog ohne ihre Kinder auf Vermittlung einer Caritasbetreuerin nach Kriens. Ibrahim soll jedoch mit der Verantwortung für die Kinder überfordert gewesen sein und diese sollen oft geweint haben, weil sie die Mutter vermissten. Ein Punkt, der ebenfalls zur «Eskalation» beigetragen habe.

Kinder auf positivem Weg

Vor Gericht hatte Ibrahim 2017 darum gebeten, seine Kinder sehen zu können. Diese leben seit der Tat unter versteckter Obhut in stabilen Verhältnissen. Die faktischen Vollwaisen werden intensiv betreut, sind laut ihrer Anwältin jedoch auf einem positiven Weg. Laut ihr wünschen sie keinen Kontakt mit dem Täter.

Dieser hatte beim Mord an seiner jungen Ehefrau in Kauf genommen, dass die Kinder nicht nur akustisch, sondern auch visuell viel mitbekamen und dadurch traumatisiert wurden. Sie sahen, wie er ihre Mutter mit Gewalt ins Zimmer zog, mussten später ihre Schreie mitanhören und das Blut an den Kleidern des Vaters sehen.

Ein erbitterter Kampf

Er liess sich weder von der Todesangst seiner Frau noch ihrer verzweifelten Gegenwehr, bei der sie sich erhebliche Verletzungen zuzog, von seiner Tat abhalten. Ihr Bitten, im Interesse der Kinder von seinem Vorhaben abzusehen, brachte ihn nicht von seinem Entschluss ab. «Dass es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen ihnen gekommen sein muss, belegen mehrere Hautunterblutungen an verschiedenen Körperpartien und Schnittverletzungen an Händen und am Kopf des Opfers», heisst es im Urteil. Bei ihrem Kampf scheint das Opfer unter anderem den neben dem Bett befindlichen Stuhl zur Abwehr benutzt zu haben.

Als sie schliesslich wehrlos am Boden zwischen den beiden Kinderbetten lag, führte er seine Tat zu Ende. Die zahlreichen Details der Gerichtsmedizin dazu lassen in der Urteilsschrift Szenen bildhaft werden, die einer brutalen Exekution, einem Blutrausch gleichkommen.

Nach der Tat setzte Ibrahim sich rauchend zu den Kindern ins Wohnzimmer. Hier befand er sich auch noch, als die Polizei eintraf, legte seine Hände in den Nacken und liess sich festnehmen.

 

Nach Verkündung des Urteils im August 2017 wurde Berufung angemeldet. Nun geht der Fall wohl vor Kantonsgericht.

* Zum Schutz der Betroffenen wurden die Namen geändert. Es handelt sich um zufällig gewählte arabische Vornamen.

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