Neues Bundesgesetz tritt Anfang Januar in Kraft

Gibt’s jetzt einen Ansturm auf das Zuger Einbürgerungsbüro?

Bald ändern sich die Einbürgerungsbestimmungen: Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst in Zug dürfte vermehrt Zulauf haben.

(Bild: Screenshot Google Maps/fotolia – Montage: lob)

Per 1. Januar 2018 ändern sich schweizweit die Bestimmungen zur Einbürgerung. Mit dem neuen Gesetz wird es beispielsweise nur noch Ausländern mit C-Bewilligung offenstehen, den Schweizer Pass zu beantragen. Nutzen darum viele die Gunst der Stunde und reichen das Gesuch noch in diesem Jahr ein?

Bald gilt es ernst: Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bundesgesetz in Kraft. Letzte Woche hat auch der Zuger Regierungsrat die Übergangsverordnung zum neuen Bürgerrecht erlassen, welche die neuen Abläufe des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens regelt. Die grösste Änderung: Neu können sich nur noch Personen mit einer C-, nicht mehr aber solche mit einer B- und F-Bewilligung einbürgern lassen. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Teil deshalb noch in diesem Jahr ein Einbürgerungsgesuch stellen will.

Vor allem diesen Monat mehr Anfragen

Zivilstandsinspektor Markus Stoll bestätigt, dass vor allem in diesem Monat beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst mehr Erkundigungen eingegangen seien – und auch deutlich mehr Termine vergeben wurden. «Die Zunahme ist nicht extrem, aber doch gut spürbar», sagt Stoll. Vor allem im September und im November habe es mehr Anfragen gegeben. «Diesen Monat waren es bisher 55, und weitere werden in der letzten Woche dazukommen», erläutert Stoll.

Zum Vergleich: Im November 2016 gingen 37 Anfragen ein. Der Zivilstandsinspektor rechnet auch mit einem umtriebigen Dezember, da Einbürgerungsgesuche mit Stempel bis zum 31. Dezember 2017 noch nach dem alten Verfahren abgewickelt werden. Braucht es kurzfristig sogar mehr Personal? «Das ist keine Option», meint Stoll, «wir müssen mit den Leuten arbeiten, die wir zur Verfügung haben. Diese haben aber momentan alle Hände voll zu tun.»

So setzte sich 2016 die Zuger Wohnbevölkerung nach Aufenthaltsbewilligung (ohne Schweizer Pass) zusammen:

Potenzielle Kandidaten brauchen Eigeninitiative

Hat man in Zug wie etwa in der Stadt Luzern (zentralplus berichtete) proaktiv Personen zur Einbürgerung aufgefordert, welche die Voraussetzungen nun noch erfüllen – aber nicht mehr laut dem neuen Gesetz? «Nein, das haben wir nicht gemacht», sagt Markus Stoll. Zug habe bewusst darauf verzichtet, die Leute anzuschreiben, damit sich nicht auch Personen angesprochen fühlen, welche die Voraussetzungen nach kantonalem Recht noch nicht erfüllen.

«In der Öffentlichkeit wird das neue Bürgerrechtsgesetz nur als Verschärfung angesehen.»

Markus Stoll, Zuger Zivilstandsinspektor 

Er macht ein Beispiel: Im Kanton Zug muss man zusätzlich zu den zwölf Jahren Wohnsitz in der Schweiz auch noch fünf Jahre im Kanton Zug und drei Jahre ununterbrochen in der gleichen Gemeinde leben. Mit einer aktiven Information würden auch Einbürgerungswillige um einen Termin anfragen, welche diese Wohnsitzfristen noch nicht erfüllen – dies sei teilweise schon jetzt der Fall. Aus diesem Grund berate der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst interessierte Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug lieber in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen, welche für eine Einbürgerung erfüllt werden müssen.

Nur noch zehn Jahre Wohnsitz nötig

«In der Öffentlichkeit wird das neue Bürgerrechtsgesetz nur als Verschärfung angesehen», erklärt sich Stoll die Menge der Anfragen. «Dass es für die Gesuchsteller auch Vorteile geben kann – beispielsweise in puncto Mobilität oder Niederlassungsfrist –, ist kaum bekannt.»

Neu seien zum Beispiel nur noch zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz notwendig, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Weiter könnten Einbürgerungswillige ab einem gewissen Verfahrensstadium den Wohnort wechseln, ohne dass sie ein neues Einbürgerungsgesuch stellen müssen.

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