40-Millionen-Darlehen nicht korrekt gekündigt

Fall Cleven: Zuger Richter geben Boris Becker recht

Boris Becker wurde in London für zahlungsunfähig erklärt.

(Bild: facebook/Boris Becker)

Der Hünenberger Unternehmer Hans Dieter-Cleven will vom zahlungsunfähigen Ex-Tennisstar Boris Becker 40 Millionen Franken für ein Darlehen zurück (zentralplus berichtete). Allerdings muss er sich an ein Insolvenzverfahren in Grossbritannien dranhängen. Denn in Zug hat Cleven schon mal in der gleichen Sache vor Gericht verloren. Zieht er das Verfahren in der Schweiz weiter?

Bei Boris Becker (49) läuft derzeit vieles schief. Jüngst wurde dem Altstar der Maserati weggenommen – ein Mietauto, mit dem er in London haufenweise Strafzettel sammelte, weil er ihn hinstellte, wo er gerade wollte. Zuvor hatte ihn in eine britische Richterin für zahlungsunfähig erklärt und ein Verwertungsverfahren eröffnet. Dies nachdem eine Londoner Privatbank Beckers Ausstände eingeklagt hatte.

Darlehen wurde nicht rechtsgültig gekündigt

Die Zuger Anwaltskanzlei GHM Partners AG, die den Hünenberger Sportmarketing-Investor Hans-Dieter Cleven vertritt, will sich nun in dieses Insolvenzerfahren einschalten und eine Forderung über 40 Millionen Franken geltend machen. Diese Summe schulde Becker seinem früheren Geschäftspartner und einstigen väterlichen Freund, ist man bei GHM Partners überzeugt.

Beckers Anwälte sehen das ganz anders: Clevens Initiative sei eine «untauglicher Versuch», mit öffentlichem Druck eine «nicht berechtigte Forderung gegen unseren Mandanten durchzusetzen», teilten sie mit. Denn, so berichtete die «Süddeutsche Zeitung» am Mittwoch, Clevens Anwälte sind mit dem Versuch, das Geld einzutreiben schon einmal gescheitert – vor dem Kantonsgericht Zug. Ein entsprechendes Darlehen von Cleven für Becker sei nicht rechtsgültig gekündigt worden und laufe somit weiter, urteilten die Zuger Richter.

Forderung ist durch Becker anerkannt

Clevens Anwälte könnten das Verfahren nun ans Zuger Obergericht weiterziehen. Ob die das tun werden, ist indes fraglich. «Dazu kann ich leider keine Auskunft erteilen», beschied GHM-Partner Oliver Habke auf Anfrage von zentralplus. Klingt so ein siegesgewisser Anwalt?

Das Strafgericht Zug eröffnete am Mittwoch das Urteil.

Das Kantonsgericht Zug war gnädig mit Becker.

(Bild: mbe)

Zahlreiche Einigungsversuche seien von Boris Becker «nicht wahrgenommen» worden, hatte seine Kanzlei anfangs Woche in einer Pressemitteilung festgehalten. Becker habe die Forderung von «über 40 Millionen Schweizer Franken»  schriftlich anerkannt, aber Rückzahlversprechungen und vereinbarte Fristen «wiederholt nicht eingehalten». Die von Boris Becker in Darlehensverträgen vereinbarten Sicherheiten habe Boris Becker «vertragswidrig anderweitig verwertet». Zuletzt sei das mit seinen Autohäusern in Deutschland geschehen. Das frühere Tennis-As hatte in Deutschland einige Mercedes-Niederlassungen betrieben.

Geld wäre für gemeinnützige Stiftung gedacht

Die GHM Partners sind eine Kanzlei, die mit der Sache, der Vorgeschichte und den Zuger Verhältnissen bestens vertraut ist. Denn sie kann auf die Dienste von Strippenzieher Leo Granziol zählen. Der einflussreiche Zuger Anwalt und frühere CVP-Kantonalpolitiker ist für GHM als Konsulent tätig. Und er ist gleichzeitig ein langjähriger Partner von Cleven, sitzt als Verwaltungsrat in der Baarer Cleven-Stiftung, bei deren Aufbau auch Becker eine Rolle gespielt hatte. 

Der gemeinnützigen Stiftung will Cleven auch «wesentliche Teile des Darlehens» nach der Rückzahlung durch Becker zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass der bankrotte Altstar jemals bezahlt.

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