Ex-Kassier der Christengemeinschaft verurteilt

Er wollte sich die halbe Million doch bloss «ausleihen»

(Bild: Flickr)

Er kaschierte mit gefälschten Unterschriften, dass er Geld ausgab, welches ihm nicht gehörte. Was dann passierte, ist aber nicht der übliche Fall: In einer Robin-Hood-ähnlichen Geste liess er «Bedürftige» an seinem Verbrechen teilhaben. Besonders brisant: Der in Zug wohnhafte Mann veruntreute das Geld der Christengemeinschaft, als deren Kassier er amtierte.

Die Christengemeinschaft Zürich habe eine Engelsgeduld im Umgang mit dem Beschuldigten Herrn P.* an den Tag gelegt, bemerkt die zuständige Richterin des Zuger Strafgerichts. Monatelang hat die Christengemeinschaft gewartet, bis sich ihr ehemaliger Kassier P. dazu durchrang, sich selbst anzuzeigen. Wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung von rund einer halben Million Franken. Am Freitag verhandelte das Zuger Strafgericht ein Veruntreuungs- und Urkundenfälschungsfall.

Herr P. hat eine zwiespältige Beziehung zu Geld und Schulden. Nach seinem Abitur in Deutschland studierte er Musik, arbeitete nebenher in der Finanzbranche und brach schliesslich nach sechs Semestern das Studium ab, um sich als Finanzdienstleister selbstständig zu machen. Sechsmal wurde er während dieser Zeit betrieben, auf eine Summe von 43’593 Franken. Er wechselte den Wohnort, wo er innerhalb eines Jahres nochmals 24 Betreibungen anhäufte. Dann zog Herr P. laut der Anklageschrift im Jahr 2011 in den Kanton Zug. Sein Schuldenberg scheint zu diesem Zeitpunkt wohl unbezwingbar: Unzählige Forderungen in Millionen-Höhe.

Er kam regelmässig zu den Gottesdiensten

Zur gleichen Zeit vertraute ihm die Zürich, eine christliche, von der Anthroposophie inspirierte Kirche, das Amt des Kassiers an. «Er kam regelmässig mit seinen Kindern zu den Gottesdiensten», erzählt ein Vertreter der Kirche. Herr P. hat sieben Kinder und war bereits in Deutschland ein Gemeindemitglied der Christgemeinde. P. sei bereits seit zwei Jahren ein verlässliches Mitglied der Gemeinde gewesen, erzählt der Vertreter der Gemeinde weiter, als dringend ein neuer Kassier gesucht wurde. Herr P. war bereit das Amt zu übernehmen. Mit einer Bedingung: Er sei kein Buchhalter und wolle deshalb die Buchhaltung einem Freund übergeben. Ein Vorschlag, der sehr vernünftig klingt. Die Gemeinde war einverstanden. Als Kassier blieb P. aber selbstverständlich zeichnungsberechtigt.

Ein Jahr lang hörte die Ausreden, wieso man keine Revisionen der Buchhaltungen einsehen kann. Herr P. hatte allen Grund für die Ausreden, denn was die zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Auf den Konten fehlten 468’813 Franken. Alle Bezüge in bar getätigt mit dem Vermerk «Bank/Kasse» versehen. Die eingesetzten Buchhalter der Christgemeinde wunderten sich über die hohen Kassenbestände. Nach einem Jahr reichten P’s Ausreden auch bei aller Freundschaft nicht mehr. Er musste nun etwas Handfesteres liefern.

Zwei Briefe und zwei falsche Unterschriften

Im Februar 2012 sitzt P. alleine vor seinem Computer und verschickt zwei Briefe. Wohl mit der Hoffnung, dass sie ihm etwas Luft verschaffen. Das Geld könne er ja zurückzahlen, wird er später durch seinen Anwalt ausrichten lassen.

Er öffnet das Dokument mit dem Briefkopf der Treuhandfirma, die er früher mit einem Freund gehabt hat und die der Freund nun alleine betreibt. Aus dieser Zeit stammt auch die elektronische Unterschrift seines ehemaligen Geschäftspartners. Er schreibt eine E-Mail an sich selbst, mit einer Kopie an die Christengemeinschaft: «Bescheinigung über treuhänderisch gehaltenes Bargeld zu Revisionszwecken.» 106’062 Franken soll die Treuhandfirma zugunsten der Gemeinde halten.

107’000 Franken für Bedürftige veruntreut

Dann schrieb P. einen weiteren Brief mit Unterschrift und Briefpapier der Treuhandfirma seines Freundes und schickte diesen an die Buchhalter der Christengemeinschaft: «Anliegend erhalten Sie die gewünschte Bestätigung zur vertraulichen Verwendung.» Vielleicht beruhigte das die Christengemeinschaft. Doch das Geld war längst ausgegeben. Für eine Musikveranstaltung, für eine neue Schule, die er gründen wollte, und rund 190’000 Franken für seine privaten Zwecke. Das ist aber noch nicht alles. P. nahm aus dem Topf der Christengemeinschaft nicht nur für sich selbst und seine Familie. 107’000 Franken habe er an Dritte weitergegeben. «Bedürftige», wie Herr P. durch seinen Anwalt vor Gericht erklären wird.

Der Schwindel flog auf. Die Christengemeinschaft liess Herrn P. genug Zeit, um sich selbst anzuzeigen, was er dann auch tat. Herr P. zog, nachdem alles bekannt wurde, weg von Zug. Zwar ist er an einer Schweizer Adresse nach wie vor gemeldet, er lebt inzwischen aber in Norddeutschland und liess sich 2014 wieder anstellen, als Projektleiter bei einem Callcenter. Trotzdem sei seine finanzielle Situation schlecht, teilte sein Anwalt mit. So schlecht, dass er sich für den Gerichtstermin in Zug dispensieren lassen musste: Die Reise sei zu teuer.

Die Hoffnung reicht nicht

Gegenüber der Christengemeinschaft hat Herr P. per Unterschrift versprochen, das Geld zurückzuzahlen. Bis jetzt floss noch kein Rappen. Dieser gute Wille, die Selbstanzeige unter Druck und die Beteuerung, er habe es immer zurückzahlen wollen, würden nur wenig strafmildernd wirken, erklärt die Richterin: «Alleine die Hoffnung, irgendwann einmal etwas zurückzuzahlen, reicht nicht. Man muss schon tatsächlich ersatzfähig sein.»

Das Strafgericht verurteilte den Beschuldigten zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt, wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung. Damit liegt das Strafmass sogar über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 15 Monate bedingt forderte. Plus muss Herr P. die Kosten des Verfahrens tragen und seinen Pflichtverteidiger bezahlen. Falls er dazu in der Lage sein sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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