Luzerner Bezirksgericht berät «Fall Malters»

Verteidiger plädiert auf Freispruch und nimmt Sohn in den Fokus

Kripo-Chef Daniel Bussmann nach der Verhandlung im Kantonsgericht.

(Bild: giw)

Polizeikommandant Adi Achermann und der Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Während der Staatsanwalt und der Privatkläger den Polizisten fahrlässiges Handeln vorwerfen, kritisieren die Verteidiger in der Verhandlung am Montag die Rolle des drogenhandelnden Sohnes. Das Urteil wird nächste Woche verkündet.

Diesen Montag stehen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes im «Fall Malters» vor Gericht (zentralplus berichtete). Adi Achermann und Daniel Bussmann werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Aargauer Staatsanwalt, Christoph Rüedi, hatte in einer Voruntersuchung die Umstände geprüft. Er kam zum Schluss, dass ein Fehlverhalten der Polizeichefs nicht ausgeschlossen werden könne.

Der Prozess findet wegen grossem Medieninteresse nicht im Bezirksgericht Kriens, sondern in einem grösseren Saal des Kantonsgerichts statt – die Verhandlung ist öffentlich. Im Gerichtssaal war es mindestens so heiss wie die Sache, die darin verhandelt wurde.

Stürmung ging schief

Diesen Vormittag äusserten sich zuerst die Angeklagten zum «Fall Malters». Kripo-Chef und damaliger Einsatzleiter Bussmann gab zu: Der Zugriff der Spezialeinheit ins Haus war bereits gescheitert, bevor er begann. Denn die Tür sprang zu früh auf und die unter paranoider Schizophrenie leidende Frau zog sich in das Bad zurück.

Entgegen dem Plan der Polizei, mit einem Ablenkungsmanöver die Frau zu überraschen, war sie vorgewarnt. Sie hatte genug Zeit, vor dem Eindringen der Einsatzkräfte zuerst ihre Katze und danach sich selbst zu erschiessen. Hier waren sich Kläger und Beklagte einig. Vor Gericht gab vor allem zu diskutieren, ob dieser Zugriff verhältnismässig war und alle notwendigen Abklärungen von der Einsatzleitung getroffen wurden, um das Leben der bewaffneten Frau zu retten.

Psychologe hat gekündigt

Die bewaffnete Frau drohte während den stundenlangen Verhandlungen in Malters wiederholt, sich mit ihrer Pistole das Leben zu nehmen, sollte die Polizei zu nahe kommen oder versuchen, ins Haus einzudringen. Die Situation sei immer dann heikel geworden, wenn sich die Frau bedrängt gefühlt habe, erklärten der Staatsanwalt und der Anwalt ihres Sohnes unisono.

Bussmann verteidigte die Stürmung des Hauses, er fürchtete, die Frau würde sich verbarrikadieren und eine Stürmung umso gefährlicher machen. «Das war das Horrorszenario», so Bussmann. Doch der Polizeipsychologe hat laut den Untersuchungen sowohl Bussmann als auch Achermann mehrmals davor gewarnt, das Haus zu stürmen. Der Experte riet weiter, abzuwarten, dann würde die Frau möglicherweise einschlafen oder aufgeben. Der Polizeipsychologe arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Luzerner Polizei, er hat gekündigt. Das bestätigte Bussmann auf Nachfrage des Anwalts des Privatklägers.

Oskar Gysler, der Anwalt des klagenden Sohnes gibt den Medien vor dem Kantonsgericht auskunft.

Oskar Gysler, der Anwalt des klagenden Sohnes gibt den Medien vor dem Kantonsgericht auskunft.

(Bild: giw)

Informations- und Kommunikationslücken

Trotz der Tatsache, dass ein Suizidversuch sehr wahrscheinlich war, sollte die Polizei stürmen, hielt Bussmann mit Rückendeckung von Achermann am Beschluss fest. Auch den Sohn der gestressten Frau im Haus wollte man nicht als Vermittler einschalten. Dieser war am Tag zuvor verhaftet worden – hatte aber offenbar ein sehr enges und gutes Verhältnis zu seiner Mutter. Bussmann wiegelte ab und verzichtete, wieder entgegen dem Rat des Psychologen, den Sohn einzuschalten: «Meine Erfahrung als Einsatzleiter und mein gesunder Menschenverstand waren Grundlage für diesen Entscheid.»

Der bisherige Prozessverlauf legte klar dar, dass es zwischen den Angeklagten und diversen involvierten Personen erhebliche Informations- und Kommunikationslücken gab. Polizeikommandant Adi Achermann sagte etwa aus, dass er in den Entscheidungsprozess nicht involviert war, sondern erst informiert wurde, als eine Intervention beschlossen wurde. «Ich wusste, dass hier eine Gefahr vorlag und es gemäss Polizeigesetz unsere Aufgabe ist, diese abzuwenden. Man sagte mir, die Verhandlungen befänden sich in einer Endlosschleife, deshalb habe ich den Interventionsentscheid unterstützt.»

Der Staatsanwalt sieht alle Tatbestände der fahrlässigen Tötung erfüllt. Er verlangt eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe für beide Angeklagten. Die beträgt im Fall von Bussmann 240 Tagessätze à 280 Franken und bei Achermann 240 à 210 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1’000 Franken. Der Anwalt des Sohnes verlangt eine Entschädigung für seinen Mandanten in der Höhe von 54’900 Franken für die Unkosten des Verfahrens.

Alle Handlungsoptionen geprüft

Das Plädoyer des Anwalts von Daniel Bussmann, Beat Hess, lautete klar auf Freispruch. Zu Beginn seiner Ausführungen verwies er auf verschiedene inhaltliche Ungenauigkeiten der klagenden Parteien hin. Etwa, dass bezüglich der Verfassung der Frau mit Hypothesen und Mutmassungen argumentiert würde.

Sein Mandant sei im Gegensatz zu den Darstellungen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft über alle Handlungsoptionen vollständig informiert gewesen. Er habe am frühen Vormittag des 9. März keineswegs die Einsatzleitung angetreten mit dem festen Plan, einen Zugriff durchzuführen, sondern eine Auswahl aus einer Reihe von vielen Optionen getroffen.

Abzuwarten war keine Option

Bussmann habe bei Übernahme der Einsatzleitung am frühen Morgen des 9. März weiter auf die Verhandlung gesetzt, erläuterte Hess. Die bestehende Alternativen zum Zugriff auf die Frau seien allesamt verworfen worden, dies in Absprache mit beteiligten Leitern der verschiedenen Einsatzgruppen. «Da die Frau mit einem Revolver bewaffnet war, der über 2’000 Meter Reichweite hatte, konnte die Drittgefährdung nicht ausgeschlossen werden.» Sich zurückzuziehen und einfach abzuwarten, sei daher keine Option gewesen.

Bussmanns Verteidiger betonte wiederholt: «Ich kann nicht verstehen, wie der Kläger seine psychisch kranke Mutter in seiner Wohnung mit einer Hanfplantage und schwer bewaffnet auf sich alleine gestellt überliess.» Gerade weil der Sohn von den Untersuchungen der Zürcher Polizei gewusst habe und damit rechnen musste, dass eine Durchsuchung seiner Wohnung in Malters anstehen könnte. Die Vorfälle seien ihm anzulasten.

Grundsatzfragen für die Polizeiarbeit

Kripo-Chef Bussmann sagte an seinem Schlusswort: «Ich habe in diesem Einsatz meine Verantwortung wahrgenommen. Darum stehe ich hier.» Er wies darauf hin, dass jede Option mit Risiken verbunden war: «Hätte ich abgewartet und die Frau ihre Waffe auf ein Kind auf dem Heimweg gerichtet, hätte ich mir das niemals verzeihen können.»

«Sie versuchen hier, meinen Mandanten schlecht zu machen.»

Oskar Gysler, Anwalt des Privatklägers

Polizeikommandant Adi Achermann wollte nach den Ausführungen der Anwälte nicht mehr auf den Fall an sich eingehen, sagte aber: «Dieser Fall stellt einige Grundsatzfragen an die Polizeiarbeit.» So etwa, wie man mit Forderungen und Bedingungen umgehen soll, wie etwa die Suiziddrohung der inzwischen Verstorbenen im Fall Malters. Diese Frage müsste die Politik oder die Justiz klar beantworten.

Oskar Gysler, der Anwalt des klagenden Sohnes, wies in seiner Replik darauf hin, dass sein Mandant nicht für die Probleme während des Einsatzes verantwortlich gemacht werden könne. Es sei Aufgabe der Polizei, schwierige Situationen wie diese zu lösen: «Sie versuchen hier, meinen Mandanten schlecht zu machen.»

Nach dieser intensiven Gerichtsverhandlung wird nun gespannt ein Entscheid der Richter erwartet. Das Urteil steht noch offen. Die Urteilsverkündung erfolgt laut dem vorsitzenden Bezirksrichter, Kilian Emmenegger, am 27. Juni um 9 Uhr, wieder im Kantonsgericht.

 

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