Kommt Churchill-Wiese vors Kantonsgericht?

Luzerner Hundezone: «Rechtlich im dunkelgrauen Bereich»

Die Hunde und Spaziergänger auf dem Churchill-Quai: So ist die Situation heute.

(Bild: pze)

Die neue Zone für Vierbeiner am Churchill Quai wird umgesetzt, so der Entscheid der städtischen Regierung. Doch das Problem ist: Die Mehrheit der Anwohner sträubt sich gegen freilaufende Hunde. Die CVP unterbreitete die Sorgen dem Stadtrat. Dessen Antwort wirft die Frage auf: Wäre eine Hundewiese vor Kantonsgericht angreifbar?

Die Hundewiese am Churchill Quai soll umgesetzt werden. Das entschied die Stadt bereits vor einigen Wochen (zentralplus berichtete). Damit geht der Stadtrat grösstenteils auf die Wünsche der IG Hundewiese ein. Die Gegnerschaft, die vor allem aus Anwohnern besteht, muss sich fügen. Doch die Antwort des Stadtrats auf eine Interpellation der CVP-Fraktion zeigt: Die Hundefreilaufzone am Churchill Quai liegt in einer öffentlichen Parkanlage – und dort gilt nach kantonalem Gesetz die Leinenpflicht.

Um die Hundefreilaufzone am Churchill Quai, welche nun für zwei Jahre als Pilotprojekt bestehen bleiben soll, auch rechtlich abzusichern, will die Stadt beim Kanton vorstellig werden. Der Regierungsrat soll die Hundeverordnung ergänzen, so dass Gemeinden in Ausnahmefällen von der Leinenpflicht absehen können.

Städtische CVP vertritt Anliegen der Gegner

«Der Stadtrat weiss, er bewegt sich rechtlich in einer dunkelgrauen Zone», sagt Interpellant und CVP-Grossstadtrat Michael Zeier-Rast. Er sei offen dafür, dass die Stadt Pilotprojekte starte und neue Dinge ausprobiere, noch bevor die rechtlichen Grundlagen gänzlich geklärt seien. Aber in diesem Fall seien die Grundbedingungen ungünstig: «Der Stadtrat gibt in seiner Antwort zu, dass die Mehrheit der Anwohner unzufrieden ist mit seiner Lösung», so Zeier-Rast.

«Dort ist ein kantonaler Wanderweg, auf dem auch ältere Menschen spazieren. Es gibt Kinder, die spielen. Freilaufende Hunde sind in dieser Umgebung zu viel.»

Michael Zeier-Rast, CVP-Grossstadtrat

Die unzufriedenen Anwohner haben sich denn auch als IG Churchill zusammengeschlossen. Die Interessengemeinschaft fürchtet sich vor allem vor Dreck und Lärm, aber sie bezweifelt auch, dass die Sicherheit (vor allem für ältere oder behinderte Menschen und Kinder) gewährleistet werden kann, wenn die Leinenpflicht aufgehoben wird.

«Die Wiese ist direktes Naherholungsgebiet für die Anwohner. Im Gegensatz zur Allmend oder der Wiese im Tribschen sind die Wohnräume viel direkter betroffen», führt Zeier-Rast aus. Da gäbe es Nutzungskonflikte: «Das Hauptproblem ist der Seeanstoss: Dort ist ein kantonaler Wanderweg, auf dem auch ältere Menschen spazieren. Es gibt Kinder, die spielen. Freilaufende Hunde sind in dieser Umgebung zu viel.»

Ausserdem sei es fraglich, wie die Hundehalter ihre Hunde von der Wiese zum See führen sollen, argumentiert Zeier-Rast. Auf dem Wanderweg herrsche nach kantonalem Recht die Leinenpflicht.

Kantonsgericht könnte Hundewiese bodigen

«Das Pilotprojekt könnte scheitern, wenn es rechtlich nicht solide ist», so Zeier-Rast. Dafür brauche es nur einen Anwohner, der juristische Schritte in Erwägung ziehe. Und ein solches Unterfangen wäre gar nicht so aussichtslos, meint der CVP-Grossstadtrat: «Die Möglichkeit auf Erfolg mit so einem Anliegen besteht durchaus.»

«Sollten die Gegner, insbesondere die IG Churchill, den Rechtsweg beschreiten, so sehen wir dem sehr gelassen entgegen.» 

Fabian Martin, Mitgründer der IG Hundewiese

Das heisst im Klartext: Die Hundewiese, welche die Stadt angekündigt hat, steht auf rechtlich unsicheren Beinen. Wenn unzufriedene Anwohner (zu welchen laut der Stadtregierung die meisten gehören) den Fall vor das Kantonsgericht ziehen, hätten sie legitime Argumente gegen den Pilotversuch. Anstatt eine völlig legale Hundewiese am Churchill Quai zu schaffen, hätte man plötzlich einen Leinenzwang. Dies wäre eine herbe Niederlage für die IG Hundewiese, die sich nun schon lange für die Hundefreilaufzone am rechten Seeufer ausspricht.

IG Hundewiese und Stadt nehmen Situation gelassen

Bei der Interessengemeinschaft schätzt man den ganzen Fall jedoch ganz anders ein. Fabian Martin, Mitgründer der IG Hundewiese, sagt auf Anfrage von zentralplus: «Wir gehen davon aus, dass der Entscheid des Stadtrates nicht zur Disposition steht. Sollten die Gegner, insbesondere die IG Churchill, den Rechtsweg beschreiten, so sehen wir dem sehr gelassen entgegen.» 

Kurt Imhof zeigt den Wanderweg: Um von der Wiese zum Wasser zu gelangen, müssen die Hunde diesen überqueren.

Kurt Imhof zeigt den Wanderweg: Um von der Wiese zum Wasser zu gelangen, müssen die Hunde diesen überqueren.

(Bild: pze)

Dass der Stadtrat die rechtlichen Verhältnisse klarer machen will, sei begrüssenswert – aus der Sicht der IG Hundewiese aber nicht zwingend nötig. Bereits mit den geltenden Gesetzen seien Ausnahmeregelungen ihrer Meinung nach möglich.

Auch die Stadt bläst ins gleiche Horn. Claudia Billetter vom Rechtsdienst der Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit sagt: «Es fragt sich, ob eine Beschwerde gegen die Stadt überhaupt möglich wäre und ob eine solche dann auch erfolgreich wäre. Der Stadtrat wird nach der Pilotphase von zwei Jahren entscheiden, ob und wo er das Projekt weiterführen will.»

Bereits Anfrage beim Kanton eingegangen

Scheinbar will die Stadt Nägel mit Köpfen machen: Wie Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter der Staatskanzlei Luzern, bestätigt, ist beim zuständigen Gesundheits- und Sozialdepartement ein Gesuch der Stadt Luzern um Ergänzung der Verordnung über das Halten von Hunden eingegangen. Dieses werde nun geprüft und im Anschluss vom Regierungsrat behandelt.

Die drei Hundezonen der Stadt Luzern Allmend, Tribschenhorn und Churchill Quai.

Die drei Hundezonen der Stadt Luzern Allmend, Tribschenhorn und Churchill Quai.

(Bild: zvg)

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon