Nach Skandal im Tessin wird Luzern aktiv

Amt für Migration wird durchleuchtet

Das Amt für Migration des Kantons Luzern stand auch schon in der Kritik, wie das Bild mit den Demonstranten zeigt.

(Bild: Archivbild zentralplus)

Menschenhandel im Tessin und mittendrin das Amt für Migration. Pikant: Der Fehlbare war ein Ausländer – dies brachte den zuständigen Departementsleiter auf die Palme. Der Skandal im Tessin hat auch für Luzern Folgen. Denn ein konsequentes Vieraugenprinzip gibt es bisher nicht.

Ein mutmasslicher Korruptionsfall im Tessiner Amt für Migration (Amigra) sorgte Anfang Februar für Schlagzeilen. Ein Bauunternehmer hatte illegale Arbeiter mit Hilfe von Angestellten des Migrationsamtes ins Tessin geholt und weitervermittelt. Der Fehlbare ist mittlerweile suspendiert, es handelt sich um einen kürzlich eingebürgerten Italiener.

Der Tessiner Justizdirektor Norman Gobbi (Lega und Ex-SVP-Bundesratskandidat) sprach darauf in einem Interview mit dem «Tagesanzeiger» Klartext: «Es war ein Fehler, einen Italiener anzustellen.» Künftig würden beim Tessiner Amt für Migration nur noch Schweizer eingestellt. Mit dieser Aussage zog Gobbi massive Kritik auf sich – sogar der italienische Botschafter protestierte.

Auf Twitter machte Gobbi publik, dass ein Mitarbeiter des Amigra verhaftet wurde:


 

In Luzern ist die Nationalität kein Kriterium

Wie sieht die Lage im Kanton Luzern aus? zentralplus hat beim Justiz- und Sicherheitsdepartement nachgefragt und wollte wissen, wie man es mit der Nationalität der Angestellten beim Luzerner Amigra handhabt. «Zwei von 48 Mitarbeitenden sind Ausländer», sagt Kommunikationschef Erwin Rast. Hinzu kämen rund zehn Angestellte mit Doppelbürgerschaft, und schliesslich seien fünf mit einem ausländischen Partner oder einem Doppelbürger verheiratet.

Die Nationalität ist also kein Ausschlusskriterium. Rast: «Das Amigra stellt seine Mitarbeitenden nach deren Fähigkeiten und deren Persönlichkeit ein.» Diese müssten zuverlässig, loyal und korrekt sein. «Es ist von Vorteil, wenn die Angestellten möglichst viele Sprachen können», sagt Rast weiter. Zudem verlange das Amigra bei der Einstellung einen Strafregisterauszug. Dieses Verfahren ist nicht unüblich, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen. Bei der Polizei und im Justizvollzug würden Strafregisterauszüge standardmässig verlangt, so Rast.

Zweite Überprüfung in einem Jahr

Und dennoch: Der Skandal im Tessin hat auch für Luzern Folgen. «Aufgrund der Vorkommnisse im Tessin werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten, aber auch die Abläufe noch einmal genauer überprüft», bestätigt Rast.

Denn der Tessiner Fall ist für die zuständigen Behörden ziemlich peinlich. Gerade in jenem Amt, das genau kontrollieren sollte, wer ins Land kommt und wer nicht, geschah dieser Vorfall. Der zuständige Justizdirektor Gobbi hat aus seiner Enttäuschung darüber denn auch keinen Hehl gemacht. Das Vertrauen der Bevölkerung ins Amigra sei eindeutig untergraben worden, liess er verlauten.

«Das Amigra hat keine Möglichkeiten ein flächendeckendes, konsequentes Vieraugenprinzip einzuführen.»

Erwin Rast, Kommunikationschef Luzerner Justizdepartement

Bereits vor einem Jahr habe man in Luzern gewisse Bereiche überprüft, bestätigt Rast. Konkrete Verdachtsmomente gab es allerdings nicht. Der Grund für die Überprüfung war wesentlich harmloser. «Der neue Dienststellenleiter wollte sich ein Bild über die Abläufe und Prozesse machen», so Rast. Massnahmen mussten keine ergriffen werden.

Nun nimmt man also nochmals alles unter die Lupe. Warum? «Vorfälle wie jener in Bellinzona, Reklamationen, Hinweise oder auch Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitenden sollten bei jeder Organisation immer wieder zu einem genaueren Hinschauen führen», erklärt Rast. Er verstehe die Dienststelle als lernende Organisation, die sich stetig verbessern wolle. «Alle Hinweise sollten daher geprüft werden. Ob dann auch Massnahmen notwendig sind, zeigt sich nach einer Überprüfung.»

«Ein Missbrauch würde auffallen»

Zurück zur Nationalität der Amigra-Angestellten. Rast erklärt: «In den heiklen Bereichen hat das Amigra spezielle Regelungen.» Dies lässt aufhorchen. Was wird als heikel definiert? «Das sind interne Abläufe und Regelungen. Dazu nehmen wir keine Stellung», lässt Rast verlauten.

Was wird weiter unternommen, damit Missbrauchsfälle vermieden werden können? «Ähnlich wie im Kanton Tessin hat das Amigra keine Möglichkeiten ein flächendeckendes, konsequentes Vieraugenprinzip einzuführen», erklärt Rast. Das würde wohl zu mehr als 20 zusätzlichen Stellen führen.

Grundsätzlich ausschliessen kann man Fälle wie im Tessin also nicht. «Wir haben aber aufgrund der internen Aufgabenteilung, der Abläufe und der unterstützenden IT viele Möglichkeiten, sodass ein Missbrauch auffallen würde», ist Rast überzeugt.

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