Nach Mobbing: Zwei Zuger Schulen sprechen Bann aus

Eiertanz um Handyverbote an den Schulen

Im Primarschulhaus Kirchmatt unweit der Kirche St. Michael gilt ein Handyverbot in der grossen Pause. Das Schülerparlament der Schule begrüsste die von der Lehrerschaft beschlossene befristete Massnahme.

Weil eine Schülerin mit SMS gemobbt wurde, hat die Leitung einer Baarer Schule ein Handyverbot für alle erlassen. Kein Einzelfall: Auch eine Stadtzuger Schule kennt ein temporäres Verbot. Während der Zuger Bildungsdirektor aber wenig von generellen Verboten hält, sind andere Lehrkräfte erleichtert, dass beim Stressthema Handy endlich mal gehandelt wird.

Bis zu den Sportferien müssen alle vier Klassen der ersten Oberstufe im Baarer Sternmatt-Schulhaus ihr Handy zuhause lassen. Das machte die «Zuger Zeitung» diese Woche publik. Laut Schulleiter Peter Waser ist es das erste Mal, dass ein Handyverbot flächendeckend für einen ganzen Jahrgang verordnet wird.

Der Grund für das Verbot war ein schlimmer Mobbingfall: Ein Mädchen sei von ihren Mitschülern wiederholt per Handy beleidigt und von seiner Klasse ausgegrenzt worden. «Nun haben wir Konsequenzen gezogen und ein Handyverbot ausgesprochen – dies soll die Situation erst einmal entschärfen und beruhigen», so Waser im «Blick».

Dass die Sache an die Medien gelangte, ist dem Schulleiter unangehm. «Wir lösen im Normalfall solche Hausforderungen schulhausintern», schreibt er zentralplus. «Hier handelt es sich auch um eine zwar ernstzunehmende, aber nicht gravierende Situation. Damit wir in Ruhe mit den Schülerinnen und Schülern weiter arbeiten können, möchte ich keine weiteren Aussagen mehr tätigen.»

«Man bestraft alle Schüler mit dem Verbot, auch die anständigen.»
Ein Zuger Lehrer

Lehrpersonen dürfen sich gegenüber Medien in der Regel nicht äussern, dafür ist die Schulleitungen zuständig. Doch eine Meinung zum Handyverbot haben sie alle, und die Sache wird in Zug in Lehrerkreisen kontrovers diskutiert. «Ich finde, solche Verbote machen keinen Sinn», sagt ein Zuger Lehrer, der nicht namentlich genannt sein will. «Man bestraft ja alle mit diesem Verbot, auch diejenigen, die sich anständig verhalten.» Dennoch sieht auch er Probleme. «Früher wurden die Konflikte auf dem Schulhausplatz direkt ausgetragen. Heute läuft es über das Handy. Nach meiner Beobachtung sind die Mädchen oft perfider im Plagen von anderen Kindern als die Buben.»

Andere Lehrkräfte begrüssen das Verbot, sind eher erleichtert, dass jemand beim Dauerstressthema Handy endlich mal handelt. Neben Baar gab es auch an der Kantonsschule Menzingen einen Fall. Ein Lehrer verordnete den Jugendlichen ein handyfreies Klassen-Lager. Nach anfänglichem Entsetzen begannen diese offenbar, Gefallen daran zu finden.

«Ich würde mich hüten, flächendeckende Empfehlungen oder Regelungen für den ganzen Kanton abzugeben.»
Stephan Schleiss, Bildungsdirektor Kanton Zug

Bildungsdirektor hält nichts von generellen Verboten

Und was meint der Zuger Bildungsdirektor zum konkreten Fall? «Das Handyverbot in Baar finde ich eine gute Lösung. Sie ist pragmatisch und konsequent zugleich», sagt Stephan Schleiss auf Anfrage. Das Verbot sei ja befristet und aufgrund eines konkreten Mobbingfalls verfügt worden. Flächendeckend seien solche Verbote aber glücklicherweise in den rund 50 Schuleinheiten im Kanton kein Thema, sagt der Regierungsrat. Er plädiere für «Vernunft und Augenmass» und begrüsse, dass die Schulen solche Massnahmen weiterhin in eigener Verantwortung träfen.

Stephan Schleiss zu zentralplus: «Generell finde ich es sehr gut, wenn die Schulleiter vor Ort ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Entsprechend würde ich mich hüten, flächendeckende Empfehlungen oder Regelungen für den ganzen Kanton abzugeben.»

Medien- oder Handy-Schulhausregeln

In die gleiche Richtung argumentiert Ursula Schwarb von der Pädagogischen Hochschule Zug. Sie ist Dozentin und Verantwortliche Medienbildung und Informatik an der PH. «Ohne den vorliegenden Fall im Detail zu kennen, würde ich empfehlen, nicht einfach ein isoliertes Verbot auszusprechen, sondern die Gelegenheit zu nutzen, um mit den Schülerinnen und Schülern das Thema aufzuarbeiten.»

Handyverbot: Die rechtliche Situation

Die Schule ist rechtlich gesehen eine «Anstalt», und die Lehrperson ist Inhaberin der «Anstaltsgewalt». Sie hat eine erhöhte Weisungsbefugnis. Im Einzelfall ist diese Weisungsgewalt nicht an das Gesetzmässigkeitsprinzip gebunden, schreibt der Rechtsdienst der Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug in einem Beitrag über das Befehlen. Die Lehrperson kann somit im Klassenzimmer den Schülerinnen und Schülern die Benutzung des Natels verbieten, ohne dazu speziell durch ein Gesetz ermächtigt zu sein. Die erhöhe Weisungsbefugnis hat aber klare örtliche, zeitliche, sachliche und persönliche Grenzen. So dürfen Lehrpersonen Gegenstände nicht länger als nötig (Unterrichtsdauer) beschlagnahmen. Er oder sie darf das Handy also nicht einfach für länger wegsperren. Die Weisungsbefugnis ist aufs Schulareal beschränkt.

Ziel könnte es laut Schwarb beispielweise sein, mit den Schülerinnen und Schülern zusammen «Medien- oder Handy-Schulhausregeln» zu erarbeiten. Eventuell könnten unterstützend auch externe Experten eingeladen werden. Auch in Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist Cybermobbing ein Thema (siehe Kasten unten). Mit dem Lehrplan 21 wird es sogar zum Pflichtthema, was die Brisanz beweist.

Schulhaus Kirchmatt: Situation «schaukelte sich hoch»

Auch in der Stadt Zug gibt es eine Schule mit Handyverbot. Laut Urs Niederberger, Schulleiter der Primarschule Kirchmatt unweit der Kirche St. Michael, hat sich die Situation in letzter Zeit verschärft. «Probleme gibt es vor allem in der dritten bis sechsten Klasse, nicht bei den Jüngeren. In der Pause machten die Kinder Fotos und Filme voneinander, provozierten sich. Nachher gab es Tränen, Eltern wurden involviert, die Situation schaukelte sich hoch.»

Deshalb, und auch wegen dem ständigen «Gamen» in der Pause, hat die Lehrerschaft laut Niederberger ein befristetes Handyverbot in der grossen Pause um 10 Uhr beschlossen. Das Handyverbot gilt nur im Hauptschulhaus Kirchmatt (die Schule ist auf mehrere Standorte verteilt). Das Verbot gilt seit Frühling 2016 und dauert noch bis Februar 2017. Über eine Verlängerung wird noch diskutiert.

«Das Verbot ist ein pädagogischer Ansatz.»
Urs Niederberger, Schulleiter Primarschule Kirchmatt, Zug

Massnahme «stillschweigend akzeptiert»

«Das Verbot ist ein pädagogischer Ansatz», sagt Urs Niederberger, «es passierten Übergriffe.» Die Kinder hätten genügend andere Möglichkeiten, die Pause sinnvoll zu verbringen, sich zu bewegen. Fussballspielen zum Beispiel oder Spielgeräte zu nutzen. «Vor der Schule und nachher dürfen die Kinder ihr Handy weiterhin nutzen.» Lehrpersonen oder auch er selber sorgten für die Einhaltung der neuen Regel. Falls sich jemand nicht daran halte, werde das Handy eingezogen und dem Schüler am Mittag wieder zurückgegeben.

Laut Niederberger hat das Schülerparlament des Schulhauses die Massnahme begrüsst. Von Kindern oder Eltern habe er keine negativen Reaktionen erhalten. «Die Massnahme wurde stillschweigend akzeptiert.» Gemeldet hätten sich nur einzelne Eltern, die das Verbot sinnvoll fänden. Der Schulleiter macht aber auch klar, dass er solche Verbote nicht als Dauerlösung sieht. «Wir hatten bisher gar keine Regelung», sagt er, «ich finde aber, man sollte nur so viele Vorschriften wie unbedingt nötig haben.»

Cybermobbing ein Thema in der Aus- und Weiterbildung an der PH Zug

Laut Ursula Schwarb von der Pädagogischen Hochschule Zug (PH) wird der Umgang mit neuen, digitalen Medien im Lehrplan 21, an dem sich die Ausbildung neuer Lehrkräfte im Kanton Zug orientiert, zu einem verpflichtenden Unterrichtsthema. «So können die Ursachen, Formen und Folgen für die Betroffenen von Cybermobbing via digitalen Medien sowie die Möglichkeiten der Prävention thematisiert werden», sagt Schwarb. Auch die juristische Seite des Themas werde beleuchtet.

Medienkompetenz fördern

«Insgesamt geht es darum, wie die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden kann. Dies beinhaltet zum Beispiel, dass sie erkennen, was sie bei betroffenen Kindern mit verletzenden Fotos und Beschimpfungen, die sich im Netz unkontrolliert verbreiten können, an Leid auslösen. Und dass sie wissen, dass solche Handlungen ab einem bestimmten Masse juristische Folgen haben können.» Insgesamt gehe es darum, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit der Frage auseinandersetzen, was ein «guter» und «für alle gesunder, respektvoller» Umgang mit (digitalen) Medien ist und wo die Grenzen seien.

Die PH Zug biete in Kooperation mit anderen Zentralschweizer Pädagogischen Hochschulen bereits heute regelmässig Weiterbildungskurse zu den Chancen und Risiken neuer, digitaler Medien an. Künftig werde das Thema auch in Weiterbildungsangebote zum Lehrplan 21 einfliessen.

Neues Netzwerk im November gegründet

Doch nicht nur die Pädagogische Hochschule beschäftigt sich in Zug mit dem Thema. Das neue Netzwerk «Kind/Jugend und Neue Medien» ist im November 2016 ins Leben gerufen worden. Verschiedene Fachstellen und Institutionen, die sich mit dem Thema beschäftigen, schlossen sich unter der Leitung des Kantonalen Sozialamts zusammen. Weitere punktuelle Aktivitäten zum Jugendmedienschutz werden von der Zuger Polizei und der Gesundheitsdirektion (Amt für Gesundheit) durchgeführt.

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