Opfer überlebte nur knapp

Luzerner Fest: Messerstecher verurteilt

Das Luzerner Fest 2011 endete beim Torbogen mit einer Schlägerei, an der sich gegen 30 Personen beteiligten.

(Bild: Gabriel Ammon/AURA)

Der Fall sorgte für Aufsehen: Beim Luzerner Fest 2011 wurde ein Besucher mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den 31-jährigen Täter wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ausserdem muss er einen happigen Betrag an Schadenersatz und Gebühren aufbringen.

Die Tat ereignete sich am Luzerner Fest vor fünf Jahren. Morgens um ein Uhr kam es vor dem Bahnhof Luzern zu einer Schlägerei, an der laut Zeugenaussagen gegen 30 Personen teilgenommen haben sollen, zahlreiche davon alkoholisiert. Ursache des Streits sei ein Portemonnaiediebstahl gewesen, worauf mehrere Personen den möglichen Täter verprügelten. Daran beteiligte sich auch das spätere Opfer.

Dem Tod nur knapp entronnen

Als der Dieb kurz darauf mit Kollegen zum Torbogen zurückkehrte, soll er im Handgemenge mit einem Messer auf sein späteres Opfer eingestochen haben. Kurz darauf wurde der in Deutschland wohnhafte Mann festgenommen. Das Opfer wurde mit sechs Stichwunden notoperiert. Dabei seien zwar keine lebenswichtigen Organe verletzt worden, aufgrund eines Blutverlustes von rund zwei Litern hätte jedoch Lebensgefahr bestanden. Lediglich die Nähe zur Permanence und die rasche ärztliche Behandlung hätten den Tod verhindert. Auch danach blieben Spätfolgen, der Mann musste seinen erlernten Beruf als Plattenleger aufgeben und sich umschulen lassen.

Dies war jedoch nicht die einzige Tat des Deutschen. Ende 2011 überfiel er mit zwei Kompagnons die Denner-Filiale in Emmenbrücke, wo sie die Filialleiterin mit einem Messer bedrohten, fesselten und aus dem Tresor rund 37’000 Franken raubten.

Wenig glaubwürdige Aussagen

Der Beschuldigte selbst stritt seine Beteiligung an den beiden Taten ab. Bei den Einvernahmen sah er sich als Opfer, nicht als Täter. Am Luzerner Fest sei er angegriffen worden. Da ihn verschiedene Zeugen belasteten, müssten sich diese abgesprochen haben. Die rund um den Bahnhofplatz befindlichen Kameras dokumentierten die Schlägerei und die Aufnahmen vermochten auch die Widersprüche in den Aussagen des Täters und seiner Freundin zu bestätigen.

Ein direkter Nachweis oder auswertbare Videobilder der Messerstecherei aber fehlten. Auch das mindestens 10 Zentimeter lange Messer, mit dem er auf sein Opfer einstach, wurde nie gefunden. Aufgrund der Indizien aber sah es das Luzerner Kriminalgericht als erwiesen an, dass der türkischstämmige Deutsche das Opfer schwer verletzte.

Hohe Kosten

Als strafmindernd beurteilte das Gericht in seinem eben publizierten Urteil lediglich die lange Verfahrensdauer von 5 Jahren bis zur Verurteilung. Der Täter zeigte sich weder reumütig noch geständig. Neben der Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten muss er den beiden Geschädigten 13’000 Franken Genugtuung zahlen, ausserdem muss er Verfahrenskosten von knapp 20’000 Franken tragen. Und nicht zuletzt soll er gut 10’000 Franken Anwalts- und Parteientschädigungen übernehmen und der Migros als Denner-Besitzerin annähernd 40’000 Franken Schadenersatz entrichten.

Ob der Mann diesen Betrag jemals überweisen wird, darf jedoch bezweifelt werden. Zwar kam er mit drei Jahren nach Deutschland, wurde dort aber wegen versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und verfügt weder über einen Schul- noch Berufsabschluss.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

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