Luzerner Gericht: Wie viel Naivität ist erlaubt?

Was für ein Liebesfiasko: Reingelegt von «Mr. Perfect»

Im Internet kann man auf die grosse Liebe treffen. Und auf Betrüger.

(Bild: fotolia/francoimage)

Die Krienserin dachte an die grosse Liebe, als sie im Internet einen vermeintlich erfolgreichen Geschäftsmann kennenlernte. Bald war Geld im Spiel und plötzlich stand der Vorwurf von Geldwäscherei und Urkundenfälschung im Raum. Ein Happy End rückt zwar näher, doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker.

Dass Liebesgeschichten vor dem Richter enden, kann vorkommen. Doch in diesem Fall geht es nicht um eine schmutzige Scheidung, sondern um Betrug. Das Luzerner Kriminalgericht hat diesen Donnerstag ein Urteil veröffentlicht und hält fest: Die Angeklagte habe sich nicht so verhalten, wie man es von einer «durchschnittlich vernünftigen Person» erwarten würde. Was war geschehen?

Chat-Romanze zeichnet falsches Bild

Die Frau lernte im Internet einen «Lennox Parker» kennen. Ein fast 100-seitiges Chatprotokoll zeigt, wie dieser Mann unter seinem Pseudonym die Frau umgarnte. Er zeichnete während Wochen auf äusserst aufwendige Art und Weise von sich das Bild eines erfolgreichen Geschäftsmanns und Vater eines Sohns. Es gelang ihm so, eine Vertrauensbeziehung zur Frau aufzubauen, die er anschliessend für seine kriminellen Machenschaften missbrauchte. Die Frau setzte sich eine rosarote Brille auf und realisierte nicht, dass sie einem Betrüger auf den Leim kroch.

Denn der manipulative Lennox Parker wollte auf einmal die Kontonummer der Schweizerin wissen. Er wolle Geld auf ihr Konto überweisen lassen, damit er Bargeld für einen Besuch in der Schweiz zur Verfügung habe. Und tatsächlich ging Ende Februar 2013 eine Zahlung in der Höhe von 36’000 Franken ein. Vor Abzocke hatte die Frau keine Angst, schliesslich hatte sie ja kein eigenes Geld überwiesen. Zudem untermauerte der Mann seine Vorgehensweise mit ausgeklügelten Geschichten, die überprüfbare Elemente wie eine Flugbestätigung enthielten.

Das Geld sollte jedoch kein Geschenk sein: Noch am Tag der Überweisung brachte er die Frau dazu, einer Person 30’000 Franken in Bar zu übergeben – er müsse dieser noch ein Gerät für seine Ingenieurarbeit bezahlen. Anschliessend vollzog die Frau noch zwei Geldüberweisungen: erst 2000 Euros via Western Union an Lennox Parker selbst, später rund 1000 Euro an eine weitere Empfängerin. Problem: Mit dem Unterschreiben der Zahlungsaufträge bestätigte die Frau alleinige Besitzerin dieses Geldes gewesen zu sein.

Wenn das Date nicht erscheint …

Rund einen Monat später hätte es dann endlich so weit sein sollen. Das erste Treffen zwischen der Frau und Lennox Parker stand an. Doch – ojemine – der Mann erschien am Flughafen Zürich nicht. Die Frau wurde unsicher und erzählte daheim ihrer Tochter und einer Freundin die ganze Geschichte. An Betrug dachte sie aber noch lange nicht, schliesslich lagen noch immer rund 2000 Franken des Mannes auf ihrem Konto. Ob sie denn sicher sei, dass es sein Geld ist, fragte die Freundin. Und da begann es ihr «zu läuten», wie es das Gericht in seinem Urteil umschreibt.

Eine kurze Überprüfung ihres Kontoauszugs zeigte: Die Geldüberweisung stammt nicht von Lennox Parker, sondern von einem anderen Mann und war mit dem Vermerk «Anzahlung Hauskauf» versehen. Versuche diesen Mann telefonisch zu erreichen scheiterten, deshalb meldete sich die Frau auf dem Polizeiposten der Stadt Luzern. Offensichtlich wurde die Frau benutzt, um Geld dieses vermeintlichen Hauskäufers in die Tasche von Betrügern zu transferieren. Dieser nahm im Prozess übrigens als Privatkläger teil, da es schlussendlich sein Geld war, das nun weg ist.

Kein subjektiver Tatbestand – Freispruch

Das Luzerner Kriminalgericht hat die 56-Jährige in zweiter Instanz vom Vorwurf der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen Urkundenfälschung freigesprochen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft sie zu einer während zweier Jahre bedingten Geldbusse von 60 Tagessätzen à 70 Franken, also 4200 Franken, und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens von 5020 Franken werden dem Staat überbunden. Die Beschuldigte erhält eine Entschädigung von 7237.20 Franken für das Untersuchungs- und Gerichtsverfahren. Die Zivilforderung des Privatklägers, der die 36’000 Franken überwies, wird abgewiesen.

Den Freispruch begründet das Gericht damit, dass mehr als nur begründete Zweifel am Vorliegen eines subjektiven Tatbestands der Beschuldigten vorliegen würden. Es hält sogar fest, dass sich die Beschuldigte in keiner Art und Weise bewusst war, dass ihre Handlungen in irgend einer Form ein Problem darstellen könnten.

Emotionen stärker als rationales Denken

Aus Sicht des nüchternen Betrachters mag das Verhalten der Frau naiv erscheinen. Man könnte es auch blind vor Liebe nennen. Denn gemäss Gericht ist es erwiesen, dass sich die Frau in den angeblichen Geschäftsmann «Lennox Parker» verliebt hatte. Dass sie Opfer von kriminellen Machenschaften werden könnte, schloss sie aus. Ein solcher Verdacht wäre mit ihrer Vorstellung von «Lennox Parker» als eigentlichem «Mr. Perfect» und möglichem künftigen Lebenspartner überhaupt nicht vereinbar gewesen.

Schlussendlich hält das Gericht fest, dass die Beschuldigte manipuliert und ausgenutzt worden war. Als juristische Laiin war sie sich zudem nicht bewusst, dass der Umgang mit fremden Geld problematisch sein könnte. Es fehle somit sowohl bei der Anklage wegen Geldwäsche als auch wegen Unkurdenfälschung am erforderlichen Vorsatz.

Die Staatsanwaltschaft hat ankündigt, das Urteil des Kriminalgerichts weiterzuziehen. Bis zum Happy End muss sich die Beschuldigte also noch etwas gedulden. Und auch die Frage, ob die Angeklagte das Glück in der Liebe mittlerweile gefunden hat, bleibt unbeantwortet.

 

Liebesbetrug oder Romance-Scamming

Romance-Scammer gaukeln ihren Opfern in unzähligen E-Mails und stundenlangen Chats die grosse Liebe vor. Doch bald tauchen erste Gewitterwolken auf. «SRF Kassensturz» berichtete ausfürlich über das Thema. Vorzugsweise würden sich die Männer als Engländer oder Amerikaner ausgeben, die einem seriösen Beruf nachgehen. Oft müssen sie irgendwann geschäftlich ins Ausland, und dort passiert es dann: Sie sitzen fest und brauchen dringend Geld.

Viele Frauen verlieren ihr Herz und anschliessend ihr Vermögen. Opfer erzählen, dass sie unsterblich verliebt waren. Blind vertrauten sie ihrem Traumprinzen und ignorierten dabei, dass er Videochats strikte ablehnte und am Telefon einen afrikanischen Akzent an den Tag legte.

Scam oder nicht?

Auf der Internetseite der Schweizerischen Kriminalprävention sind zahlreiche Merkpunkte aufgeführt, wie man als Betroffene vorgehen soll. Auch wenn es noch so schön klingt: Seien Sie kritisch, wenn ein Unbekannter sehr schnell von der grossen Liebe schreibt, auch wenn der Verehrer eine makellose und allzu positive Selbstbeschreibung abgibt.

  • Investieren Sie keine Gefühle, wenn sie nicht 100 Prozent sicher sind, dass sie der neuen Bekanntschaft trauen können.
  • Vor allem auf Single-Plattformen sollten Sie skeptisch werden, wenn Sie jemand in Englisch anschreibt. 
  • Bleiben Sie immer kritisch. Stellen Sie immer wieder Testfragen und überlegen Sie sich, ob die Antworten Ihres Chatpartners stimmen können.  
  • Bitten Sie Ihren Schreib-Partner um einen Video-Chat. Wenn er Ihnen Ausreden auftischt, können Sie annehmen, dass er Ihnen falsche Fotos zugestellt hat. 
  • Wenn Sie das Gefühl haben, mit einem Betrüger zu kommunizieren: Brechen Sie den Kontakt sofort ab. Melden Sie den Betrugsversuch der Polizei und dem Anbieter der jeweiligen Internet-Plattform. 
  • Senden Sie niemals einem Unbekannten Geld! 
  • Bleiben Sie standhaft! Lassen Sie sich auf keinen Fall ein schlechtes Gewissen einreden oder Mitleid aufkommen. Mag seine Geschichte noch so rührselig oder dramatisch sein.

 

 

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