Strafanzeige gegen Polizeikommandanten

«Ich denke, es ist nichts schief gelaufen»

Links: Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann. Rechts: Sein Chef, Regierungsrat Paul Winiker (SVP). Im Hintergrund: In diesem Haus spielte sich das Drama von Malters ab. (Bild: Montage, bra)

Die Hanf-Razzia der Luzerner Polizei in Malters hat ein juristisches Nachspiel. Eine 65-jährige Frau hatte sich in einer Wohnung verschanzt und sich selber erschossen. Dem Polizeichef wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Regierungsrat Paul Winiker (SVP) nimmt zu den wichtigsten Fragen Stellung.

Happige Vorwürfe an die Adresse des Luzerner Polizeikommandanten: Adi Achermann wird fahrlässige Tötung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Und zwar vom Sohn der Frau, die sich am 9. März in Malters das Leben nahm, nachdem sie sich in ihrer Wohnung stundenlang verschanzt hatte. Der Anwalt der Familie geht rechtlich gegen die Einsatzleitung vor. Die Frau sei offenbar psychisch krank gewesen und das sei der Einsatzleitung durch den Anwalt vor dem Zugriff mitgeteilt worden. 

Die Anzeige richtet sich zudem gegen Angehörige des polizeilichen Fachdienstes für Sondereinsätze sowie gegen unbekannt. Und der Anwalt wollte offenbar nicht, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen die Luzerner Polizei die Untersuchung führt; er stellte ein Ausstandsgesuch gegen die Luzerner Staatsanwaltschaft. Das Kantonsgericht hat nun Christoph Rüedi, Staatsanwalt des Kantons Aargau, als ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt (zentralplus berichtete).

Der Luzerner Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) nimmt zu den wichtigsten Fragen Stellung.

zentralplus: Herr Winiker, waren Sie von der Anzeige überrascht?

Paul Winiker: Grundsätzlich war der gesamte Vorfall sehr aussergewöhnlich. Ein Mitarbeiter der Luzerner Polizei hat mir erklärt, dass er ein solches Ereignis in seinen 24 Dienstjahren noch nicht erlebt habe. Dass nun eine Anzeige vonseiten des Sohnes der Verstorbenen vorliegt, ist an sich nicht überraschend. Anzeigen gegen die Polizei sind relativ häufig, wenn jemand zu Schaden kommt.

zentralplus: Was könnte an diesem Tag schief gelaufen sein?

Winiker: Ich denke, es ist nichts schief gelaufen. Die Strafuntersuchung durch den ausserkantonalen ausserordentlichen Staatsanwalt muss nun klären, ob die Einsatzleitung verhältnismässig gehandelt hat. Der Entscheid der Einsatzleitung ist für mich nachvollziehbar.

zentralplus: Warum?

Winiker: Der Entscheid für die Einsatzkräfte, in das Haus einzudringen, wurde aufgrund der Situation getroffen. Es waren Menschen gefährdet, zuerst unbeteiligte Anwohner, die evakuiert werden mussten. Später auch Polizeibeamte. Die Frau hat mit ihrer Waffe aus dem Fenster geschossen. Die Frau verschanzte sich während 17 Stunden und ein spezialisiertes Verhandlungsteam versuchte während dieser Zeit, die Frau zur Aufgabe zu bewegen – leider ohne Ergebnis.

zentralplus: Trotzdem ist nun jemand tot. Hätte man nicht damit rechnen müssen? Der Anwalt der Verstorbenen habe den Einsatzleiter der Polizei vor dem Zugriff auf eine psychische Krankheit seiner Mandantin hingewiesen. Das berichtete das SRF in einer Medienmitteilung und verweist darin auf einen entsprechenden Bericht, den die «Rundschau» am Mittwoch senden wird (20.55 Uhr, SRF 1).

Winiker: Zugriff oder nicht, das ist eine sehr schwierige Frage und der Entscheid muss vor Ort und aufgrund der vorhandenen Informationen gefällt werden. Man muss auch die Umstände beachten, die eigentlich im Vorfeld zur Hausdurchsuchung geführt haben. Es waren von der Staatsanwaltschaft Zürich Hinweise für bandenmässige Drogendelikte und für professionellen Drogenhandel eingegangen. Dass es so ein tragisches Ende nahm, war nicht vorauszusehen. Wichtig ist, dass es nun keine Vorverurteilungen gibt. Der Fall wird nun untersucht. Entscheidend ist sicher die Frage, ob die Verhältnismässigkeit gewahrt wurde oder nicht.

zentralplus: Hätte man nicht länger warten können? Denn dass die Frau sich etwas antut, hat sie offenbar sehr deutlich gemacht.

Winiker: Die Verhandlungen dauerten 17 Stunden – es war insgesamt eine sehr unsichere Lage mit einer erheblichen Gefahr von Eigen- und Fremdgefährdung. Die Lagebeurteilung ergab, dass bei einem weiteren Zuwarten keine bessere Prognose betreffend Gefahrenlage eintreten würde.

 

Die Razzia in Malters

Was war passiert? Im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft hatte die Luzerner Polizei am 8. März ein Haus in Malters durchsuchen wollen, in dem eine Hanf-Indoor-Anlage vermutet wurde. Ein Mann war zuvor verhaftet worden, weil er in grossem Stil mit Drogen handelte.

Doch im Haus traf die Polizei die Mutter des Hanfzüchters an. Sie war in Malters nicht bekannt. Sie weigerte sich, die Polizisten ins Haus zu lassen, drohte den Beamten, gab mit einer Pistole Schüsse ab und sagte offenbar wiederholt, sie werde sich etwas antun (zentralplus berichtete). Die Polizei hat mit ihr anschliessend stundenlang Verhandlungen geführt. Schliesslich stürmten die Einsatzkräfte das Haus am 9. März. Im Haus fand die Polizei die Frau dann tot im Badezimmer. Sie hatte sich offenbar selber erschossen. Die Polizisten hätten keine Schüsse abgegeben.

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