Streit unter Albanern in Wolhusen

Lieferwagen-Rächer kommt besser weg

Freiheitsstrafe für einen 29-jährigen Kosovaren. Dieser hatte einen Landsmann mit einem Lieferwagen angefahren und schwer verletzt. (Bild: Symbolbild, pkw-online.de)

Zwei Albaner lieferten sich in Wolhusen einen bösen Streit. Ein angeblicher Kieferbruch wurde durch einen Anschlag mit einem Lieferwagen auf offener Strasse gerächt. Das Luzerner Kantonsgericht hatte zu beurteilen, ob es sich dabei «nur» um Blutrache oder gar um eine Tötungsabsicht handelte – und hat die Strafe reduziert.

Der Unfallhergang am 3. April 2012 in Wolhusen war reichlich mysteriös. Ein Lieferwagen fuhr der Bahnhofstrasse entlang, geriet über die Gegenfahrbahn hinaus auf das Trottoir und prallte dort von hinten in einen Fussgänger. Pikant: Der Autofahrer kannte den Passanten, der beim Unfall eine offene Unterschenkelfraktur erlitt. Und: Um das Verhältnis zwischen den beiden Beteiligten war es nicht zum Besten bestellt. Es stellte sich die Frage, ob es sich um einen absichtlichen Unfall, also einen Racheakt handelte.

Dieser Ansicht war das Kriminalgericht und verurteile den heute 29-jährigen Kosovaren vor rund einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gefordert. Der Fall wurde vors Kantonsgericht weitergezogen und dieses hat das Urteil nun bestätigt. Das Strafmass wurde allerdings auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren reduziert, wobei die Hälfte bedingt und die andere unbedingt zu verbüssen ist.

Ausgeschlagene Entschuldigung bedeutet Rache

Nun aber zum Rachevorwurf: Opfer und Täter war seit Längerem verfeindet. Ursprung der Fehde war eine Prügelei am Bahnhof in Wolhusen mit mehreren Beteiligten, wobei der Beschuldigte einen Kieferbruch erlitt. Obwohl das spätere Opfer des 29-jährigen Kosovaren – im vorliegenden Fall der Privatkläger – sagte, dass er ihn nicht geschlagen habe, glaubt dieser seither, dass er es war. Die Familie wollte keinen Streit und entschuldigte sich. Erfolglos, wie der Vater des Angefahrenen bei der Befragung vor dem Kriminalgericht 2015 sagte. Eine ausgeschlagene Entschuldigung bedeute in der albanischen Kultur Rache.

Unfallversion war unglaubwürdig

Das Kantonsgericht musste nun beurteilen, ob der Beschuldigte den Privatkläger absichtlich angefahren hatte. Wollte er ihn töten oder mindestens schwer verletzen? Oder handelte es sich schlicht um einen Unfall? Wie aus dem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts hervorgeht, prüfte es dazu vor allem die vorgelegten Gutachten und Aussagen des Beschuldigten.

Ein technisches Gutachten schloss technische Defekte an der Lenkung und am Bremssystem aus. Die technische Unfallanalyse kam zum Ergebnis, dass der Unfall durch eine aktive Lenkbewegung verursacht wurde.

Der Beschuldigte machte widersprüchliche Aussagen zu den Unfallursachen: Zuerst behauptete er, das Fahrzeug habe beim Bremsen blockiert. Später sagte er aus, er habe gleichzeitig telefoniert und ein Plattenmuster auf dem Boden beziehungsweise im Handschuhfach gesucht und sei dadurch abgelenkt gewesen. In einer weiteren Befragung erklärte er, er sei mit seinem Fuss vom Bremspedal abgerutscht.

Täter wollte Opfer verletzen, aber nicht töten

Das Gericht erachtete keine dieser Versionen als glaubhaft, sondern betrachtete es als erwiesen, dass der Beschuldigte den Privatkläger absichtlich angefahren hatte. Der Beschuldigte hatte zu Unrecht angenommen, der Privatkläger habe ihn das Jahr zuvor geschlagen und am Kiefer verletzt. Es liege auf der Hand, dass er sich beim Privatkläger für diese Verletzung rächen wollte.

Der Verteidiger hatte ausserdem behauptet, Täter und Opfer würden dem albanischen Kanun nachleben. Dass der Privatkläger dem Beschuldigten sofort verziehen habe, spreche daher für einen Unfall. Das Gericht kam jedoch zum Ergebnis, dass der Beschuldigte den Privatkläger nach den Grundsätzen der Blutrache mit seiner (Vergeltungs-)Tat, das heisst Auge um Auge, verletzen, nicht aber töten wollte. Denn immerhin hatte der Beschuldigte kurz vor der Kollision von rund 50 km/h auf 15–30 km/h abgebremst, zudem fehlten Beweise für eine Tötungsabsicht. Die Verletzung fiel aber auch nur deswegen nicht schwerer aus, weil der Privatkläger kurz vor der Kollision von einem Passanten gewarnt worden war und zur Seite springen konnte.

Das Kantonsgericht verneinte demnach eine vorsätzliche versuchte Tötung. Es sprach den Beschuldigten einer versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Von der Freiheitsstrafe sind 18 Monate unbedingt zu vollziehen, die restlichen 18 Monate bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sie mögen, was wir schreiben? Dann teilen Sie diesen Beitrag doch auf Facebook. Das freut Ihre Freunde und hilft uns, bekannter zu werden!

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon