Spanner-Verdacht im Luzerner Hallenbad

Der letzte Fall liegt noch nicht lange zurück

Vor ein paar Monaten filmte ein Mann im Luzerner Hallenbad Allmend eine Frau beim Umziehen.

(Bild: zvg)

Darf man in einem öffentlichen Hallenbad fotografieren? Die Frage ist berechtigt: Es gibt viel nackte Haut zu sehen. Und in Bern sorgte jüngst eine Lockerung des Verbots für viel Aufsehen. Wie sieht die Situation in Luzern aus? «Leider hatten wir schon einzelne Vorfälle, bei denen wir reagieren mussten», sagt Hallenbad-Geschäftsführer Stefan Schlatter. 

Grosses «Pfui!», wenn ein Grüsel im Hallenbad sein Handy zückt … Das Thema wird immer wieder hitzig und kontrovers diskutiert. Zurzeit in Bern: Nach massiver Kritik haben dort die Betreiber des Erlebnisbades Bernaqua das Fotografieren und Filmen für Besucher wieder verboten, teilt 20min.ch am Dienstag mit. Es war ein Hin und Her.

Im Dezember wurde die Vorschrift im Bernaqua aufgehoben, da Familien ihre Kinder fotografieren wollten. Dann aber gingen ob der gelockerten Regelung die Wogen hoch und die Verantwortlichen führten nach heftigen Reaktionen aus der Bevölkerung das Verbot wieder ein. Damit folge man der Begründung des Persönlichkeits- und Kindesschutzes und wolle das Risiko minimieren, dass Kinder oder auch Erwachsene in krimineller Absicht fotografiert oder gefilmt werden, heisst es.

«Die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet.»

Stefan Schlatter, Geschäftsführer der Hallenbad Luzern AG

Klar geregelt – seit Jahrzehnten schon

Wie sieht eigentlich die Situation in Luzern aus? «Die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet», sagt Stefan Schlatter, Geschäftsführer der Hallenbad Luzern AG. Er ist verantwortlich für die Hallenbäder Allmend, Strandbad Tribschen und Waldschwimmbad Zimmeregg. «Wir haben dies klar in der Badeordnung geregelt». Man erteile nur in Ausnahmefällen eine schriftliche Bewilligung für Foto- und Filmaufnahmen. Das sei hier eigentlich Standard, seit Jahrzehnten schon.

Und doch: Spanner gibt es auch bei uns. Man müsse auf der Hut sein, sagt der Hallenbad-Leiter. «Leider hatten wir schon einzelne Vorfälle, bei denen wir reagieren mussten.» Der letzte bedenkliche Fall liege knapp ein Dreivierteljahr zurück. «Da sind wir sehr konsequent und tolerieren nichts.»

«Je nach Härtefall wird ein Strafverfahren eingeleitet.» 

Kurt Graf, Sprecher Luzerner Polizei

Ein männlicher Besucher des Hallenbades Allmend hatte in der Garderobe andere Gäste beim Umziehen gefilmt. Er spähte mit seiner Handy-Kamera unterhalb der Zwischenwand hervor. Die betroffene Besucherin habe dies sofort gemeldet und es wurde die Polizei eingeschaltet. Zum Glück passiere dies selten, in seiner Laufbahn als Geschäftsführer zählte Schlatter drei heikle Situationen in insgesamt neun Jahren.

Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, erklärt, man gehe bei solchen Verdachtsfällen systematisch vor. «Es wird der Sachverhalt abgeklärt und das Handy sichergestellt. Je nach Härtefall wird ein Strafverfahren eingeleitet.» 

Schwimmlehrer sensibilisieren Besucher

Gemäss Hallenbad-Geschäftsführer Stefan Schlatter sei in den Hallenbädern eine generelle und 100-prozentige Durchsetzung des Film- und Foto-Verbotes sehr schwierig, weil die Geräte immer kleiner werden. Die Kurs- und Schwimmlehrer seien sich der Problematik ebenfalls bewusst und unterstützen das Hallenbad-Personal in der Aufklärungsarbeit.

«Stellen wir fest, dass Gäste Fotos oder Filme machen, weisen wir Sie auf die Problematik und die Badeordnung hin. Mehrheitlich sind die Gäste sich der Tragweite gar nicht bewusst und zeigen Verständnis. Uneinsichtige haben wir sehr selten.»

Das Aufsichtspersonal sei geschult, Handlungen von Pädophilen im Ansatz zu erkennen, da sei das heimliche Fotografieren oder Filmen nur ein Teil davon. «Gibt es einen Verdacht, bieten wir unverzüglich die Polizei auf, die den Sachverhalt professionell klärt», so Schlatter. Der Geschädigte entscheidet, ob er Anzeige erstattet. «Bestätigt uns die Polizei ein strafbares Verhalten, sprechen wir zudem ein Hausverbot aus.»

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