75-Jähriger vergeht sich an Enkelinnen

Übergriffe, während nebenan die Ehefrau schläft

Die Besuche der Enkelinnen bei den Grosseltern wirkten sich fatal aus. Der Grossvater vergriff sich nachts immer wieder an ihnen. (Bild: Symbolbild Fotolia)

Ein pensionierter Hofbesitzer hatte seine zwei Enkelinnen wiederholt im Intimbereich berührt. Der 75-Jährige gibt die Taten zwar zu, sieht darin aber kein Unrecht. Dennoch wurde er nun verurteilt.

Das Kriminalgericht hat einen 75-jährigen Bauern aus einer Luzerner Seegemeinde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt. Geklagt hatten die zwei Enkelinnen beziehungsweise deren Beistand. Gegen ihren eigenen Grossvater.

Die Mädchen mit Jahrgang 2002 und 2003 verbrachten während den Schulferien 2011 bis 2013 immer wieder einige Tage bei den Grosseltern auf deren Bauernhof und übernachteten auch bei ihnen. Abends, beim Einschlafen, war jeweils eines der beiden Mädchen für zirka eine Stunde allein bei den Grosseltern im Schlafzimmer. Das Kind legte sich in das mit Wolldecken und Ähnlichem ausgestopfte «Gräbli» zwischen den Matratzen der bereits schlafenden Ehefrau und des Grossvaters.

Unter das Pyjama gegriffen

Der alte Mann griff den Enkelinnen daraufhin mit der rechten Hand unter das Pyjama, berührte deren Scheide äusserlich und fuhr danach mit der Hand an die Brüste hoch. Bei jedem Kind machte er das mindestens zweimal, wobei die sexuellen Handlungen immer gleich vonstatten gingen, heisst es im Urteil des Kriminalgerichts.

Der Mann sei sich des sexuellen Charakters seiner Handlungen durchaus bewusst gewesen, schreibt das Gericht im Urteil. «Die sexuellen Handlungen stellen keine Bagatelle dar», schreibt das Gericht. Da er die Genitalien nur äusserlich berührt habe, sei aber von einem mittleren Verschulden auszugehen. Zulasten des Mannes wirkt sich aus, dass er die Taten trotz Ablehnung der Mädchen erneut beging. Und in den folgenden Jahren wiederholte.

Keine Reue

Das Gericht hat auf Wunsch des geständigen Beschuldigten ein abgekürztes Verfahren durchgeführt. Die Hauptverhandlung fand im September statt. Der Mann hat die Taten zwar zugegeben. Reue hat er aber offenbar nicht gezeigt. «Negativ fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte bis zur Schlusseinvernahme kaum Reue zeigte und anlässlich der durchgeführten Einvernahmen nicht den Anschein machte, als habe er den Unrechtsgehalt seiner Handlungen eingesehen», heisst es.

Über sieben Jahre Gefängnis möglich

Sexuelle Handlungen mit Kindern werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Das Urteil über zehn Monate bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren ist daher eher mild. Ein Grund ist der angeschlagene Gesundheitszustand des Mannes. Zugute kam ihm ebenfalls, dass er nicht vorbestraft gewesen und der Polizei nicht bekannt war. Ausserdem habe er sich kooperativ verhalten, und sein hohes Alter sowie seine offenbar bestehende Strafempfindlichkeit hätten das Gericht bewogen, ihn nicht härter zu bestrafen.

Kinder aus schwierigen Verhältnissen

Der verurteilte Mann lebt seit seiner Geburt auf dem Bauernhof. Er besuchte die Primarschule sowie während drei Jahren an zehn Tagen pro Jahr die Bürgerschule und erlernte danach keinen Beruf. Er half dem Vater, arbeitete im Strassenbau, später übernahm er den elterlichen Hof. Seit längerer Zeit ist er pensioniert. Die beiden Kinder sind laut Urteil ebenfalls in einer schwierigen Situation aufgewachsen und sind bei Pflegeltern untergebracht. Die Aufenthalte auf dem Hof der Grosseltern seien für die beiden Mädchen etwas Besonderes gewesen, und sie gingen gerne dort hin. «Diese Situation und die ihm zugetane Haltung der Mädchen nutzte der Beschuldigte bedenkenlos aus», schreibt das Gericht.

Der Mann muss die Kosten des Verfahrens von über 3000 Franken bezahlen. Zudem fordern seine Enkelinnen auf dem Zivilweg eine Genugtuung von je 5000 Franken pro Kind und dass ihr Grossvater ihnen ungedeckte Kosten für die allenfalls nötige Psychotherapie entschädigt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von daniel.wehner
    daniel.wehner, 20.10.2015, 16:46 Uhr

    Ist das nur 10 Monate bedingt? Die Luzerner Justiz hilft hilft diesem alten Grüsel. Einfach traurig solche Fehlurteile, wenn Kinder fürs Leben geschädigt werden. ABer kein Wunder in so einem Kanton, wo der Missbrauch durch das katholische Bodenpersonal an der Tagesordnung war

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