Nur die wenigsten erstatten Anzeige

Wenn Opfer kein Recht erhalten

Viele Betroffene von Gewalttaten können sich nicht für eine Anzeige entscheiden.

(Bild: fotolia)

Der Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann ist nur ein Beispiel: Dass die Untersuchung bei Vergewaltigungsvorwürfen eingestellt wird, ist nicht selten – oft ist es für Betroffene schwierig, Beweise vorzulegen. Aber wie sollen Opfer damit klarkommen, wenn sie kein Recht erhalten?

Die Strafuntersuchung im Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann wurde vor zwei Wochen eingestellt (zentral+ berichtete). Das ist kein Einzelfall: Die Gefahr einer Einstellung ist so gross, dass viele Opfer gar nie Strafanzeige einreichen. Wie gehen Betroffene damit um, wenn sie kein Recht erhalten? Michèle Wolf, die Leiterin der Luzerner Opferberatungsstelle, sagt im Interview, was eine Opferberatung leisten kann.

zentral+: Geht die Opferberatungsstelle grundsätzlich davon aus, dass jedes Opfer wirklich eines ist?

Michèle Wolf: Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, wir müssen nicht in letzter Konsequenz herausfinden, was tatsächlich passiert ist. Wir hören erst mal nur zu. Für uns ist wichtig, herauszufinden, was jemand in diesem Moment an Beratung braucht und welche Schritte die gewaltbetroffene Person in dieser Situation machen kann. Wichtig ist dabei, dass die betroffene Person wieder handlungsfähig wird und eigenständig entscheiden kann, was jetzt zu tun ist. Im Rahmen der Soforthilfe arbeiten wir intensiv mit Traumatherapeutinnen zusammen oder vermitteln eine Rechtsberatung. Je mehr Leistungen eine betroffene Person aber einfordert, desto mehr muss das geschilderte Ereignis beweisbar sein. Aber klar ist: Auch wenn ein Verfahren eingestellt wird, heisst das nicht einfach, dass nichts passiert ist.

zentral+: Werden viele Untersuchungen bei Sexualdelikten eingestellt, weil die Beweise fehlen?

Wolf: Wir führen keine Statistik darüber, wie oft die Verfahren eingestellt werden, aber das kommt vor. Und wir bereiten die Betroffenen auch von Anfang an darauf vor, dass sie damit rechnen müssen, dass ihr Verfahren eingestellt wird. Wenn sie überhaupt Anklage erheben. Denn wir beraten sie von Beginn weg, wenn wir können, und zeigen ihnen auch auf, was ein Strafverfahren für sie bedeutet. Dann klären wir die Betroffenen darüber auf, was ihre Möglichkeiten sind, aber auch, was die Risiken und Rechte sind, wenn sie Anzeige erstatten. Und es gibt viele, die dann darauf verzichten.

«Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum Opfer kein Verfahren anstrengen»

Michèle Wolf, Leiterin Opferberatungsstelle Luzern

zentral+: Was sind die Gründe für einen Verzicht?

Wolf: Wenn zum Beispiel etwas am Arbeitsplatz vorgefallen ist, dann haben die Betroffenen möglicherweise Angst davor, ihren Job zu verlieren. Auch über die langen Verfahren informieren wir sie, und darüber, dass sie lange Befragungen durchstehen müssen. Viele haben auch Angst vor der Retraumatisierung, die durch die Verfahren teilweise ausgelöst wird. Besonders aber auch die Angst davor, dass ihnen durch eine Strafanzeige neue Straftaten angetan werden, davor fürchten sich Betroffene immer wieder. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum Opfer kein Verfahren anstrengen. Einer davon ist auch, dass es bei Sexualverbrechen sehr schwierig ist, Beweise anzuführen.

Opferhilfe Luzern

Die Opferberatungsstelle Luzern verzeichnet von 2009 bis 2014 fast eine Verdoppeltung der Neumeldungszahlen. Im ersten Halbjahr 2015 sind 559 Personen auf die Opferhilfe zugekommen, darunter Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche sowie Angehörige. 85 Davon haben sich im ersten Halbjahr 2015 wegen Sexualdelikten an die Opferberatungsstelle gewendet.

Der grösste Teil der Beratung bezieht sich jedoch auf häusliche Gewalt, daneben gibt es aber auch viele Anfragen zu Haftpflichtfragen im Bereich von Verkehrsunfällen sowie Arbeitsunfällen, Gewalt im öffentlichen Raum, wie Raub oder Körperverletzung, und eben zu Sexualdelikten wie Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch an Kindern. Sowie der Beratung von Menschen, welche durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen vor 1981 betroffen waren. Jeder Kanton ist verpflichtet, eine Opferberatung anzubieten. Weitere Informationen zur Opferberatungsstelle Luzern gibt es unter diesem Link

zentral+: Das klingt ernüchternd. Was spricht für eine Anzeige?

Wolf: Dass die Betroffenen die Täterschaft zur Rechenschaft ziehen wollen. Aber das braucht Mut. Das ist ein sehr schwieriger Entscheid, und wir versuchen, die Opfer vor allem so weit zu stärken, dass sie diesen Entscheid alleine fällen können und ihnen dabei die Konsequenzen klar sind.

zentral+: Wie gehen Opfer damit um, wenn ihr Verfahren mangels Beweisen eingestellt wird?

Wolf: Da gibt es ganz verschiedene Reaktionen. Wir beraten sie dann und klären mit ihnen ab, welche Möglichkeiten nach einer Einstellung noch bleiben – gab es etwa Formfehler, die man beanstanden könnte? Neue Beweise sind bei Sexualdelikten meistens schwierig zu finden.

zentral+: Welche Strategien können Opfer von Sexualdelikten nach einer Einstellung des Verfahrens anwenden, um wieder zurück in ein normales Leben zu finden?

Wolf: Es gibt ganz verschiedene Strategien. Die einen suchen Rückhalt im Umfeld, andere suchen Unterstützung bei Fachpersonen im Rahmen einer Therapie. Es ist ein langer Weg hin zur Verarbeitung eines ursprünglichen Traumas, und mit der Einstellung kommt es zu einer zweiten traumatischen Situation. Dass sie das Delikt nicht beweisbar machen können, und deswegen das Verfahren eingestellt wird, das ist für Betroffene sehr frustrierend. Man weiss, die Tat ist passiert, aber man kann nichts tun. Unser Rechtssystem funktioniert nun mal so: Im Zweifel für den Angeklagten. Das spüren wir immer wieder.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von toosbreaker
    toosbreaker, 10.09.2015, 20:48 Uhr

    Der Fall Spiess-Hegglin ist wohl gerade KEIN Beispiel dafür… Oder weiss Zentral+ mehr als andere??
    Wahrscheinlich eher genau das Gegenteil, eine Frau die einen Fehler gemacht hatt, und dies auf die Vergewaltigungsschiene stellt, schadet gerade mehr den wirklichen Opfern, und raubt Glaubwürdigkeit…

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  • Profilfoto von Gregor R. Bruhin
    Gregor R. Bruhin, 10.09.2015, 19:04 Uhr

    Die Frage stellt sich im Fall Hürlimann/Spiess nur, wer ist denn wirklich das Opfer und wer der Täter? Ich bin mir da nicht schlüssig. Nur weil eine Frau eine Behauptung aufstellt muss, diese nicht per se stimmen. Konträre öffentliche Behauptungen haben auch beide gemacht. Sie scheinen sich beide nicht viel schuldig zu sein. Am Ende waren sie wohl Opfer ihrer selbst….

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