Keine Beweise für Vergewaltigung

Zuger Skandal: Verfahren soll eingestellt werden

Findet der Medienrummel nun ein Ende? Die Staatsanwaltschaft will ihr Verfahren einstellen. (Bild: Collage zentral+)

Findet der Skandal ein Ende? Die Staatsanwaltschaft will ihr Verfahren im Fall Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann zu Ende bringen: Es seien alle Beweise erbracht – sie sprächen nicht für eine Vergewaltigung.

«Wir sind so weit fertig, jetzt liegt der Ball bei den Parteien», sagt Marcel Schlatter, der Sprecher der Zuger Staatsanwaltschaft. Sie plant, die Untersuchung zu dem mutmasslich begangenen Sexualdelikt an der Landammannfeier von Dezember 2014 einzustellen. Das teilte sie am Freitagmorgen mit. «Das ist noch nicht rechtskräftig», sagt Schlatter, «aber für uns ist die Untersuchung damit abgeschlossen.»

Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin haben nun eine Woche Zeit, um weitere Beweisanträge zu stellen. Sollten nach einer Frist bis Ende kommender Woche keine entsprechenden Anträge eingehen, werde die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung einstellen.

Denn trotz der gefundenen DNA-Spuren im Intimbereich der Zuger Lokalpolitikerin fehle es an Hinweisen für deren Widerstandsunfähigkeit.

Eine rechtsmedizinische Untersuchung der 34-jährigen führte DNA-Spuren zutage, die auf einen sexuellen Kontakt mit ihrem Kantonsratskollegen hinweisen. In der Strafuntersuchung hätten sich jedoch keine Hinweise finden lassen, wonach die Lokalpolitikerin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 wegen K.O.-Tropfen (GHB) oder anderer Substanzen widerstandsunfähig gewesen sei.

Erinnerungsverlust sei nicht nachvollziehbar

Nachdem sämtliche Befragungen abgeschlossen worden seien, habe Staatsanwaltschaft des Kantons Zug beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen (IRM) ein sogenanntes Plausibilitätsgutachten in Auftrag gegeben. Als unabhängige Stelle analysierten die Ostschweizer Rechtsmediziner die bereits vorhandenen medizinischen und toxikologischen Untersuchungen und verglichen sie mit den Aussagen der beiden Beteiligten, den über zwanzig Zeugenprotokollen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen über narkotisierend wirkende Stoffe.

In seinem Gutachten komme das IRM zum Schluss, dass das Verhalten der Lokalpolitikerin nicht dem typischen Wirkungsprofil von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) entspreche, so die Staatsanwaltschaft. Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden ohne entsprechende Begleitsymptome im Sinne von motorischen Störungen und insbesondere ohne Einschränkung des Bewusstseins sei rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug seien damit sämtliche Beweise erhoben. Den Parteien stehe es nun zu, ergänzende Beweisanträge zu stellen.

 

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