Zug: Strafuntersuchung abgeschlossen

Ivo Romer muss vor Gericht

Der ehemalige Zuger Finanzvorstand Ivo Romer bei einem Interview des Schweizer Fernsehens. (Bild: Screenshot SRF)

Die Strafuntersuchung gegen Ivo Romer ist abgeschlossen. Dem ehemaligen Zuger FDP-Stadtrat wird vorgeworfen, als Vermögensverwalter eine 2011 verstorbene Frau um mehrere Millionen Franken erleichtert zu haben.

Die politische Aufarbeitung des Skandals um den ehemaligen Zuger Finanzvorstand wurde mit dem Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vor einem Jahr abgeschlossen (zentral+ berichtete). Der ehemalige Zuger Sozialvorsteher Andreas Bosshard (CSP) und Stadtpräsident Dolfi Müller (SP) mussten eingestehen, ihrem damaligen Kollegen zu stark vertraut, teilweise nicht gehandelt oder geschwiegen zu haben.

Termin des Prozesses noch offen

Zur juristische Seite der Affäre gibt es jetzt Neuigkeiten: Ivo Romer muss sich definitiv vor Gericht verantworten. «Die Untersuchung ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug abgeschlossen. Die Parteien haben noch die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen», sagt Marcel Schlatter auf Anfrage von zentral+. Gemäss dem Sprecher der Strafverfolgungsbehörden wird die Staatanwaltschaft Anklage beim Strafgericht erheben. «Der Zeitpunkt steht noch nicht nicht fest», so Schlatter. Eine Frist für die Beweisanträge gebe es ebenfalls nicht. Mit dem Fall ist eine Zuger Staatanwältin betraut. Neben dem Staat gibt es auch Privatkläger.

Veruntreuung und ungetreue Geschäftsführung

Wegen des laufenden Verfahrens kann sich Schlatter nicht detaillierter äussern. Er bestätigte jedoch in anderen Medienberichten, zu Beginn der Untersuchung 2012, dass es in der Untersuchung um die Vorwürfe der Veruntreuung und der ungetreuen Geschäftsführung geht. Zur langen Verfahrensdauer – im Juni 2014 hatte der Sprecher gegenüber zentral+ noch von einigen Monaten gesprochen – sagt Schlatter heute: «Es zeigt sich einmal mehr, dass Prognosen schwierig sind.»  Die Abklärungen hätten viel Zeit benötigt, weil der Fall wegen seines internationalen Bezugs sehr komplex und aufwändig sei. Das Rechtshilfeersuchen an Südafrika war ein Grund für die Verzögerung.

Erst nach dem Tod erhielt die Familie Gewissheit

Der heute 51-jährige Ivo Romer war bis November 2012 Vorsteher des Zuger Finanzdepartements und sass drei Jahre lang für die FDP im Stadtrat. Neben dieser Tätigkeit verwaltete Romer das Vermögen einer Privatperson. Dieses Mandat hatte er laut dem «Weltwoche»-Bericht, der die Affäre ins Rollen brachte, schon seit 2007 inne. Die vermögende Millionärin verstarb 2011 im hohen Alter von 96 Jahren. Erst danach, als die Familie Einblick in die Finanzdaten erhielt, seien die Aktivitäten in ihrem ganzen Ausmass ans Licht gekommen. Im April 2012 wurde Strafanzeige gegen Romer eingereicht. Vorgeworfen wird ihm, mehrere Millionen Franken für sich selbst und Dritte abgezweigt zu haben. Als charmante und vertrauenserweckende Persönlichkeit habe er sich das Vertrauen der Dame verschafft, um dieses später auszunützen und sich zu bereichern. Für Romer gilt die Unschuldsvermutung. Der Zuger war für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht erreichbar.

Interessenkonflikt zwischen Amt und privatem Mandat

Die PUK hatte in ihrem Schlussbericht festgestellt, dass das Vormundschaftsamt Zug zwar mit grossem Einsatz zwischen den Angehörigen der angeblich von Ivo Romer betrogenen Witwe und Romer selbst vermittelt habe. Sie kritisierte die Behörde aber dafür, dass diese nicht in Erwägung zog, eine Beistandschaft für die Witwe vorzuschlagen. «Gleichzeitig lag bei Ivo Romer ein Interessenskonflikt vor. Als Stadtrat im Hauptamt war er Teil der Vormundschaftsbehörde, die den Fall der Witwe verfolgte. Im Nebenamt war er aber Vermögensverwalter derselben Frau», heisst es im Bericht.

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