Luzerner Polizei greift zu neuen Mitteln

Emmen: Belohnung von 10’000 Franken

Auf diesem Wegstück in Emmen wurde die Frau vom Velo gerissen und vergewaltigt. (Bild: azi)

Das Opfer im Vergewaltigungsfall von Emmen konnte aus gesundheitlichen Gründen noch nicht befragt werden. Nun bittet die Luzerner Staatsanwaltschaft die Bevölkerung um Mithilfe. Sie präsentiert einen Fragekatalog und schreibt eine Belohnung aus.

Der tragische Fall der Vergewaltigung von Emmen beschäftigt die Bevölkerung. Am 21. Juli wurde auf dem Dammweg vor der Reussbrücke das Opfer vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei wurde die junge Frau schwer verletzt (zentral+ berichtete). Die Ermittlung der Luzerner Polizei laufen auf Hochtouren und haben nun weitere ungeklärte Punkte hervorgebracht, wie diese in einer Mitteilung schreibt. 

Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise eine Belohnung aus

Polizei und Staatsanwaltschaft würden mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat arbeiten. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von bis zu 10’000 Franken aus. Die Polizei hat zudem einen Katalog mit Fragen an die Öffentlichkeit versendet.

Fragekatalog der Luzerner Polizei
  1. Gibt es Frauen, welche im fraglichen Gebiet verbal oder anderweitig sexuell belästigt oder sogar angegriffen worden sind und dies der Polizei noch nicht gemeldet haben? 

  2. Wurden Personen im fraglichen Gebiet Opfer eines anderen Deliktes (z.B. Diebstähle, Entreissdiebstähle, Raubüberfälle etc.) oder Versuchen dazu. Wurde noch keine Meldung an die Polizei gemacht? 

  3. Gibt es Personen, welche im fraglichen Gebiet am Dienstag 21.07.2015 zwischen 2130 und 2400 unterwegs waren und von der Polizei noch nicht kontaktiert wurden? Es wurde auch von der Polizei festgestellt, dass der Weg zu später Stunde häufig von Joggern frequentiert wird. Wurden allenfalls von Joggern sachdienliche Wahrnehmungen gemacht? 

  4. Gibt es Personen welche zu einem anderen Zeitpunkt, im fraglichen Gebiet, verdächtige Wahrnehmungen (z.B. männliche Personen, welche Passantinnen intensiv beobachtet haben) gemacht haben und diese der Polizei noch nicht gemeldet haben? 

  5. Gibt es Personen, welche vor dem Tatzeitpunkt im fraglichen Gebiet regelmässig festgestellt werden konnten und seit diesem Zeitpunkt dort nicht mehr angetroffen werden? 

  6. Sind Personen nach dem Tatzeitpunkt, insbesondere nach dem Bekanntwerden der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für das Opfer durch Verhaltensänderungen oder unerklärbares, ungewohntes Verhalten aufgefallen (z. B. plötzlicher, übermässiger Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsplatzabsenzen, Änderung der Gemütsverfassung)? 

  7. Haben sich Personen mit angeblich authentischen spezifischen Informationen zur Tat/polizeilichen Ermittlung in Szene gesetzt oder sich allenfalls sogar anvertraut? 

  8. Sind Personen durch ein offensichtlich übersteigertes Interesse an diesem Fall aufgefallen (z.B. wurde das Thema in Diskussionen immer wieder von derselben Person aufgegriffen)?

Zeugenaufruf – Hotline

Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen welche Angaben zu den angefügten offenen Fragen machen können, werden gebeten, dies umgehend zu melden.

Rufnummer Hotline: 041 248 81 17
E-Mail: [email protected]

Opfer konnte noch nicht befragt werden

Wie die Polizei schreibt, konnte mit dem Opfer bis jetzt, aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch immer keine detaillierte Einvernahme gemacht werden. Somit fehlen für die zielgerichtete Ermittlungsarbeit wichtige Informationen. Alternativ könnten die versendeten Fragen an die Öffentlichkeit zur Ermittlung des Täters führen.

Mehr zu diesem Thema: Der Luzerner Philosoph Roland Neyerlin versucht die Tat einzuordnen.
 

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