Seit Oktober 2013 wird achtloses Wegwerfen von Abfall im Kanton Zug mit 100 Franken gebüsst. Insgesamt 511 Mal wurde im letzten Jahr eine Busse aufgrund von Littering ausgestellt. Gleich danach folgt eine ganz spezielle Strafenkategorie.
Littering verursacht laut einer Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) jährlich Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Der Kanton Zug sensibilisiert die Bevölkerung seit Oktober 2013 im Rahmen der Kampagne «Zug blibt suuber» gegen Littering. Mit der Einführung von Ordnungsbussen für das unerlaubte Wegwerfen von Abfall soll der Kanton sauber bleiben. Die Behörden ziehen nach etwas mehr als einem Jahr Bilanz.
Die Zuger Polizei hat im Jahr 2014 insgesamt 1’056 Ordnungsbussen ausgestellt. Rund die Hälfe davon, exakt 511, wurde wegen Littering ausgestellt. 51’100 Franken, die aufgrund des neuen Gesetzes in die Kasse des Kantons geflossen sind. «Primär geht es nicht darum, möglichst viele Bussen auszustellen», erklärt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Polizei. Vielmehr sei es den Zuger Behörden ein Anliegen, eine Verhaltensänderung bei der Bevölkerung zu erwirken.
Die Kampagne «Zug blibt suuber» startete im Oktober 2013 zeitgleich mit der Einführung des Übertretungsstrafgesetzes. Noch bis Mitte 2016 soll diese weitergeführt werden. Die Kosten für die Zeit zwischen Oktober 2013 und Ende 2014 beliefen sich auf rund 170'000 Franken. Für dieses und nächstes Jahr rechnen die Verantwortlichen mit weiteren 60'000 Franken für die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit.
Diese Kosten teilen sich je zu einem Drittel der Kanton, der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) sowie zehn Zuger Gemeinden inklusive der Stadt Zug gemäss der Bevölkerungsgrösse. Die im Juli 2013 geschaffene Koordinationsstelle Littering kostet jährlich 40'000 Franken für 30 Stellenprozente. Diese Stelle ist vorerst auf drei Jahre befristet.
Täglich 1,4 Bussen
Für dieses Umdenken leiste insbesondere die Kampagne einen wichtigen Teil. «Es wurde viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, damit sich die Zuger Bevölkerung sowohl über das Gesetz als auch über die Höhe der Busse von 100 Franken bewusst ist.» 1,4 Bussen pro Tag wurden im 2014 ausgestellt, mehrheitlich von sogenannten «Sicherheitsassistenten».
«Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung können die Zuger Gemeinden für bestimmte Tage und Zeiten diese Sicherheitsassistenten buchen. Die Gemeinden entscheiden – teilweise auch situativ, wo diese Patrouillieren sollen.» Momentan würden neun von elf Gemeinden auf diese Assistenten zurückgreifen. «Die Ausnahme sind Steinhausen und Neuheim», erklärt Aklin. Diese seien fast ausschliesslich zu Fuss unterwegs. Denn: «Um eine Busse wegen Litterings austellen zu können, muss eine Person in flagranti erschwischt werden.»
Kampage läuft noch bis Mitte 2016
Auch in diesem Jahr werde die Kampagne fortgesetzt, wie der Kanton Zug mitteilt. Aktivitäten, wie das Organisieren von Veranstaltungen, der Austausch mit den Reinigungsfachleuten der Gemeinden oder Vorträgen, die in Schulen gehalten wurden, sollen parallel zur Sensibilisierungskampagne weitergeführt und vertieft werden.
Anzahl Ordnungsbussen 2014
Vereinigung durch Kleinabfälle (Littering) | 511 |
Verrichten der Notdurft ausserhalb sanitärer Anlagen | 118 |
Störung der Nachtruhe | 109 |
Ungebührliches Verhalten gegenüber der Polizei | 63 |
Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm | 48 |
Missachten der Hundeleinenpflicht | 30 |
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