Frust für Luzerner Investoren

E-Baugesuch soll wütende Bauherren besänftigen

Noch ärgern sich viele Bauherren über die lange Bearbeitungszeit ihrer Baugesuche.

(Bild: Fotolia.com)

Der Stadtrat packt das Problem der zu langen Bearbeitungszeit von Baugesuchen an. Mit zwei Massnahmen will er der unbefriedigenden Situation Herr werden. Obs klappt, kann er jedoch nicht garantieren.

Es ist ein Ärgernis für Bauherren und Investoren: Etwa die Hälfte aller 400 bis 500 Baugesuche pro Jahr bleibt zu lange in der Stadtverwaltung liegen. Gemäss kantonalen Vorgaben müssten aber 80 Prozent innert der vorgegebenen Frist bearbeitet werden. Also maximal 40 Arbeitstage für grössere Baugesuche, die öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Und maximal 25 Tage für kleinere Bauvorhaben.

Eine Woche schneller

Diesen Donnerstag hat der Stadtrat informiert, wie er die zu lange Bearbeitungszeit in den Griff kriegen will. Zum einen mit einer Kompetenzverschiebung. Ab 1. Mai wird nicht mehr der Gesamtstadtrat, sondern die Baudirektion über die Baugesuche entscheiden (zentral+ berichtete). «Diese Umstellung soll die Bearbeitung eines Baugesuches um etwa eine Woche beschleunigen», sagt Baudirektorin Manuela Jost.

Doch diese Massnahme allein genügt nicht, um an die geforderten 80 Prozent heran zu kommen. Parallel dazu arbeitet der Stadtrat deshalb an der Einführung des elektronischen Baugesuchs. Anstatt alle Pläne und Unterlagen in x-facher Kopie ins Stadthaus zu schicken, sollen Bauherren die Dokumente künftig elektronisch an die zuständigen Stellen senden können.

Elektronisches Baugesuch im Aufbau

Markus Hofmann ist Leiter Baugesuche bei der Stadt. Er sagt: «Wir möchten das elektronische Baugesuch Ende 2015, anfangs 2016 einführen.» Allerdings in zwei Etappen. Zuerst sollen die Abläufe nur intern auf das neue System umgestellt werden. Damit können die einzureichenden Papierexemplare deutlich reduziert werden. Erst in einer zweiten Phase könnten die Bauherren ihre Dokumente dann auch elektronisch einreichen. Derzeit wird laut Hofmann evaluiert, welche Software dazu am geeignetsten ist. Ende Mai, anfangs Juni könne man vermutlich mehr sagen – auch zu den Kosten des elektronischen Baugesuchs.

Knackpunkt bei einer elektronischen Eingabe ist laut Hofmann insbesondere auch die Frage der Unterschriften. «Baugesuche müssen von Grundeigentümern, Gesuchsstellern und Projektverfassern unterschrieben werden. Das muss auch in der elektronischen Ausführung rechtlich hieb- und stichfest sein.»

Ungewisse Auswirkungen

Doch Hofmann will nichts versprechen, das er nicht einhalten kann: «Ob wir die geforderte maximale Bearbeitungszeit nach Umsetzung dieser beiden Massnahmen erfüllen können, ist schwierig abzuschätzen. Uns ist jedoch klar, dass die aktuelle Situation für Bauherren ein grosses Problem darstellt, darum wollen wir uns verbessern.»

Nichts ändern soll sich laut Hofmann an den Kosten der Baugesuche. Diese würden wegen der Einführung des elektronischen Baugesuchs nicht steigen. Das verwundert kaum, denn die Stadt liegt heute schon an der Spitze der teuersten Gemeinden, was denn auch prompt den Preisüberwacher auf den Plan gerufen hat (zentral+ berichtete).

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