Für Bevölkerung nicht mehr zumutbar

Luzerner Zahnarzt ist Bewilligung los

Ob dieser Kunde die entsprechende App schon runtergeladen hat? (Bild: Fotolia)

Aufgrund schwerer Vorwürfe hat der Kanton einem Zahnarzt die Berufsbewilligung entzogen. Nun muss der fehlbare Dentalmediziner seine Praxis unverzüglich aufgeben.

Zähne sind ein kostbares Gut. Wer bei der Behandlung spart, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch hohe Folgekosten. Beschwerden über Gemeinschaftspraxen und ausländische Zahnärzte häufen sich. In den Reklamationen tauchen oftmals dieselben Namen auf (zentral+ berichtete).

Arzt bestreitet Vorwürfe nicht

Einem selbstständigen Zahnarzt mit Praxis im Kanton Luzern hatte die Dienststelle Gesundheit und Sport im Januar 2015 aufgrund diverser Vorfälle die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung per sofort entzogen und eine Busse in Höhe von Fr. 10’000 Franken auferlegt.

Mehrere Verstösse gegen Berufspflichten und verschiedene Vorfälle hätten zum Verlust der beruflichen Vertrauenswürdigkeit geführt, argumentierten die Behörden damals. Der Zahnarzt sei für die Bevölkerung nicht mehr zumutbar gewesen. Deswegen habe man verfügt, dass der Mediziner seine Tätigkeit umgehend einstellen müsse.

Gegen diesen Entscheid erhob der Zahnarzt Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Luzerner Kantonsgericht. Der Zahnarzt wehrte sich nicht grundsätzlich gegen die Massnahme, da er ohnehin vorgehabt habe, seine Praxis aufzugeben. Er verlangte aber mit einer Verwaltungsbeschwerde, dass ihm die Bewilligung nicht sofort, sondern erst Ende Juni 2015 entzogen werde. «So hätte ich die Praxis besser übergeben können», sagt Zahnarzt S. auf Anfrage. Der gebürtige Deutsche war seit 2007 im Besitz einer Berufsbewilligung als Zahnarzt im Kanton Luzern.

Schutz der Patienten geht vor

Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. Es kam im Wesentlichen zum Schluss, dass der Entzug der Bewilligung dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Gesundheit dient. Ein einzelner Patient müsse «jederzeit darauf bauen dürfen, von einem vertrauenswürdigen und beruflich wie persönlich integren Zahnarzt behandelt zu werden», heisst es im Urteil. Wenn diese Voraussetzungen fehlten, müsse die Bewilligung sogleich entzogen werden und ein zeitlicher Aufschub komme nicht in Frage.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob er es vor Bundesgericht weiterzieht, lässt Zahnarzt S. derzeit noch offen. «So was ist ein Schlag ins Gesicht. Da muss man sich schon erst mal sammeln und neu orientieren.» 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von tonino wir sind cool.org
    tonino wir sind cool.org, 07.04.2015, 17:34 Uhr

    1. Mit dem klaren Entscheid der Behörde werden Ahnungslose geschützt.
    2. Dank ZENTRAL+ sind wir schnell und klar informiert.

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