Sprayereien in der Luzerner Neustadt

Zwei Anzeigen sind bereits eingegangen

«Vujo» prangt nicht nur beim Luzerner Paulusplatz an der Hausfassade. (Bild: dvm)

Ein Sprayer hat im Februar mehrere Luzerner Fassaden beschmiert. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Erwischt sie den Täter, kann es ganz schön teuer für ihn werden.

In der Luzerner Neustadt hat sich ein Sprayer ausgetobt. An mehreren Hausfassaden ist grossflächig «Vujo» mit diversen Zusätzen wie «Hates you all» oder «Haha» hingesprayt worden.

Bekannt sind zentral+ die Sprayereien an der Neustadt-Migros, der gegenüberliegenden Hausfassade, der Langensandbrücke und der Apotheke beim Paulusplatz.

Urs Wigger, Sprecher der Luzerner Polizei, bestätigt, dass bereits zwei Strafanzeigen wegen den Schmierereien eingegangen sind. Zum Stand der Ermittlungen könne er jedoch nichts sagen. Da Sprayereien unter Sachbeschädigungen laufen und Antragsdelikte sind, haben Geschädigte drei Monate Zeit einen Strafantrag zu stellen. Es könnten also noch weitere Anzeigen hinzukommen.

Im Strafgesetzbuch

Art. 144

1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
 
2 Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.
 
3 Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt. 

Bis zu drei Jahre Haft

Wie teuer es für den Verursacher wird, wenn er erwischt wird, kann Urs Wigger nicht konkret sagen. «Da muss die Staats- oder Jugendanwaltschaft jeden Fall einzeln beurteilen. Ausserdem hat der Hausbesitzer immer noch die Möglichkeit, den Strafantrag zurückzuziehen und sich mit dem Täter ausserhalb der Strafverfolgungsbehörde zu einigen.» Wigger erinnert sich hierbei an sprayende Schüler, welche beispielsweise nicht vor die Jugendanwaltschaft mussten, sondern von der Gemeinde, welcher das betroffene Gebäude gehörte, zum Putzdienst verknurrt worden sind.

Falls es jedoch zu einer Verurteilung kommen würde, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich – je nach Ausmass der Sachbeschädigung und eventueller bedingter Vorstrafen.

Höchstwahrscheinlich seien die Sprayereien in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar entstanden, meint Urs Wigger.

Auch bei der Neustadt-Migros findet sich «Vujo».

Auch bei der Neustadt-Migros findet sich «Vujo».

(Bild: jav)

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