Urteil Kantonsgericht

Asylheim Fischbach: Streit geht in die nächste Runde

Umstritten: Das ehemalige Altersheim in Fischbach soll zu einem Asylheim werden. (Bild: Kilian Bannwart)

Seit Jahren wehrt sich Fischbach mit juristischen Kniffen gegen die Unterbringung von Asylsuchenden auf ihrem Gemeindegebiet. Nun entscheidet das Kantonsgericht gegen die Gemeinde und gibt grünes Licht für eine Baubewilligung. Aber die Fischbacher überlegen sich einen Weiterzug vors Bundesgericht. 

Die Gemeinde Fischbach wehrt sich seit Jahren gegen ein Asylheim auf ihrem Boden. Der Kanton plant, in der 700-Seelen-Gemeinde 35 Asylsuchende unterzubringen. Im neusten Kapitel hat das Kantonsgericht nun eine Beschwerde abgewiesen. Das ehemalige Altersheim soll umgenutzt werden können. Gleichzeitig wurden drei Beschwerden von Privatpersonen abgeschmettert. Ob die Urteile ans Bundesgericht weitergezogen werden, ist noch offen. Und wahrscheinlich. 

Heim bleibt Heim

Bei der Fischbacher Beschwerde ging es um die Frage: Kann überhaupt ein ehemaliges Altersheim in ein Heim für Asylbewerber umgenutzt werden? Ja, sagt das Gericht. Heim bleibt Heim. Es erachtet in seinem Urteil die Bewilligungen zur Umnutzung der «Mettmenegg» in ein Asylbewerberheim, mit einer Höchstbelegung von maximal 35 Personen, als rechtskonform. Es handle sich bei beiden Formen um Wohnnutzungen. Der Umstand, dass das Altersheim schon seit längerer Zeit nicht mehr betrieben werde, begründe für sich allein noch keinen neuen Nutzungs- und Vergleichszustand für das ganze Gebäude, so das Gericht.

Markus Maurer, Gemeinderat von Fischbach hätte sich ein anderes Urteil erhofft. Er zeigt sich enttäuscht: «Wir werden das weitere Vorgehen in der nächsten Woche mit unserem Anwalt besprechen», sagt er. Einzig positiv sei, dass das Urteil für die Gemeinde keine Kosten zur Folge habe. Das Gericht sieht ein hohes öffentliches Interesse am Prozess. 

Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Und Maurer wolle nicht jetzt schon spekulieren. Aber dass er persönlich mit einem Weiterzug bis vor Bundesgericht liebäugelt, kann er nicht verheimlichen: «Das überlegen wir uns sicher. Wir wollen noch vorhandene Rechtswege ausschöpfen. Inhaltlich hat sich das Bundesgericht noch nicht mit dem Fall Fischbach befasst. Es ging bisher nur um Verfahrensfragen», sagt er. 

Druck der Bevölkerung ist gross

Derweil ist der Druck aus der Fischbacher Bevölkerung nach wie vor gross. Der Gemeinderat sollte dementsprechend handeln. Eine deutliche Mehrheit der Fischbacher sei dafür, dass das Urteil weitergezogen werde. Das meint einerseits Gemeinderat Markus Mauer wie auch Gemeindepräsidentin Martha Stöckli-Riedweg, die das Urteil noch nicht eingesehen hat. Unterstützung würde der Gemeinderat zudem vom «Komitee gegen ein Asylzentrum Fischbach» erhalten, wie Sprecher Benjamin Steinmann verdeutlicht: «Politisch erreicht man nichts. Also ist der Rechtsweg die einzige Massnahme.»

Auf der anderen Seite sieht Regierungsrat Guido Graf das Urteil als wichtigen Schritt. Er möchte sich aber inhaltlich nicht dazu äussern, bis die Einsprachefrist von 30 Tagen abgelaufen ist. Werden die Entscheide nicht angefochten, kann der Kanton die geplanten Massnahmen einleiten, um die Mettmenegg als Heim für maximal 35 Asylbewerber zu nutzen. «Wir würden dann offen und mit einer passenden Kommunikation auf die Gemeinde zugehen», sagt Graf. 

Der Kanton hat schon seit Jahren die Absicht, in Fischbach ein Zentrum für Asylbewerber zu erstellen, so Graf. Der eigentliche Rechtsstreit dauere schon rund fünf Jahre. Die Richtung sei aber vorgegeben: «Wir werden an Fischbach festhalten. Wir brauchen insgesamt 400 Zentrumsplätze.»  

Streit dauert schon Jahre

Seit Herbst 2011 will der Kanton Luzern in Fischbach eine Unterkunft für Asylsuchende einrichten. Die Gemeinde Fischbach kam aber von Anfang an dem kantonalen Auftrag der Dienststelle für Raumplanung (Rawi) nicht entgegen, die eine Ausnahmebewilligung für die Umnutzung eines ehemaligen Altersheims forderte.

Ebenfalls hat die Gemeinde den kommunalen Bauentscheid nicht gefällt. Im Gegenteil: Fischbach erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern. Dort blitzte der Gemeinderat jedoch ab, also gelangte er ans Bundesgericht. Auch das Bundesgericht fällte im Februar 2014 einen Entscheid gegen Fischbach.

Die Baubewilligung sollte ohne Verzug entschieden und eröffnet werden. Dies sei zwar inzwischen geschehen, doch gleichzeitig legte der Gemeinderat beim Kantonsgericht Beschwerde gegen seinen eigenen Entscheid ein. Die Gemeinde sei noch immer der Meinung, dass eine Asylunterkunft in der Landwirtschaftszone nicht bewilligt werden dürfe. 

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