Zuger Justiz

Notorischer Betrüger muss vier Jahre absitzen

Das Zuger Obergericht im ehemaligen Zeughaus Zug. (Bild: mbe.)

Das Obergericht Zug hat einen 45-jährigen Luzerner zu vier Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Die Deliktsumme beträgt  670’000 Franken. Die Strategie der Verteidigerin, aus den Geschädigten des Mannes «Opfer mit Verantwortung» zu machen, ist nicht aufgegangen.

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle von 2009 bis zu seiner Verhaftung im Juli 2013 zahlreiche Delikte in der Zentralschweiz begangen. Darunter Betrug, Veruntreuung, Zechprellerei und Urkundenfälschung. Unter den Geschädigten sind Autohändler, Weinhändler, Restaurants und Bekannte des Beschuldigten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 670’000 Franken.

Das Strafgericht Zug verurteilte den Mann nach einem ersten Prozess zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis, wobei ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde. Er legte Rekurs ein. So ging die Sache weiter ans Obergericht.

Schlechte Prognose

Der zweite Prozess (Berufungsverhandlung) fand im September statt (zentral+ berichtete). Das Zuger Obergericht hat jetzt einen Entscheid gefällt. Dem Beschuldigten wird eine schlechte Prognose gestellt. Der Mann könne die Betrügereien einfach nicht lassen, geht aus dem schriftlich eröffneten Urteil hervor. «Weder die Haft noch die 121 Tage dauernde Untersuchungshaft oder der vorzeitige Strafvollzug hielten ihn davon ab, weiterhin Vermögensdelikte zu begehen.» Daran ändere auch nichts, dass er an der Verhandlung betonte, nach Gesprächen mit dem Sozialarbeiter der Strafanstalt Saxerriet, wo er vorzeitig einsitzt, sei er sich seiner Verfehlungen «zu 95 Prozent bewusst».

Falsche Anschuldigung

Auf die schiefe Bahn geraten

In einer Zuger Vermögensverwaltung kam der gelernte Hochbauzeichner und kaufmännische Angestellte auf den Geschmack des Luxuslebens. 2007 beging er seinen ersten Betrug. Es folgen weitere Betrügereien, Veruntreuungen, Urkundenfälschungen und ein Verkehrsdelikt. Im Januar 2011 folgte die fristlose Entlassung bei der Zuger Firma. Der Mann ging anschliessend keiner Arbeit mehr nach und begann sich sein Luxusleben auf krumme Art zu finanzieren.

Das Gericht beurteilte die falsche Anschuldigung eines kroatischen Bekannten als schwerstes Delikt. Der verurteilte Luzerner sagte bei der Polizei aus, dass er in dessen Auftrag für rund 60’000 Franken Weine bei Schubi Weine in Luzern gekauft habe. Dieser habe ihm den Wein nie bezahlt, ihn betrogen und den Wein versteckt in seinem Vereinslokal für Jass- und Bellaspiele. Das Lokal in Rotkreuz wurde auf der Suche nach Beweisen durchsucht. Ergebnislos. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Luzerner den Wein selber verwendet hat und die Schuld abschieben wollte.

Auch die gewerbsmässigen Betrügereien seien keine «Trickstraftaten», wie die Verteidigung argumentiert hatte. Der Mann habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt und jeweils eine «Story inszeniert». Die mehrfache Urkundenfälschung seien ebenfalls straferhöhend zu gewichten. Die Zechprellereien in Restaurants und Hotels bezeichnet das Obergericht hingegen als «leichtes Verschulden».

Selbst in der Haft machte er weiter

Negativ und straferhöhend wirkte sich die wiederholte Delinquenz des Kriminellen während der Haft aus; er hatte nicht einmal davor zurück geschreckt, das Goldarmband seiner Ex-Frau, die ihn besucht hatte, verschwinden zu lassen. Demgegenüber hatten der Mann und seine Verteidigerin sich an der Berufsverhandlung als Vorzeige-Gefängnisinsasse dargestellt. Auch die Strategie, den betrogenen Firmen eine Mitverantwortung an den Taten zuzuschieben, weil sie nicht genügend aufgepasst und kontrolliert hätten, ging offenbar nicht auf.

Urteil Strafgericht «leicht überhöht»

Das Obergericht bezeichnet die Sanktion des Strafgerichts im Urteil als «leicht überhöht», die Forderung der Verteidigung als klar zu mild (sie hatte maximal drei Jahre Haft beantragt). Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 48 Monate, also ein halbes Jahr weniger als das Strafgericht, so das Obergericht. Die vier Jahre muss der Mann absitzen, es gibt keinen bedingten Strafvollzug.

Muss Kosten übernehmen

Zudem muss er die Kosten des Strafgerichts von 38’000 Franken bezahlen, die Kosten des Berufungsverfahrens von 5’600 Franken zu vier Fünfteln und die Kosten der amtlichen Verteidigerin. Wie und wann das je geschehen wird, ist fraglich: Der Mann hat nach eigenen Angaben bis zu 900’000 Franken Schulden.

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