Zug: Vorsorgegelder veruntreut

«Ich bin zermürbt, krank und pleite»

Das Zuger Obergericht wird sein Urteil fällen müssen zu einer Sache, welche die Strafuntersuchungsbehörden bereits seit acht Jahren auf Trab hält. (Bild: mbe.)

Drei ehemalige Vermögensverwalter standen am Mittwoch vor dem Zuger Obergericht. Sie sollen Pensionskassengelder veruntreut und eine Zuger BVG-Stiftung in den Konkurs getrieben haben. Ein Beschuldigter erhob schwere Vorwürfe gegen die Untersuchungsbehörden.

Am Obergericht Zug geht es diese Woche um die BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund mit Sitz in Hünenberg, die in Liquidation ist. Dem ehemaligen Stiftungsrats-Präsidenten der Pensionskasse und einem Stiftungsrat wird die mehrfache qualifizierte Veruntreuung von Pensionskassengeldern vorgeworfen. Im Zeitraum 2003 bis 2006 sollen die zwei Hauptbeschuldigten 29 Millionen Franken der BVG-Sammelstiftung veruntreut haben. Dem dritten Beschuldigten warf die Anklage Gehilfenschaft und Urkundenfälschung vor

Urteil von 184 Seiten

Es handelt sich um ein komplexes Wirtschaftsdelikt. Im Juni 2013 fand der Prozess vor dem Strafgericht Zug statt, das Urteil des Strafgerichts umfasst 184 Seiten. Der Hauptvorwurf der Anklage: Die beiden hauptbeschuldigten Stiftungsräte veruntreuten die Pensionskassengelder, indem sie diese einem «Finanzjongleur» anvertrauten. Dieser hatte für die Pensionskasse gebürgt und gab an, eine Bankgarantie der UBS für Liegenschaften im Wert von 60 Millionen Franken zu besitzen. Die Stiftungsräte überprüften dies laut Anklageschrift nicht und kamen so ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach. Der inzwischen verstorbene vermögende Mann hatte aber gar keine Erfahrung mit Vermögensverwaltung.

Mit PK-Geldern hätten sich die Stiftungsräte ebenso an Immobilienprojekten beteiligt, Darlehen vergeben. Vorsorgegelder flossen als Beträge an Firmen, in denen die Stiftungsräte selbst im Verwaltungsrat sassen oder deren Besitzer sie waren. Und sie finanzierten sich laut Staatanwaltschaft einen luxuriösen Lebensstil, den sie sich normal nie hätten leisten können.

Vorwurf der persönlichen Bereicherung

Die betroffene Pensionskasse

Die BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund aus Hünenberg verwaltete Pensionskassengelder von rund 90 Firmen mit 744 Versichertenaus der ganzen Schweiz. Darunter viele KMUs, Bau- und Gewerbefirmen. Die obligatorischen Vorsorgegelder der Kasse sind vom BVG-Sicherheitsfonds zurück erstattet worden, die überobligatorischen Spargelderaber  nicht. Ein Zuhörer meinte nach der Berufsverhandlung zu zentral+: «Ich bin selbständig und habe eine Firma, die im Holzbau tätig ist. Weil ich überobligatorisch versichert bin, habe ich nichts zurück erhalten.» Jetzt gehe es halt um den Verteilkampf, wer noch was aus der Konkursmasse erhalte. «Dafür geht man ja vor Gericht», sagt der Handwerker.

Dem Stiftungsrats-Präsidenten, der in einer Gemeinde im Kanton Aargau wohnt, wird vorgeworfen, rund 789’000 Franken für sich selber verwendet zu haben. Dem beschuldigten Stiftungsrat aus Langenthal werden 2,1 Millionen Franken zugeordnet, mit denen er sich bereichert haben soll; die PK-Gelder wurden teilweise auf sein Privatkonto überwiesen oder gingen an eigene Firmen und Immobilienprojekte.

Lange Haftstrafen beantragt

Das Strafgericht Zug hat den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren und vier Monaten verurteilt, den Stiftungsrat zu 5 Jahren und sechs Monate. Die Drittperson, ein Geschäftsmann aus Basel, wurde wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Strafe von 20 Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Die drei Beschuldigten, aber auch die Zuger Staatanwaltschaft und das Konkursamt legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Staatanwältin Katja Maag fordert höhere Strafen, für beide Hauptbeschuldigten sechs Jahre Gefängnis, wie sie vor Obergericht ausführte. Die Strafverteidiger verlangen für alle drei Beschuldigte mildere Strafen, teilweise bedingt.

Gehobener Mittelstand

Den Beschuldigten geht es auch heute nicht schlecht. Zumindest materiell. Alle betonten aber, unter dem acht Jahre dauernden Verfahren zu leiden. Der ehemalige Stiftungsratspräsident verdient 8300 Franken netto und ist Leiter des Schadendienstes einer Firma. Der angeklagte Ex-Stiftungsrat arbeitet mittlerweile im Erziehungswesen. Er sei «zermürbt, krank und pleite», sagte er, seine Eigentumswohnung sei zwangsversteigert worden. Der dritte Beschuldigte hat immer noch die gleiche Firma inne, ist in der Vermögens- und Portfolio-Verwaltung tätig und verdiene rund 10’000 Franken monatlich. Wie lange noch, sei ungewiss. «Ich habe meine Geschäftspartner über das Strafverfahren informiert, worauf alle Banken die Zusammenarbeit mit mir gekündigt haben. Jetzt droht mir noch der Ausschluss aus dem Verband VSV. 25 Jahre Aufbauarbeit sind futsch. Ich kann es akzeptieren oder mich erschiessen», meinte der Basler.

«Ich kann es nur akzeptieren oder mich erschiessen»

Der beschuldigte «Gehilfe»

Reue sei Taktik

Die beiden Hauptbeschuldigten räumten zwar vor Obergericht ein, ihre Verantwortung zu wenig wahrgenommen und ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Sie bestritten aber beide persönliche Bereicherungsabsichten. Dem widersprach die Staatanwältin. «Sie wussten um Ihre Stellung, ihre Verantwortung und haben sich nicht wahrgenommen», sagte sie. Sie bezeichnete die Veruntreuung von PK-Spargeldern als verwerflich. Sie fordert für beide Angeklagte die gleiche Strafe von sechs Jahren und will auch, dass die beiden für Ersatzforderungen aufkommmen. Dem einen Stiftungsrat warf sie ausserdem vor, dass seine gezeigte Reue Taktik sei. Dieser widersprach heftig, diese Äusserung treffe ihn tief.

«Auch Otto Ineichen vertraute dem Mann»

Die Verteidiger verlangen vom Obergericht, dass ihre Klienten milder bestraft werden. Die Strafen seien «drakonisch und ungerecht», sagte ein Strafverteidiger. Die Verteidiger versuchten teilweise, die Schuld ihrer Klienten an andere weiter zu schieben. Beispielsweise an den Finanzjongleur.

Die Verteidigerin des Basler Geschäftsmanns meinte, nicht ihr Klient habe, wie die Anklage suggeriere, mit dem Finanzjongleur die Fäden gezogen bei den Veruntreuungen, sondern der Berner Stiftungsrat.

«Die Veruntreuung von BVG-Geldern ist verwerflich»,

sagt Staatsanwältin Katja Maag

An der Verhandlung wies der Verteidiger des ehemaligen Präsidenten der BVG-Stiftung zudem darauf hin, dass auch bekannte Personen wie Otto Ineichen dem überzeugend auftretenden Finanzjongleur und «Asset-Manager» vertraut hätten. Er meinte, der Ex-Stiftungsratspräsident sei manipuliert worden von den anderen Beteiligten.

«Keine berufsmässigen Vermögensverwalter»

Die Angeklagten wehrten sich ausserdem dagegen, als «berufsmässige Vermögensverwalter» bezeichnet zu werden und entsprechend härter bestraft zu werden. Der Verteidiger des Geschäftsmanns sagte, sein Klient habe keine Verwaltungsvollmacht erteilt bekommen. «Er hatte bloss eine Briefträgerfunktion zwischen der BVG-Stiftung und der UBS.» Er habe von Gesetzes wegen bloss überprüfen müssen, ob allenfalls gegen das Geldwäschereigesetz verstossen werden. «Da aber alle Zahlungsaufträge von den Stiftungsräten unterschrieben waren, und auch die UBS nichts beanstandete, konnte er davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.»

Was passiert mit Restvermögen?

An der Berufungsverhandlung ging es aber auch darum, was mit den eingezogenen Vermögenswerten – Konten, Grundstücke, Immobilien – passiert. Die Zuger Kantonalbank wehrt sich dagegen, dass eine Liegenschaft eingezogen wird, an der sie finanziell beteiligt ist, erklärte ein Bankvertreter vor dem Gericht. Es handelt sich um ein Geschäftshaus an der Zugerstrasse in Unterägeri. Die ZKB hatte der von den Pensionskassenverwaltern gegründeten Immobilienfirma First Swiss Pension Fund 2006 einen Baukredit über vier Millionen Franken gewährt und liess sich diesen später durch Pfandrechte sichern.

Die heutigen Vertreter der BVG-Stiftung, die als Privatklägerin auftritt, verlangen, dass ihr alle beschlagnahmten Vermögenswerte der teilweise gelöschten Firmen der Angeklagten rückerstattet werden. Die Pensionskasse sei unfreiwillig durch diese Veruntreuungen geschädigt worden. Die anderen Konkurs-Gläubiger hätten freiwillig mit den Firmen Geschäfte gemacht, das sei etwas anderes. Die BVG-Stiftung habe Recht auf alles.

Vorwürfe gegen Zuger Strafuntersuchungbehörden

Am Schluss durften alle Beschuldigten sich nochmals äussern. Der ehemalige Stiftungsratspräsident erhob massive Vorwürfe gegen die Staatanwaltschaft, das Strafgericht und auch das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsbehörde. Während er und seine Mitbeschuldigten seit acht Jahren Beweise vorlegten, basiere die Anklage oft auf reinen Spekulationen der Staatsanwaltschaft. «Es geht nur darum, Vorurteile gegen uns zu bestätigen», sagte der 58-jährige Aargauer. Das Strafgericht hätte sich diesen Behauptungen in seiner Urteilsfindung teilweise angeschlossen. Gelder, die in Lichtenstein lagen, seien «verschwunden», weil die Staatanwaltschaft die Rechtshilfe-Fristen nicht eingehalten hätte, in Italien lägen weitere Gelder.

«Es kann ja nicht sein, dass 30 Kilometer von Zug ein Abzocker viel milder verurteilt wird und hier zwei gutgläubige Stiftungsräte so büssen müssen.»

Einer der Strafverteidiger

Zürcher Finanzjongleur erhielt nur 4,5 Jahre

Der Verteidiger des angeklagten Ex-Stiftungsrats, der über fünf Jahre sitzen soll, verwies auf einen Fall aus Zürich, den er sehr blumig illustrierte. Der wegen Veruntreuung von rund 30 Millionen Franken verurteilte Finanzjongleur Martin Gloor sei mit 4,5 Jahren bestraft worden und haben einen exzessiven Lebensstil «mit Kokain für 20’000 Franken im Monat gepflegt», während sein Klient ein seriöses Leben führe und sich vorher nichts habe zuschulden kommen lassen. «Es kann ja nicht sein, dass 30 Kilometer von Zug ein Abzocker derart milde an die Hand genommen wird, und hier zwei Stiftungsräte, die in gutem Glauben gehandelt haben, so drakonisch bestraft werden sollen», sagte er.

Vielleicht sollte der Verteidiger besser recherchieren. Er hat ganz offensichtlich die Fälle verwechselt. Der schillernde Pferdebesitzer Martin Gloor hat rein gar nichts mit Pensionskassengeldern zu tun. Daniel Gloor hingegen, der ehemalige Anlagechef der ehemalige Chef der Zürcher Beamtenversicherungskasse BVK wurde im August zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Also gleich viel, wie die Zuger Staatsanwaltschaft in der Berufung fordert.

Das Obergericht hat sein Urteil noch nicht gefällt. Es wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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