Nach Recherchen von zentral+

Luzerner Call Center rechtskräftig verurteilt

Auszug aus den Schulungsunterlagen, die zu der Verurteilung wegen falscher Heilversprechen führte. (Bild: zentral+)

Vor einem Jahr berichtete «zentral+» über die unlauteren Verkaufsmethoden der Versandgroup Holding AG in Luzern. Nach unserer Recherche reichte der Luzerner Kantonschemiker eine Strafanzeige ein. Seit heute Freitag nun liegt in der Sache ein rechtskräftiges Urteil gegen das Call Center vor. 

Vor einem Jahr zeigte zentral+ auf, wie die Luzerner Confomed GmbH Arbeitssuchende anwirbt. Durch den Verkauf von «einzigartigen und beliebten» Produkten über das Telefon seien Erfolg und gute Verdienstmöglichkeiten garantiert. Bei einem unbezahlten Probetag gelangte unsere Autorin an Beweise, dass Kunden dabei mit unerlaubten Heilversprechen zum Kauf von überteuerten Nahrungsergänzungsmitteln verführt werden.

So wurde mit aggressiven Verkaufsmethoden versprochen, dass die angepriesenen Produkte eine vorbeugende oder gar heilende Wirkung bei sämtlichen Krankheiten aufweisen, die im Alter auftreten können. Die Wundermittel sollen gegen Bluthochdruck, Sehschwäche, Alzheimer, Parkinson und sogar gegen Krebs helfen – gemäss den Schulungsunterlagen des Unternehmens besser als eine Chemotherapie.

Geschäftspraxis dem Chef «nicht bekannt»

Am vergangenen Dienstag bestätigte die Undercover-Recherche des «Kassensturz» die Feststellungen der zentral+-Reportage aus Luzern. Eine Reporterin absolvierte einen Probetag in einem Call Center der Versandgroup Holding in Zürich. Wie die Confomed Luzern wird auch diese Firma von Roland De Vallier betrieben.

Bericht im «Kassensturz»

Während De Vallier gegenüber zentral+ auf eine Stellungnahme verzichtete und einen Anwalt einschaltete, sagte er gegenüber dem «Kassensturz», dass ihm eine derartige Geschäftspraxis seiner Unternehmen nicht bekannt sei. Diese Aussage erstaunt. Denn auf die Berichterstattung von zentral+ reichte der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus schon letztes Jahr eine Strafanzeige gegen die Confomed Luzern ein. «Wir sind diesen Vorwürfen gemäss unserem gesetzlichen Auftrag nachgegangen», so Arpagaus. Zum konkreten Fall darf er allerdings keine Stellung nehmen.

Verfahren in Luzern lief gut ein Jahr

Da die meisten Produkte, die von der Versandgroup in der Schweiz vertrieben werden, über keine Zulassung als Heilmittel verfügen, handelt es sich dabei um Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine, Mineralstoffe und gesetzlich zulässige Nährstoffe enthalten. Diese dürfen frei gehandelt werden, so wie jedes andere Lebensmittel auch. «Gemäss der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ist es verboten, Lebensmitteln Eigenschaften zuzuordnen, welche eine Krankheit lindernde, eine Krankheit vorbeugende, verhütende oder heilende Wirkung haben sollen», erklärt Eva van Beek vom Bundesamt für Gesundheit.

Der Kantonschemiker hatte also zu prüfen, ob bei der Confomed Luzern tatsächlich ein Verstoss gegen das Lebensmittelgesetz festzustellen war. «Je nach Schwere des Verstosses werden danach verschiedene Massnahmen eingeleitet, so dass diese Vergehen in Zukunft nicht mehr vorkommen», erklärt Arpagaus. Ob diese Massnahmen dann auch wirksam sind, wird beispielsweise mittels Prüfung der Geschäftsunterlagen oder einer Inspektion vor Ort überprüft.

Urteil seit heute rechtskräftig

Bei schweren Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz ist der Kantonschemiker dazu verpflichtet, eine Strafanzeige einzureichen. Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, bestätigt, dass eine solche aufgegeben wurde. Ende Februar dieses Jahres lag ein erstes Urteil vor. «Der Beschuldigte wurde wegen der Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz, also falsche oder täuschende Angaben über Lebensmittel, schuldig gesprochen. Er wurde mit einer Busse und amtlichen Kosten bestraft», so Kopp auf Anfrage. Gegen diesen Strafbefehl wurde vom Beschuldigten Einsprache erhoben.

Diese hat er laut Kopp heute Freitag zurückgezogen. Damit wurde die Verurteilung rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von romych
    romych, 12.11.2014, 13:01 Uhr

    ich habe diverse Jahre bei Versandgroup in Thun genannt Phonline gearbeitet, dazu muss ich sagen die Verkaufsmetoden sind mehr als nur Agressiv am ersten Probetag hätte man milbenschutzspray verkaufen sollten am besten gleich 2 Liter für 180.- danach wenn man gut war konnte man die anderen Produkte verkaufen vor allem Omega 3 kapseln und das bei Leuten welch schon jahrelang von diesen Produkten und meistens bereits Ware für über ein Jahr zuhause hatten mit der Begründung es ist neu zusammengestellt worden und nun in Aktion. dann dazu noch alle anderen präperate. als Verkäufer mussten wir mindestens ein Umsatz von 1800.- pro person an den mann resp. die frau bringen.
    am morgen wurden wir begrüsst heute müssen wir mindestes einen Umsatz von 20000.- pro tag haben damit wir an erster stelle sind. nach der mitagsppause ging das ganze wied von vorne los und das jeden tag. Herr De Vallier soll ja nicht behaubten er habe keine Ahnung von dem ganzen den er war oft in unserem Call Center zu besuch. ich würde mich freuen wenn diesem unternehmen endlich einhalt geboten wird. überigens das einzige Produkt welches ich wirklich empfehlen konnte mit gutem gewissen ist die COLOSTRUM salbe. auch die kosmetikprodukte sind nicht zu gebrauchen hautausschlag u.s.w. und das parfum konnte mal gerade als lufterfrischer in der Toilette benutz werden. wenn es sein muss bin ich gerne bereit öffentlich dazu Stellung zu nehmen

    r.deplazes

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