Luzern und Zug

Ärzte arbeiten im roten Bereich

Bisher äussern sich kaum Zentralschweizer Ärzte öffentlich zur Initiative. (Bild: bra, Symbolbild)

Assistenz- und Oberärzte arbeiten zu viel und verstossen gegen das Arbeitsgesetz, warnt ihr Berufsverband. Das Problem besteht offenbar auch im Luzerner Kantonsspital. Die korrekte Umsetzung des Arbeitsgesetzes könnte Millionen kosten.

«Stopp dem täglichen Verstoss gegen das Arbeitsgesetz!» Die Forderung des Schweizer Berufsverbands der Assistenz- und Oberärzte (VSAO) an Politiker, Behörden und Spitäler ist klar und deutlich. In seiner aktuellen Kampagne warnt der Verband vor zu langen Arbeitszeiten für Assistenz- und Oberärzte. Das sorgt auch in den Spitälern von Luzern und Zug für Diskussionsstoff.

Übermüdete Ärzte seien ein Risiko für die Gesundheit der Patienten, warnen die Initianten. «Wir wissen aus Besuchen in Spitälern und von Dutzenden Rückmeldungen, dass immer noch grosse Probleme mit der Einhaltung des Arbeitsgesetzes bestehen», sagt Nico van der Heiden, Sprecher des Verbandes VSAO und Luzerner SP-Grossstadtrat.  

Und ein Arzt, der im Luzerner Kantonsspital arbeitet, aber namentlich nicht genannt sein will, sagt: «Es ist klar, dass irgendwann die Qualität der Arbeit darunter leidet.» Diese Ansicht teilt er mit Berufskollegen.

Spitäler mit dem Gesetz in Konflikt

Eigentlich sollte das Schweizer Arbeitsgesetz besonders Assistenzärzte vor Überarbeitung schützen. Seit 2005 gelten 50 Stunden pro Woche als Höchstarbeitszeit, und die jungen Ärzte dürfen nicht mehr als sechs, in begründeten Fällen nicht mehr als sieben Tage am Stück im Einsatz stehen. Und Überstunden sollen rasch abgebaut werden können. ­

Die Realität sieht laut VSAO aber oft anders aus: Eine Zeitspanne von mehr als zehn Tagen am Stück und Arbeitseinsätze, die schon mal 15 Stunden dauerten, würden immer wieder vorkommen. «Assistenz- und Oberärzte müssen unter diesen problematischen Arbeitsbedingungen Höchstleistungen vollbringen und eine enorme Verantwortung tragen», heisst es in der VSAO-Kampagne.

Kein Arzt will offen darüber reden

Doch arbeiten die Assistenzärzte in Luzerner Spitälern – sie verdienen zwischen 90’000 und 120’000 Franken brutto pro Jahr – wirklich so viel, wie es die Kampagne des VSAO glaubhaft machen will?

Offenbar ist das Thema tabu. Kaum ein Mediziner will sich öffentlich zu allfälligen Verstössen äussern. Offizielle Interviews kommen auch über die Medienstelle des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) nicht zustande. Das LUKS umfasst das Zentrumsspital Luzern, die beiden Grundversorgungsspitäler Sursee und Wolhusen sowie die Höhenklinik Montana.  

Nur unter Zusicherung, namentlich nicht genannt zu werden, geben betroffene Ärzte Auskunft. Ein Assistenzarzt, der seit mehreren Jahren im Kantonsspital Luzern arbeitet, erklärt: «Eine 70- bis 80-Stundenwoche kann in gewissen Abteilungen durchaus vorkommen.» Und ein anderer Assistenzarzt sagt, die gesetzliche Ausnahme sei sogar die Regel: «In der Inneren Medizin hat die Woche sechs bis sieben Tage, das ist normal.»

Zudem würden Überzeiten nicht immer erfasst. «Es wird intern nicht gerne gesehen, wenn zu viele Überstunden gemacht werden. Unter Ärzten spricht man nicht gern darüber.» Im Klartext bedeutet das: Nicht alle Überstunden können nachgewiesen werden.

Oberärzte arbeiten noch länger

Regula Wiesmann ist eine Oberärztin im LUKS, die öffentlich über Arbeitszeiten sprechen will. Sie ist gleichzeitig Präsidentin der VSAO-Sektion Zentralschweiz. «Für Oberärzte kommt eine 80-Stunden-Woche oder noch mehr in gewissen Abteilungen vor», sagt sie. Doch habe sie als Oberärztin eigentlich ein vertragliches Maximum von 65 Stunden mit dem Luzerner Kantonsspital vereinbart.

Kontrolliert würden Überschreitungen zurzeit kaum. «Zahlen zu den Arbeitszeiten von Oberärzten gibt es keine. Sie werden nicht erfasst», so Wiesmann. Sie rechnet vor, dass der Verdienst eines Oberarztes bei knapp fünfzig Franken brutto pro Stunde liegt, bei einer vorgegebenen Wochenplanung von 55 Stunden.  

Wiesmann äussert sich zudem zur Situation von Assistenzärzten: «Es gab im Kantonsspital einzelne Abteilungen, die Probleme mit den gesetzlichen Bestimmungen gehabt hatten. Der VSAO Zentralschweiz hat aber inzwischen mit der Spitalleitung konstruktive Lösungen erarbeitet.» Genauer dürfe sie in ihren Ausführungen nicht werden. Wie Recherchen von zentral+ ergeben haben, handelt es sich um die Abteilung «Innere Medizin». Genauer: um den Notfalldienst.

Spital zeigt auf das Reglement

Was sagt eigentlich das Luzerner Kantonspital offiziell zum Thema der VSAO-Kampagne? Nicht viel. Die Spitalleitung will dazu keine Stellung nehmen. Die Medienabteilung geht nicht näher auf Fragen ein, auch nicht auf die anonymen Aussagen von Ärzten. Nur auf das Reglement wird verwiesen: «Im Rahmen der regulären Planung sind weder 60-Stundenwochen noch 12-Tage-Einsätze vorgesehen», sagt Mediensprecherin Ramona Helfenberger. Aber: «Je nach Arbeitsbelastung kann es zu Überstunden kommen. In begründeten und nicht planbaren Ausnahmefällen – wie beispielsweise im Rahmen einer Viruserkrankung.»

Kontrolle von Hand

Und wie werden die Überstunden in solchen Ausnahmefällen erfasst? «Bisher haben die Assistenzärzte wie auch das Pflegepersonal ihre Zeiten von Hand aufgeschrieben», sagt Oberärztin Regula Wiesmann. Noch im nächsten Monat soll im Kantonsspital Luzern ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt werden.

Die Spitalleitung verspricht sich dadurch Vorteile. Das Ziel sei eine «konsequente Steuerung und Kontrolle der effektiven Arbeitszeiten und Abwesenheiten der Mitarbeitenden», wie es die Medienstelle formuliert.

Hingegen sieht in dieser Massnahme ein Assistenzarzt des LUKS keine Verbesserung: «Die Ärzte werden die meisten Überstunden nicht erfassen. Sie können einfach ausstempeln und weiterarbeiten. Das ist heute schon so, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.»

Bern hat Arbeitszeiten kontrolliert

Als einziger Kanton hat bisher Bern die Arbeitszeiten der Spitalärzte amtlich geprüft. Die Berner Volkswirtschaftsdirektion führte von 2010 bis 2012 systematisch Stichproben durch. 39 Institutionen wurden auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes hin überprüft.

Die Verstösse waren laut Schlussbericht zahlreich: Zum Beispiel wurde die höchst zulässige Tages- und Abendarbeitszeit in 20 Betrieben überschritten. Bei Ärzten wurden grössere Differenzen festgestellt als beim Pflegepersonal. Die maximale Dauer der Nachtarbeit wurde in 33 Betrieben überschritten, vor allem von Assistenzärzten und Rettungsdiensten. Und die effektiv geleistete Überzeit konnte in 25 Betrieben nicht nachgewiesen werden.

«Die Umsetzung kostet sehr viel Geld»

Für eine amtliche Kontrolle der Arbeitszeiten im LUKS wäre die kantonale Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (WIRA) zuständig. Denn das Kantonsspital Luzern ist eine wirtschaftlich selbständige, aber öffentlich-rechtliche Anstalt, die zu 100 Prozent dem Kanton gehört.

Doch die WIRA wartet für eine Kontrolle noch auf ein Gerichtsurteil. Hinter den Türen des Luzerner Verwaltungsgerichts wird nämlich über die Grundsatzfrage gestritten, ob das Arbeitsgesetz umfassend für das gesamte Personal des LUKS gelten soll. «Wir müssen unsere Strategie nach den rechtlichen Grundlagen definieren», sagt Peter Schwander, Leiter der Industrie- und Gewerbeaufsicht beim Wira. Erst dann werde allenfalls kontrolliert.

Vom Konflikt mit dem Arbeitsgesetz weiss auch das Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern. Der Leiter der Dienststelle Gesundheit, Hanspeter Vogler, sagt: «Es ist uns bekannt, dass das LUKS – wie viele andere Spitäler auch – das Arbeitsgesetz noch nicht vollständig umgesetzt hat. Das Problem bestand schon vor der Verselbständigung. Die vollständige Umsetzung kostet sehr viel Geld, rund 10 Millionen pro Jahr, und auch viel zusätzliches Personal, das teilweise gar nicht verfügbar ist», so Vogler. Im Gespräch mit dem LUKS habe die Gesundheitsdirektion zur Kenntnis genommen, dass das Luzerner Kantonsspital daran arbeitet, das Arbeitsgesetz schrittweise und in Absprache mit der Personalvertretung umzusetzen, sagt Vogler.

Zug: Pause vergessen

Auch das Zuger Kantonsspital, das in der Rechtsform eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft ist, hatte in der Vergangenheit Probleme mit den Vorgaben. Vor rund zwei Jahren liess die Spitalleitung alle Arbeitsverträge und Reglemente juristisch prüfen, wie René Muggli, Personalleiter des Zuger Kantonsspitals bestätigt. «Es ging darum, dass die geleisteten Arbeitsstunden in unserer Zeiterfassung korrekt abgebildet werden und keine Unstimmigkeiten mit dem Arbeitsgesetz bestehen.»

Nach dieser internen Kontrolle mussten Ärzte des Notfallzentrums darauf hingewiesen werden, mindestens eine halbe Stunde Pause pro Tag einzuplanen, wie das gesetzlich vorgeschrieben sei, so Muggli.

Heute bestehe dieses Problem aber nicht mehr. «Das Zuger Kantonsspital hält sich an das Arbeitsgesetz. Die geleisteten Stunden unserer Mitarbeitenden werden monatlich kontrolliert.» Und die Kontrolle sei ausreichend.

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