Bilder aus dem Flugzeug

Ein Fotograf ärgert die Promis

Niklaus Wächter an seinem Arbeitsplatz. (Bild: zvg)

Er ist Pilot und Fotograf: Niklaus Wächter knipst Luftbilder. Wie es der Adligenswiler geschafft hat, einen vierfachen Formel-1-Weltmeister gegen sich aufzubringen.

Normalerweise wirkt er eher hinter den Kulissen, im Auftrag für verschiedene Verlagshäuser. Zurzeit steht der Adligenswiler Fotograf Niklaus Wächter jedoch selber im Fokus verschiedener Medien. Sie berichten über das gerichtliche Vorgehen des deutschen Formel-1-Stars Sebastian Vettel gegen ihn (siehe Artikel zentral+). Wächters Spezialität sind Luftaufnahmen aller Art. Darunter auch für Medien bestimmte Aufnahmen von Wohnsitzen berühmter Zeitgenossen.

Vettels Anwälte erwirkten über ein deutsches Gericht eine Verfügung, wonach Niklaus Wächter die Bilder von Vettels Haus zwar weiterhin im Angebot halten kann, sie aber nicht in Zusammenhang mit dem Rennfahrer bringen darf (siehe Box). Bei seiner Arbeit gehe es aber nie um Personen , sagt Wächter gegenüber zentral+: «Personen sind auf diesen Bildern nicht zu sehen. Es geht immer nur um Grundstücke. Auch im Falle Vettel. Und diese stehen nun mal auf Schweizer Grund und Boden und sind immer wieder Gegenstand der Berichterstattung.»

Beschwerden von Blocher und Glasenberg

Aus diesem Grund kann Wächter die gerichtliche Verfügung des Deutschen Rennfahrers nur schwer nachvollziehen. Auch dessen Landsmann Michael Schumacher habe vor ein paar Jahren bei einem deutschen Gericht in Frankfurt Klage eingereicht. Dieses habe sich aber schlussendlich für nicht-zuständig erklärt, so Wächter.

Gemäss renommierten Medienanwälten gäbe es zwar das Recht am eigenen Bild, aber nicht das Recht am eigenen Gemäuer. Vor allem nicht, wenn es sich um Wohnsitze von Personen des öffentlichen Lebens handelt, über die regelmässig in den Medien berichtet wird. «Ich liefere das Bildmaterial für die Pressefreiheit, die in diesem Lande ja besonders hoch gehalten wird. Auch wenn das vielen einflussreichen Prominenten nicht in den Kram passt», argumentiert Wächter.

Für neue Schlagzeilen braucht es immer ein Bild: Hier ein Beispiel aus dem «Sonntagsblick».

Für neue Schlagzeilen braucht es immer ein Bild: Hier ein Beispiel aus dem «Sonntagsblick».

Schumacher und Vettel gingen – oder gehen – vergleichsweise harsch gegen den Adligenswiler Fotografen vor. Aber auch von Schweizer Prominenten hat Wächter in der Vergangenheit fordernde Briefe und Telefonate erhalten. Von Christoph Blocher zum Beispiel, weil er dessen Haus und das Schloss Rhäzüns fotografiert hat.

Auch Glencore-Chef Ivan Glasenberg habe schon verlangt, dass er Fotos von dessen Haus von seiner Website lösche. «Beiden habe ich erklärt, dass sie Personen öffentlichen Interesses seien», sagt Wächter. Daniel Vasella, DJ Bobo oder Tina Turner hingegen hätten sich noch nie beklagt.

Kein eigentlicher «Haus-Paparazzi»

Wächter hat sich in den letzten fünf Jahren aus einer beruflichen Notwendigkeit heraus kompromisslos auf Luftaufnahmen spezialisiert. In den Fokus nimmt er alles, was über kurz oder lang von öffentlichem oder wirtschaftlichem Interesse sein könnte:  Ortschaften, Städte, Überbauungen, Landschaften, Einzelobjekte. Soeben hat er für eine nationale Zeitung die Überschwemmung im Emmental dokumentiert.

Das Schloss Rhäzüns: Es gehört Christoph Blocher.     Screenshot reportair.ch

Das Schloss Rhäzüns: Es gehört Christoph Blocher. Screenshot reportair.ch

(Bild: zvg)

Die Fotos macht er meistens von seinem eigenen Flugzeug aus. Meistens fotografiert er für Kommunikations- und Grafikbüros, macht Aufnahmen von Überbauungen oder Unternehmen. Zu seinen Kunden gehören das Bundesamt für Verkehr, welches Bilder von Staus bestelle.

Das Foto von Vettels Villa habe rund 200 Franken gekostet. Solche Aufnahmen macht Wächter zum Beispiel für das Wirtschaftsmagazin «Bilanz», das jährlich zeigt, wie die 100 reichsten Schweizer wohnen. «Meine Aufnahmen dienen dann jeweils zur Bebilderung eines Artikels», sagt Wächter. 90 Objekte aus verschiedenen Perspektiven finden sich in seiner im Internet öffentlich zugänglichen Sammlung.

Vom Hobbybastler zum Piloten

Es waren die Umstände, die den heute 61-Jährigen auf die Idee brachten, damit Geld zu verdienen. Begonnen habe er  seine journalistische und fotografische Laufbahn 1984 bei der «Luzerner Neusten Nachrichten». Der passionierte Hobbybastler und Modellflieger wollte damals beweisen, dass er wackelfreie Luftaufnahmen machen könne.

Das Doppelhaus-Chalet von Roger Federes Eltern in Lenzerheide.    Screenshot reportair.ch

Das Doppelhaus-Chalet von Roger Federes Eltern in Lenzerheide. Screenshot reportair.ch

Also baute er ein Flugzeug mit einer Spannweite von zweieinhalb Metern und rüstete es mit einer professionellen Kamera aus, die er per Fernbedienung auslösen konnte – mit Erfolg. Dass er später einmal selber im Cockpit sitzen und Bilder schiessen wird, hätte er damals noch nicht gedacht. «Die Fliegerei blieb lange Zeit eine Freizeitbeschäftigung».

Er verdiente sein Geld lange Zeit als Journalist und Fotograf für verschiedene Medien. Vor sechs Jahren fiel Wächter dann schliesslich einer Entlassungswelle beim «Blick» zum Opfer. «Danach suchte ich nach einer Möglichkeit, wie ich meine verschiedenen Fähigkeiten einsetzen konnte», erzählt er.

Er lancierte seine eigene Website, mit Luftaufnahmen aus den verschiedensten Bereichen: Landschaften, Berge, Seen, Städte, Schlösser, Firmensitze, Schauplätze von Grossereignissen und eben: mit Villen von Prominenten.

Gericht: Fragwürdiges Vorgehen

Ein Kölner Gericht hat mittels einstweiliger Verfügung über das Bezirksgericht Kriens Klage eingereicht. Dass eine Deutsche Instanz in Schweizer Rechtsverhältnissen eine solche Weisung verfügt, ist unüblich. Da aber in der Schweiz noch kein ähnlicher Prozess vor Gericht entschieden wurde, besteht noch kein Präzedenzfall. Wächter reagiert nun mit einer Gegenklage vor dem Bezirksgericht in Kriens.

Ferner kommt gemäss Medienrechtler Andreas Meili, Spezialist im Bereich Persönlichkeitsschutz und Partner bei der Zürcher Anwaltskanzlei Meili Pfortmüller, hinzu, dass man in solchen Fällen normalerweise nicht gegen die Fotografen direkt vorgeht. Man versuche eher, die Verlage für die Verletzung der Privatsphäre zur Verantwortung zu ziehen. «Mehr als eine Entfernung der Bilder aus den Artikeln im Internet ist jedoch kaum zu erreichen», sagt Meili.

Zudem erhofft sich der Journalistenverband «Impressum» vom Fall «Vettel gegen Wächter» einen Leitentscheid, mit dem die Nichtzuständigkeit des deutschen Gerichts festgestellt werden soll. Impressum ist überzeugt, dass der Persönlichkeitsschutz für Gemäuer nicht gilt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon