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Sollen die Stadtzuger das Hochhausreglement annehmen?

Am 26. November stimmt die Stadt Zug über das neue Hochhausreglement ab. Das Reglement legt fest, in welchen Gebieten der Stadt in Zukunft wie hoch gebaut werden kann. Heute sind Hochhäuser fast auf dem gesamten Stadtgebiet zulässig. Dass Zug ein Reglement braucht, ist unbestritten. Doch um die Details zankt man sich heftig (zentralplus berichtete). Es geht um eine Zone, wo Hochhäuser zwischen 60 und 80 Metern möglich sind, und die Dimensionierung der Grundfläche eines Hochhauses auf maximal 600 Quadratmeter. CVP, FDP und SVP waren in der Parlamentsdebatte im GGR für die Ausdehnung dieser Zone und die Streichung der Grundrissbeschränkung und setzten sich durch. Das Reglement wurde im GGR mit 22 Ja- zu 14 Nein-Stimmen angenommen. 14 Gemeinderäte (alle Linken und zwei Bürgerliche) ergriffen daraufhin das Behördenreferendum. Deshalb gibt es eine Urnenabstimmung. Roman Burkard, FDP-Gemeinderat und Mitglied der Planungs- und Baukommission (PBK), tritt für ein Ja zum vorliegenden Hochhausreglement ein. Urs Bertschi, SP-Gemeinderat und PBK-Präsident, empfiehlt ein Nein.

Das Reglement ist kein Freipass für 80 Meter hohe Bauten

Dass es zur Planung und Erstellung von Hochhäusern ein Reglement braucht, darüber sind sich Gegner und Befürworter der Vorlage einig. Auch bei der Festlegung des gesamten Perimeters herrscht grundsätzlich Einigkeit. Wenn ich die Argumente der Gegenseite auf ihrem blauen Flyer lese: «Nein zum masslosen Hochhaus-Freipass« oder «Lieber Entwicklung mit Augenmass statt unsere Stadt zuklotzen«, kann ich dem uneingeschränkt zustimmen.

Wo liegt also das Problem? Die Gegner argumentieren, dass der Perimeter für 80 Meter hohe Gebäude zu gross sei und dass der sogenannte «Footprint» (600 Quadratmeter Grundfläche ab 30 Meter) unbedingt im Reglement festgelegt werden müsse. Eine solche Regelung kann durchaus in einem Bebbauungsplan oder einer Vorlage zu einem Variantenstudium diskutiert werden. In einem Reglement ist sie allerdings deplatziert.

Mit der Version des Stadtrats zur zweiten Lesung hätten ohne Wenn und Aber an drei Standorten Gebäude bis 80 Meter erstellt werden dürfen. Es ist nicht Sinn und Zweck des Hochhausreglements, exakte Standorte für Hochhäuser festzulegen. Vielmehr sollen Zonen definiert werden, in denen eine vertikale Verdichtung in Form eines Hochhauses möglich sein soll.

Mit dem Perimeter in der Abstimmungsvorlage ist die maximale Höhe grundsätzlich auf 60 Meter beschränkt. Nur unter Vorbehalt besonders guter städtebaulicher Lösungen und durch die Schaffung eines Mehrwerts für die Öffentlichkeit kann eine Erhöhung von 20 Meter gewährt werden. Die Hürden für ein höheres Gebäude sind sehr hoch angesetzt. Es kann absolut nicht von einem Freipass für 80 Meter hohe Bauten gesprochen werden. Das ist eine glatte Lüge.

Beim Hochhausreglement geht es nicht darum konkret neue Hochhäuser zu planen oder zu bauen. Vielmehr geht es um ein Planungsinstrument für Architekten und Stadtplaner zur Sicherung der angestrebten und notwendigen Qualität und zur Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit.

Es geht darum, den Druck von der baulichen Seite her in geordnete Bahnen zu leiten und die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung schaffen zu können. Deshalb sage ich Nein zu einem masslosen Hochhausfreipass – und Ja zum Hochhausreglement!

Gegner rollen den Grundeigentümern den Teppich aus

Bei einem Ja am 26. November wird gesetzlich festgeschrieben, dass im Bereich des L&G-Areals zwischen Bahndamm und Feldstrasse sowie in einem breiten Streifen entlang der Baarerstrasse zwischen Gotthardstrasse und Stadtgrenze hohe 80-Meter-Türme und massive Scheibenhochhäuser gebaut werden können.

Sie haben die Wahl: Soll der Stadtraum schon bald von einer neuen Kernstadt dominiert werden und mit einer regelrechten «Skyline» aufwarten? Oder soll die bauliche Verdichtung der Stadt Zug in einem verträglichen Massstab erfolgen?

Städtebauer, Planer und Architekten erachten für die Stadt Zug eine Maximalhöhe von 50 bis 60 Metern als noch verträglich. Für 80-Meter-Türme scheiden sie gerade mal noch drei bis vier mögliche Standorte aus. Das ideale Grundflächenmass für Hochhäuser sehen sie zwischen 400 und 600 m2. Dies aufgrund der städtischen Massstäblichkeit, der bestehenden Hochhaustruktur und vor allem zum Schutz des sehr sensiblen Landschaftsraums.

Auch die Bau- und Planungskommission (BPK) setzte sich sehr sorgfältig mit diesen Fragen auseinander, insbesondere mit der Höhenfrage und der Grundflächenthematik. Unter Berücksichtigung der Fachmeinungen verabschiedete sie zuhanden des Grossen Gemeinderats mit 7 : 3 Stimmen einen massvollen und gut austarierten Reglementsentwurf.

Die bürgerliche Parlamentsmehrheit foutierte sich um alle diese Vorarbeiten, unterwarf sich dem heftigen Lobbying und kam lieber den Grundeigentümern und Investoren entgegen. Sie weitete kurzerhand die Zonen für 80-Meter-Hochhäuser aus und strich die Grundflächenbeschränkung. Handstreichartig eliminierte sie damit zentrale Leitplanken zum Bau von Hochhäusern in unserer Stadt.

Wölfen im Schafspelz gleich treten die gleichen Leute und ihre Parteien nun in bunten Gross-Inseraten auf. Sie geben vor, die Stadt vor Wildwuchs bewahren zu wollen, fabulieren von Ordnung statt Chaos und fordern gar mehr Luft für Zug. – In Tat und Wahrheit rollen die Befürworter den Grundeigentümern bloss den Teppich aus und lassen die Stadt als ewige Verliererin im Regen stehen!

Denn welcher Grundeigentümer im erweiterten Hochhausgebiet I wird je auf die letzten 20 Meter seines Hochhauses verzichten, zumal ihm just diese Mehrhöhe die satten Gewinne garantiert? Denn die Voraussetzungen zum Bau von 80-Meter-Türmen werden im Reglement nicht wirklich verschärft. Jeder Hochhausbau muss schon heute ein Bebauungsplanverfahren durchlaufen und für die Öffentlichkeit einen besonderen Nutzen generieren.

Unsere Stadt braucht ein schärferes Hochhausreglement, welches den Massstab unserer Stadt sowie den sensiblen Landschaftsraum von Lorzenebene, See und Alpen respektiert. Daher Nein am 26. November zum viel zu liberalen Hochhausreglement!