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Soll die Luzerner SVP-Initiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» angenommen werden?

Am 28. Februar stimmen die Luzerner Bürgerinnen und Bürger über die SVP-Initiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» ab. Sie verlangt, dass das Sozialdepartement des Kantons für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig ist, dass der Kanton die entstehenden Kosten übernimmt, die Gemeinden bei der Unterbringung mitbestimmen können und dass generell die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet wird. 

Der Kantonsrat hat die Initiative mit 82 zu 26 Stimmen abgelehnt. Für die Umsetzung der meisten Forderungen seien die Rechtsgrundlagen bereits vorhanden. Zudem würden die Luzerner Asylzentren gut beaufsichtigt. Der Kanton gewährleiste die Sicherheit der Bevölkerung und übernehme den Grossteil der Kosten. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen deshalb die Ablehnung der Initiative (zentral+ berichtete).

«Die Initiative schafft klare Verhältnisse»

Seit der Lancierung 2012 hat sich die Situation dramatisch verschärft. Die globalen Ereignisse lösten die grösste Völkerwanderung aller Zeiten aus. Wir sind ratlos und unvorbereitet. Die unkontrollierte Einwanderung von Millionen von Menschen, die nicht mehr zurückkehren, werden unsere Lebensumstände verändern.

Doch die Asylpolitik ist Sache des Bundes. Der Kanton übernimmt die Asylanten nach einem aufgezwungenen Verteilschlüssel, gibt die Aufgabe aber an die Gemeinden weiter. Diese sind zum Handeln verpflichtet, ohne Substanzielles dazu sagen zu können. Im Gegenteil: Säumige Gemeinden können in Millionenhöhe gebüsst werden! Die direkten Kosten übernimmt der Kanton via Bund während zehn Jahren. Die langfristigen Kosten wie Sozialhilfe (Eritreer bis 95 Prozent), Verfügungen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder Schule und Ausbildung bleiben an den Gemeinden hängen! Das wird zu Steuererhöhungen führen. 

Die Initiative der SVP schafft klare Verhältnisse. Das Organisieren der kantonalen Verwaltungsvorgänge soll beim Sozialdepartement liegen. Das stärkt die Aktionskraft, verkürzt Auftragswege und schliesst Reibungsverluste zwischen den Departementen aus.

Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, ausserhalb der Bauzonen temporäre Container-Siedlungen aufzustellen. Die erzwungene bundesgerichtliche Klärung hat ein «weiches» Auslegen des Raumplanungsgesetzes verunmöglicht.

Nun aber versucht die Regierung, in Bern eine Ausnahme für diese Gesetzesbestimmung zu erreichen!

Die Initiative will vor vermehrten Übergriffen schützen und die Gemeinden verpflichten, Entscheide im Asylwesen demokratisch zu legitimieren. Asylbewerber sollen baldmöglichst in ihre Heimat zurückkehren können, weshalb sie sich bei einem längeren Aufenthalt (mehr als 1 Jahr) bis zum Asyl- und Aufenthaltsstatusentscheid in Zentren aufhalten.

Kinder in Ausbildung zum Beispiel sollten in den Dörfern nach mindestens einem Jahr den Aufenthaltsort wechseln, um keine emotionalen Bindungen entstehen zu lassen, was eine Rückkehr erschwert. Ausgenommen sind hier Personen aus Asylzentren wie Familienzentren.

Die Initiative stärkt die Rechte der Gemeinden und deren Einwohner. Beim Bezahlen der Kosten durch den Kanton liegen die Aufwendungen im Asylwesen detailliert vor! Das Überrennen Europas und somit auch unseres Kantons wird unser Leben noch genug beeinflussen!

Wollen wir ein absurdes Asylkarussell in Bewegung setzen?

Für uns ist klar: Die Initiative löst keine Probleme, sie schafft neue. Die Herausforderungen im Asylbereich sind bekannt. Es gibt keine einfachen Lösungen. So ist es zwingend, dass Bund, Kanton und Gemeinden intensiv zusammenarbeiten. Das Thema muss offen diskutiert und pragmatisch angegangen werden. Leider soll uns auch diese Initiative vergessen machen, dass hinter den Zahlen Männer, Frauen und Kinder stehen. Es handelt sich nicht um eine Ware und schon gar nicht um Schafe.

Die Anliegen der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» sind entweder mit erheblichem Mehraufwand verbunden, nicht umsetzbar, verstossen gegen Bundesrecht oder sind bereits erfüllt.

Umstritten ist etwa die Ziffer 4b, die verlangt, dass nur anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mehr als ein Jahr in einer Gemeinde bleiben dürfen. Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligungen müssten nach einem Jahr die Gemeinde wechseln. In Realität sind die Verfahren innert dieser Frist oft nicht abgeschlossen. Der schon jetzt grosse Aufwand in der Planung der Unterbringung würde noch einmal gewaltig zunehmen. Ein absurdes Asylkarussell mit grossen Folgekosten müsste in Bewegung gesetzt werden.

Das weitere Ziel dieser Ziffer ist laut Initiativkomitee die Verhinderung der Integration. Auch dieses Anliegen ist unverständlich. Es muss unser aller Bestreben sein, gerade bei der momentan sehr hohen Schutzquote, gut und schnell zu integrieren. Fachpersonen warnen vor Parallelgesellschaften, sollten wir diese Hausaufgabe nicht genügend wahrnehmen.

Ziffer 5 fordert, dass sämtliche direkte und indirekte Kosten und Folgekosten vom Kanton (resp. Bund) getragen werden. Bereits jetzt übernehmen Bund und Kanton die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe für die ersten zehn Jahre. Sollten Gemeinden darüber hinaus besonders betroffen sein (z.B. Schulkosten für Kinder, Deutschunterricht usw.), werden diese Kosten schon heute über den soziodemografischen Lastenausgleich im Kanton abgerechnet.

Mit dieser Abstimmung werden einmal mehr Ängste geschürt, zusätzlicher Aufwand geschaffen und nichts dazu beigetragen, lösungs- und zukunftsorientierte Rezepte zu liefern.