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Ist es legitim, das Universitäts-Gesetz einer einzelnen Person anzupassen?

Wie von der Wahlversammlung vorgeschlagen, hat der Universitätsrat Paul Richli (68) für zwei weitere Jahre einstimmig als Rektor der Uni Luzern wiedergewählt. Um diese Wahl überhaupt erst zu ermöglichen, hatte der Regierungsrat des Kantons Luzern vorgängig die Alterslimite in der Personalordnung von 68 auf 70 Jahre erhöht. Ausschlaggebend für die sogenannte «Lex Richli» seien gute Kontakte in die Politik, welche für die Universität vor allem für den Aufbau der Wirtschaftsfakultät wichtig sein könnten. Bei Priska Lorenz, Kantonsrätin der SP, löst diese Anpassung der Personalordnung Stirnrunzeln aus, während sie von Rolf Born (FDP.Die Liberalen) begrüsst wird.

Ehret das Alter

Nicolas Hayek hat nach seinem 70. Geburtstag täglich von seinem Büro aus das Geschehen in seinem Unternehmen erfolgreich beeinflusst. Der bekannte Fernsehjournalist Erich Gysling (Jahrgang 1936) führt Nahostreisen durch und tritt als Experte am Fernsehen auf. Johannes Heesters stand mit mehr als 70 Jahren noch als gefragter Schauspieler auf der Bühne. Bei den Indianern hat das Wort des Stammesältesten höchstes Gewicht.

Betreuungsdienste, Fahrdienste, Sportvereine und politische Parteien sind landauf und landab auf das freiwillige Mitwirken von Pensionierten angewiesen. Bereits im April 2004 hat der Bundesrat empfohlen, auf Alterslimiten für Exekutivmitglieder in Gemeinden zu verzichten. Unsere Gesellschaft kennt in der Praxis keine Altersgrenzen für das Mitwirken von älteren Personen. Politische Altersguillotinen sind jedoch erfunden worden, um missliebige «Sesselkleber» aus Ämtern zu verabschieden. Aber sonst machen solche Schranken keinen Sinn. Wir sollten wieder dazu kommen, dass sich die verschiedenen Generationen ernst nehmen.

Strikte Altersgrenzen vernichten unglaublich viel Wissen und Erfahrungen. Solange Frauen und Männer freiwillig und mit Elan Aufgaben anpacken und zusammen mit ihren Mitarbeitenden fähig sind, in Unternehmen und Institutionen oder politischen Ämtern zu wirken, dann sollen sie das tun. Auch an Universitäten spricht nichts dagegen, dass ein Rektor unabhängig von willkürlichen festgelegten Altersjahren eigenverantwortlich die Verantwortung fürs Ganze übernimmt und auch weiterführt.

Jeder Mensch soll unabhängig vom seinem Alter weiter Aufgaben ausführen und Mandate in verschiedensten Lebensbereichen übernehmen dürfen. Es ist falsch, von älteren Mitmenschen ausschliesslich Freiwilligenarbeit zu fordern. Daher ist die Aufhebung der Alterslimite für den Rektor der Universität Luzern richtiger Entscheid. Auch weitere Alterslimiten dürfen gelöscht werden. Erfahrungen und Fähigkeiten dürfen nicht an einem willkürlich definierten Tag in den Ruhestand verabschiedet werden.

Stirnrunzeln

Das Vorgehen des Regierungsrates bezüglich der Wiederwahl von Prof. Richli löst Stirnrunzeln aus. Dass rechtliche Grundlagen für bestimmte Einzelpersonen angepasst werden, erinnert mich an unrühmliche Geschichten in sogenannten Bananenrepubliken.

Bei der Erarbeitung des Personalgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen war offenbar eine Mehrheit der Meinung, dass spätestens mit 68 Jahren Schluss mit einem Arbeitsverhältnis mit dem Kanton Luzern sein soll. Alterslimiten – besser noch im Zusammenspiel mit Amtszeitbeschränkungen – sorgen richtigerweise dafür, dass sich keine Personen an Ämter klammern und sind im Endeffekt auch Nachwuchsförderung. Zudem sind Neubesetzungen von Ämtern immer auch Chancen für die betroffenen Institutionen. Niemand ist unersetzlich und gerade bezüglich der Rektorenwahl hätte es ja auch eine alternative Kandidatin gegeben.

Die bestehenden Alterslimiten wurden demokratisch beschlossen. Die eigenen Gesetze und Verordnungen kurzerhand anzupassen, wenn Bestimmungen einem im Einzelfall nicht in den Kram passen, ist einer Demokratie unwürdig.

Ganz unabhängig von der Person Paul Richli und den Vorgängen an der Universität Luzern finde ich es deshalb grundsätzlich falsch, rechtliche Grundlagen für Einzelpersonen anzupassen. In einem Rechtstaat sollten alle Gesetze für alle Menschen gleich gelten. Sonderbehandlungen sind da fehl am Platz.