Kriminalgericht Luzern verhängt hohe Geldstrafe

50-Jähriger verführte Jugendliche im Online-Chat

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern. (Bild: zvg)

Ein Deutscher hat zeitweise fast täglich minderjährige Buben über Chatplattformen kontaktiert, um mit ihnen sexuelle Fantasien auszutauschen. Auch wenn unklar ist, ob sich seine Chatpartner – wie er selber – nur als Jugendliche ausgaben, hat ihn das Kriminalgericht wegen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt.

Sein Chatname suggerierte, dass er selber gerade mal 16 Jahre alt war – in Tat und Wahrheit war er zu der Zeit aber bereits über 40-jährig. Über Monate loggte sich der heute 50-jährige Deutsche fast täglich in Chatforen ein und suchte nach sexuellen Kontakten. Sein Interesse galt ausschliesslich «Männern ab 14 Jahren».

Er unterhielt sich mit diesen vermeintlichen Jugendlichen, auch wenn er wusste, dass das in den Chats angegebene Alter nicht zwangsläufig korrekt sein muss. Es selber gab ja auch ein anderes Alter vor. Dennoch tauschte er dort fleissig sexuelle Fantasien und kinderpornografische Nacktbilder aus. Bei diesen Chatbekanntschaften kam es teilweise auch zu Videoübertragungen, wo man vor der Kamera gemeinsam masturbierte.

Alter der Chatpartner war nicht erkennbar

Das Alter der Chatpartner war auch in diesen Videos nicht erkennbar, weshalb die Untersuchungsbehörden nicht feststellen konnten, ob es sich (wie von dem Mann angestrebt) tatsächlich um Minderjährige handelte. Zu persönlichen Treffen kam es aber nie, obwohl der Beschuldigte teilweise in den Chats danach fragte.

Darüber hinaus hatte der Mann mehrere hundert Bild- und Videodateien mit Kinderpornografie aus dem Internet bezogen und ausgetauscht. Vielfach löschte er die Dateien wieder, aber als die Polizei seinen Computer 2017 durchsuchte, konnten noch immer über 50 Dateien gefunden werrden, die sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern und minderjährigen Buben zeigten.

Beschuldigter muss das Land verlassen

Der Mann legte bereits vor der Staatsanwaltschaft und später auch vor Gericht ein Geständnis ab. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn wegen mehrfach versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und mehfracher Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken, also insgesamt 18’000 Franken. Zudem hat er eine Busse von 1000 Franken zu bezahlen. Er wird zudem für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon