Nach «Blick÷-Verurteilung im Fall Spiess-Hegglin

«Weltwoche»-Redaktor muss sich vor Gericht verantworten

So präsentiert sich Philipp Gut auf seiner eigenen Homepage.

(Bild: screenshot ain)

Wegen übler Nachrede zu Lasten von Jolanda Spiess-Hegglin muss sich am Dienstag der Journalist Philipp Gut vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er ist bereits im Mai 2017 verurteilt worden, hat das Urteil aber angefochten.

Es geht um die juristische Aufarbeitung der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014: Kurz nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung (zentralplus berichtete) kommt es am 18. Juni erneut zu einem Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, ist in erster Instanz vom Zürcher Bezirksgericht bereits am 15. Mai 2017 verurteilt worden. Das liess er nicht auf sich sitzen und focht das Urteil an. Nun muss er sich vor dem Zürcher Obergericht wegen übler Nachrede zu Lasten von Spiess-Hegglin verantworten.

Eine «planmässig falsche Beschuldigung»?

Die Fortsetzung des Rechtsstreits findet erst zwei Jahre später statt, weil der Journalist mehrere Verschiebungsanträge eingereicht hat.

Die juristische Auseinandersetzung hat ein «Weltwoche»-Artikel Guts im September 2015 hervorgerufen. Der Journalist schrieb darin, die ehemalige Zuger Kantonsrätin der Grünen habe den damaligen Zuger SVP-Präsidenten, Markus Hürlimann, «planmässig falsch beschuldigt», sie geschändet zu haben.

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