Rechtliche Klarheit sei von grosser Wichtigkeit

Luzerner und Zuger Regierungen begrüssen «Ehe für alle»

Die Luzerner Regierung bleibt männlich (von links): Paul Winiker, Reto Wyss, Guido Graf, Fabian Peter, Marcel Schwerzmann.

Aktuell läuft die Vernehmlassung zur «Ehe für alle». Nach der Zuger äussert sich auch die Luzerner Regierung positiv. Auch wenn sie beim Gesetzesentwurf noch Verbesserungspotential sieht. 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Kantonen einen Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet.

Die Zuger Regierung befürwortet die Gesetzesvorlage Ehe für Alle. Mit der «Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren in diesem Bereich» soll damit Schluss sein. In der Mitteilung des Regierungsrates heisst es ausserdem, man sei der Überzeugung, dass jede Person ihr Privatleben so leben solle, wie sie es für richtig halte. «Der Kanton Zug ist ein offener, aufgeschlossener, liberaler und international geprägter Kanton», so Regierungsrat Andreas Hostettler. Dies wolle man mit der Haltung gegenüber der Ehe für alle bekräftigen.

Der Luzerner Regierungsrat begrüsst die Öffnung der Ehe im Grundsatz ebenfalls. Er regt in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz jedoch an, von einer Öffnung für alle Paare zu sprechen und weist auf weitere Punkte im Vorentwurf hin, die angepasst werden sollten. Insbesondere beim Abstammungsrecht äussert der Regierungsrat Bedenken und schlägt vor, dies nicht im Zivilgesetzbuch, sondern in einer separaten Gesetzesvorlage zu regeln. In Bezug auf das Partnerschaftsgesetz vermisst der Regierungsrat konkrete Aussagen über Namensführung und Bürgerrecht, wenn eine Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird. Für die betroffenen Personen, aber auch für die Zivilstandsbehörden sind rechtliche Klarheit von grosser Wichtigkeit, hält er in seiner Stellungnahme fest.

Im Weiteren verweist der Regierungsrat auf Lücken und Unstimmigkeiten, die sich bei einer Anpassung des Zivilrechtgesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht ergeben könnten.

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