Berufungsverhandlung: Prozess auf 3 Tage angesetzt

Messerstecher von Hohenrain: Drei Beschuldigte vor Kantonsgericht

Kantonsgericht, Symbolbild, Gericht

(Bild: zvg)

In der Berufungsverhandlung mit drei Beschuldigten geht das Luzerner Kantonsgericht der Frage nach, wer einem Brasilianer 2009 einen tödlichen Messerstich versetzt hat.

Mit Messer, Hammer und Pfefferspray griffen drei Männer im Jahr 2009 vier Brasilianer an, nachdem einer von ihnen an einem Fest einen Faustschlag erhielt. Ein 24-jähriger Brasilianer war am Ende tot, die drei Männer suchten das Weite. Jemand muss dem Brasilianer einen tödlichen Messerstich versetzt haben.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte 2017 einen heute 37-jährigen Mazedonier wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Zwei befreundete Kosovaren, die am Angriff beteiligt waren, hatten eine Freiheitsstrafe von zwei- und dreieinhalb Jahren erhalten. Alle drei zogen das Urteil ans Kantonsgericht weiter, die Staatsanwaltschaft legte Anschlussberufung ein.

Wie die «SDA» nun berichtete, ging das Luzerner Kantonsgericht am Mittwoch der Frage nach, wer dem Brasilianer den tödlichen Messerstich versetzt hatte. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.

Durch Teletext vom Mord erfahren

Das Kriminalgericht erteilte dem 32-jährigen Beschuldigten die mildeste Strafe. Ursprünglich betitelte die Staatsanwaltschaft diesen als Messerstecher. Das Kriminalgericht hingegen kam zum Schluss, dass der Mazedonier der Täter sei.

Die Kantonsrichter hätten sich dem 32-Jährigen «intensiv gewidmet», wie es im Medienbericht heisst. Der Mann habe vor Gericht ausgesagt, dass er erst einen Tag nach der Tat auf Teletext erfahren habe, dass eine Person in Hohenrain gestorben sei. Auf eine Frage des Richters, wie seine Deutschkenntnisse seien, habe er jedoch gesagt, dass er kaum ja und nein habe lesen können. Auf Nachfragen hin habe er gesagt, er habe die Teletext-Nachricht mithilfe von Google übersetzt.

Zeugungsbefragungen und Augenschein vor Ort gefordert

Bereits vom Kriminalgericht gewürdigt worden sei die Tatsache, dass sich der Mazedonier gleich nach der Tat die Haare geschnitten habe. Ein Zeuge habe ausgesagt, dass derjenige mit den langen Haaren am nächsten beim Opfer gestanden sei. Sein Verteidiger habe von einem «völligen Fehlurteil» der Vorinstanz gesprochen und forderte, dass das Verfahren einzustellen sei. Es sei aufgrund der Akten nicht genügend erstellt, wer in Hohenrain wo stand und wie die Sichtverhältnisse gewesen seien. Er forderte, dass das Berufungsgericht sich nicht mit dem Überprüfen des erstinstanzlichen Urteils und der Aktenwürdigung begnügen dürfe und habe deswegen weitere Zeugenbefragungen und ein Augenschein am Tatort verlangt.

Auch der Verteidiger des 28-jährigen Kosovaren, der wegen Angriffs und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, forderte eine Einstellung des Verfahrens. Auch er habe eine Tatrekonstruktion und Zeugenbefragung verlangt. Noch unklar sei die Forderung des dritten Verteidigers.

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