Zugerin pocht weiterhin auf eine Entschuldigung

Spiess-Hegglin gegen den «Blick»: Nun geht es vors Obergericht

Vorwürfe gegen Jolanda Spiess-Hegglins Verein «Netzcourage». (Bild: sib)

Jolanda Spiess-Hegglin reichte Berufung gegen das Urteil des Zuger Kantonsgerichts ein und zieht den «Blick» vors Zuger Obergericht. Doch auch Ringier gibt sich mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht zufrieden.

Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick» geht in die nächste Runde: Die Zugerin zieht das Urteil des Zuger Kantonsgerichts ans Obergericht weiter. Wie die «Luzerner Zeitung» am Dienstag berichtete, verlangt Spiess-Hegglin, dass der «Blick» in seiner eigenen Zeitung sein Bedauern äussern solle unter dem Titel «Entschuldigung Jolanda Spiess-Hegglin!». Das Medium soll für seine «unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichtserstattung» um Verzeihung bitten.

«In den Schweizer Medien fehlt eine Entschuldigungskultur. Doch für Medienopfer wäre diese so wichtig», wird Spiess-Hegglin zitiert. Für sie sei klar, dass nur mit einer Entschuldigung die durch die Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill wenigstens «teilweise wieder gut» gemacht werden könne.

Auch Ringier werde das Urteil weiterziehen, wie es weiter heisst. Man sei weiterhin der Ansicht, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt sei und deswegen keine Genugtuung zuzusprechen sei.

«Sorry» rechtlich nicht durchsetzbar

Das Zuger Kantonsgericht entschied Anfang Mai, dass der «Blick» mit seinem ersten Artikel über die Geschehnisse an der Landammannfeier die Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin verletzt hatte (zentralplus berichtete). Ringier hätte eine Genugtuung von 20’000 Franken zahlen müssen.

Den Antrag von Spiess-Hegglin auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» wies das Kantonsgericht ab. Eine Entschuldigung sei rechtlich nicht durchsetzbar, hiess es damals. Schon nach der Gerichtsverhandlung sagte Spiess-Hegglin, dass sie sich vorbehalte, die Entschuldigung von «Blick» vor dem Obergericht einzufordern.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 11.06.2019, 22:57 Uhr

    Ich kann mir nicht helfen, aber ich frage mich langsam ob gewisse Personen sich nicht langsam einfach mal fragen sollten, ist es nicht langsam genug? Muss immer alte Suppe aufgekocht werden? Ich glaube, irgendwann wird jeder vernünftige Mensch sagen, nein es interessiert niemanden mehr. Wieder werden Gerichte bemüht, Anwälte eingeschaltet, wie weit soll es denn noch gehen? Bis vor Bundesgericht? In der Schweiz gibt es ein altes geflügeltes Wort: Der Gschiider git nah… der E.el bliibt stah… Wer hier was ist das überlasse ich der Überlegung der geneigten Leserschaft.

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